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Das dauerte ganz schön lange

22. Oktober 2019 | von Nina Zacke
Das dauerte ganz schön lange
Die Bergbahnen Kappl führten bereits Gespräche mit den Arlberger Bergbahnen über ein Alternativprojekt; bisher ist es nur bei Gesprächen geblieben. RS-Foto: Tiefenbacher

Skiverbindungsprojekt Kappl–St. Anton: Bergbahnen entscheiden Ende Oktober über weiteres Vorgehen


 

Fast zehn Monate nach der mündlichen Verkündung des Erkenntnisses in der Sache Skiverbindungsprojekt Kappl–St. Anton ist nun die schriftliche Abfassung zugestellt worden. Die beiden Projektwerber (Bergbahnen Kappl und Arlberger Bergbahnen) überlegen noch, ob sie Rechtsmittel einlegen.

 

Von Herbert Tiefenbacher

 

Der 30. November 2018 wird wohl, wie es der Kappler Bürgermeis-ter Helmut Ladner, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Kappler Bergbahnen ist, damals in einer ersten Reaktion formulierte, als „schwarzer Tag“ in die Chroniken der Gemeinden Kappl und St. Anton eingehen. Im Berufungsverfahren wurde überraschenderweise noch in der Verhandlung mündlich die Entscheidung verkündet. Mit dieser wird der Bau der lange vorbereiteten skitechnischen Verbindung zwischen den Skigebieten „Rendl“ und „Dias Alpe“ untersagt.

 

SCHRIFTLICHE ABFASSUNG ZUGESTELLT. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gab damit den Projektgegnern (Alpenverein und Landesumweltanwalt) Recht und hob die drei Jahre zuvor von der Landesbehörde im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung erteilte Genehmigung für den Zusammenschluss auf. Die Enttäuschung bei den Projektwerbern war groß, wird doch aus ihrer Sicht mit dieser Entscheidung ihren Bestrebungen, mit diesem Vorhaben ihre Skigebiete und die Regionen aufzuwerten, ein starker Strich durch die Rechnung gemacht. Danach hieß es für die Projektwerber abwarten, denn „für eine abschließende Beurteilung ist es zu früh, wir müssen uns erst genau mit der Entscheidung auseinandersetzen“, sagten die Vertreter der beiden Bergbahnen damals. Dafür muss man die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen haben, was fast zehn Monate dauerte. Anfang Oktober wurde das über 100 Seiten starke Schriftstück den Parteien zugestellt. Eine ordentliche Revision lässt das Bundesverwaltungsgericht nicht zu.

 

WEITERES VORGEHEN. „Nach genauer Prüfung der Begründung werden wir in Abstimmung mit den Arlberger Bergbahnen und unserem Rechtsberater festlegen, wie wir weiter vorgehen werden“, sagte Bgm. Helmut Ladner. Vor allem sei abzuklären, so Ladner weiter, ob es Sinn macht, diese Entscheidung des BVwG juristisch zu bekämpfen und wie die Erfolgsaussichten sind. Die Bergbahnen haben sechs Wochen ab Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses Zeit, um das Rechtsmittel, die außerordentliche Revision, gegebenenfalls einzulegen. „Um diese Frist nicht zu versäumen, haben wir uns zum Ziel gesetzt, Ende Oktober eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehen treffen zu können“, erklärte Ladner.

 

ALTERNATIVPROJEKTE. Wird von einem derartigen juristischen Schritt Abstand genommen, würde dies bedeuten, dass dieses Skischaukel-Projekt grundsätzlich ad acta gelegt wird. „Es wäre auch relativ schwierig Teile davon für ein Alternativprojekt zu überarbeiten“, meinte Bgm. Ladner. Apropos Alternativen: Es gab laut Ladner bereits Gespräch zwischen den beiden Bergbahn-Unternehmen über Alternativprojekte, aber es blieb nur bei Gesprächen. Intensiv weiter verfolgt wurde die Sache nicht. „Wir wollten zuerst die schriftliche Begründung des Erkenntnisses abwarten. Dass es so lange dauern wird, damit hat niemand von uns gerechnet“, betonte Ladner.

 

GEGENTEILIGE MEINUNGEN. Das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Entscheidung im Wesentlichen der Argumentation der Projektgegner (Alpenverein und Landesumweltanwalt) gefolgt. In einem Satz zusammengefasst wird die Nichterteilung der Bewilligung so begründet: Es ist kein ausreichendes öffentliches Interesse ersichtlich, das die Naturbeeinträchtigung durch die Skischaukel rechtfertigen würde. „Das sehen wir anders. Das ist die Meinung des Gerichts und ihrer Gutachter, die wir zur Kenntnis nehmen“, so Ladner. Auch hinsichtlich der Auswirkung auf die aus dem Tourismus resultierende Wirtschaftsentwicklung für die Teilregion Kappl infolge Anbindung deren Skigebiets an das Wintersportgebiet Rendl-St. Anton gibt es eine gegensätzliche Sichtweise. In der Begründungspassage des BVwG heißt es hierzu, dass ohne Verwirklichung des projektierten Vorhabens der Wirtschaftsstandort Kappl nicht gefährdet sei und konkurrenzfähig bleibe, aber sich die Option (Weiterentwicklung des Ganzjahresurlaubsgebietes) letztlich verschlechtern würde. Bgm. Ladner ist vom Gegenteil überzeugt: Kappl brauche das Liftverbindungsprojekt, damit Kappl seine Konkurrenzfähigkeit aufrecht erhalten und die touristische Entwicklung im Ort gewährleistet werden könne. Die Arlberger Bergbahnen wurden von der RUNDSCHAU kontaktiert, bis Redaktionsschluss ist keine Stellungnahme eingelangt.

 

Bgm. Helmut Ladner: „Wir werden in Abstimmung mit den Arlberger Bergbahnen und unserem Rechtsberater jetzt entscheiden, wie wir weiter vorgehen werden.“ RS-Foto: Tiefenbacher

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