Schauen, was man machen kann
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Im Zuge des Kraftwerkbaus Kaunertal kam es zum Abschluss von Verträgen, die die Entschädigungszahlungen an die betroffenen Gemeinden und Agrargemeinschaften regeln. Ein Teil dieser Zahlungen wurde u. a. für eine Beteiligung an den Kaunertaler Gletscherbahnen verwendet. Die letzten Raten der Birg-Agrar wurden 2009 getilgt und es steht die Fortschreibung des Investitionsplanes an. Der Obmann des TVB Tiroler Oberland regt nun an, sich mit der Frage nach der künftigen Weiterverwendung der bereits 1995 frei gewordenen Mittel des Gemeindeverbands zu beschäftigen. Von Alfred Plankensteiner

Zustande kamen die Entschädigungsverträge aufgrund des Anfang der 1960er-Jahre (Vorarbeiten gab es bereits in den 50er-Jahren) gebauten Kraftwerks Kaunertal. Für die dafür benötigte Fläche (rund drei Quadratkilometer wurden auf einer Länge von sieben Kilometern überstaut), die jahrhundertelang
RS-Foto: Plankensteiner
RS-Foto: Plankensteiner
mehrheitlich von den Mitgliedern der Agrargemeinschaft Birgalpe genutzt wurde, wurden mit der Tiwag Entschädigungsauszahlungen einerseits zur Abgeltung der tatsächlichen Schäden, (z. B. durch Verlust von Weideflächen, den Vor- und Nachweide-, den Schneeflucht- und Holzbezugsrechten etc.), andererseits zur Abgeltung von nicht unmittelbar feststellbaren Schäden (z. B. durch die Ableitung von Bächen, den Bau von Anlagenteilen, die Beeinflussung des Mikroklimas etc.) geregelt. Als Maßzahl für die Höhe der Entschädigungen für die tatsächlichen Schäden wurde die Anzahl der über Jahrzehnte auf die verloren gegangenen Flächen aufgetriebenen Tiere herangezogen.

NICHT FIX. Die Praxis der Abgeltung von so genannten "unmessbaren" Schäden (in den Verträgen kommt weder der Begriff "messbar" noch "unmessbar" vor) kommt aus der Schweiz, allerdings: "Im Vergleich zu den bei uns bezahlten Entschädigungen, liegen diese in der Schweiz um ein Vielfaches höher", weiß Alt-Bgm. Eugen Larcher. Mit ein Grund dafür ist die Tatsache, dass die
Wasserrechte in der Schweiz bei den Gemeinden, in Tirol aber beim Land liegen. Konkret wurde laut dem Vertrag von 1964 mit den Agrargemeinschaften Birgalpe (= Birg-Agrar) und Nasserein sowie den Gemeinden Prutz und Kaunertal (nachfolgend als "Birg-Agrar-Gemeinschaft" bezeichnet) jährlich eine Zahlung von indexgesicherten 1,5 Millionen Schilling, anteilsmäßig zu 94, 3,15, 2,55 und 0,30 Prozent festgeschrieben. Mit dem von den Gemeinden Prutz, Ried, Tösens, Fendels, Faggen, Kauns, Kaunerberg und Kaunertal eigens gegründeten Gemeindeverband wurden 1966 vertraglich 900.000 Schilling (ebenfalls indexgesichert) für nicht konkret festzustellende Schäden vereinbart. Die tatsächlich ausbezahlten Summen – laut Birg-Agrar-Obmann Pepi Raich aktuelle 363.000 für die Birg-Agrar (gesamt rund 386.000) – und laut Gemeindeverbandsobmann Heinrich Scherl ca. 230.000 Euro hängen aber letztlich, so informierte Landesamtsdirektor HR Dr. Josef Liener, von der real entnommenen Wassermenge und dem aktuellen Marktpreis für Strom ab. Dies erklärt auch die deutlich niedrigeren Zahlungen von 2008.

NICHT OHNE GESPRÄCHE. Ende der 70er-Jahre gab es sowohl seitens des Gemeindeverbands wie auch der "Birg-Agrar-Gemeinschaft" (sie haben 1972 zudem Grund von den ÖBF gekauft) eine Beteiligung an den Kaunertaler Gletscherbahnen. Für die Tilgung der Darlehen wurden von beiden bis 1995 bzw. 2009 Gelder aus den Entschädigungszahlungen der Tiwag herangezogen. Die 1995 frei gewordenen Mittel für "unmessbare" Schäden (dem Gemeindeverband ausbezahlt) wurden in den folgenden Jahren vorwiegend für landwirtschaftliche Projekte verwendet, die Mittel für "messbare" Schäden (der "Birg-Agrag-Gemeinschaft" ausbezahlt) waren weiterhin gebunden. Nun, da mit Ende 2009 auch das Darlehen der "Birg-Agrar-Gemeinschaft" getilgt wurde, sind auch diese Mittel frei und es steht die Fortschreibung des Investitionsprogramms seitens des Gemeindeverbandes für weitere fünf Jahre (muss vom Land genehmigt werden) an. Markus Raich, Obmann des TVB Tiroler Oberland, regt nun an, die zukünftige Weiterverwendung der Gelder für "unmessbare" Schäden zur Diskussion zu stellen: "Es war sicher richtig, dass die Entschädigung des Gemeindeverbandes bisher für Investitionen in der Landwirtschaft verwendet wurde, aber da nun auch die Birg-Agrar-Mittel frei geworden sind, muss man schauen, was mit dem Geld, das der Gemeindeverband bekommt, weiter geschehen soll."

NICHT ERLAUBT. Raichs Standpunkt: Die "unmessbaren" Schäden betreffen nicht nur die Landwirtschaft, sondern die Allgemeinheit, wonach auch das Geld der Allgemeinheit z. B. für Projekte im Tourismus zur Verfügung stehen soll. "Es geht nicht darum, den Bauern etwas wegzunehmen, aber es ist durchaus sinnvoll, mit den Gemeinden und Vertretern der Agrargemeinschaften diesbezüglich Gespräche zu führen", so Raich. Die Entschädigungsverträge von 1964 und 1966 belegen aber, dass die Mittelverwendung der Entschädigungszahlungen vorrangig zweckgebunden ist. So heißt es: "… Gelder haben vorwiegend für den landwirtschaftlichen Bereich im weitesten Sinne", z. B. Alm- und Weideverbesserungsmaßnahmen, Beregnungsanlagen, Wege, Viehrückversicherungen etc. "zu fließen. Sollten solche (Projekte) nicht vorliegen oder werden diese von anderer Seite finanziert, so sind auch solche Maßnahmen, die der Hebung der allgemeinen wirtschaftlichen und kulturellen Struktur der Gemeinden dienen, möglich …". Dezidiert nicht erlaubt ist eine Finanzierung von Bereichen, für die per Gesetz die öffentliche Hand verantwortlich ist.

NICHT GERECHT. Bgm. Heinrich Scherl, Obmann des Gemeindeverbandes, weiß um die zweckgebundene Verwendung der Entschädigungen aus den Kaunertalverträgen, doch auch er sieht Handlungsbedarf, und zwar beim Aufteilungsschlüssel, denn: Ursprünglich war die Auszahlung der Mittel für "unmessbare" Schäden für die Finanzierung gemeinsamer landwirtschaftlicher Projekte des Gemeindeverbandes vorgesehen. "Da die Prioritäten in den Gemeinden in dieser Hinsicht vermutlich nicht die gleichen waren, kam es zu einer internen Vereinbarung, die Mittel nach einem Schlüssel, konkret nach Großvieheinheiten, zu verteilen", so Scherl. Erst nach 1995 wurde diesbezüglich eine bis heute gültige Änderung beschlossen: Mittelverteilung zu 70 Prozent nach Großvieheinheiten und zu 30 Prozent nach Bevölkerung. Davon würden derzeit vor allem Gemeinden wie Tösens und Kaunerberg (viele Großvieheinheiten) und Prutz und Ried (viele Einwohner) profitieren, während auch vom Kraftwerksbau betroffene Gemeinden wie Fendels wesentlich schlechter gestellt sind. "Hier wird man sicher reden müssen."