Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Freudentag im Paznaun

2. Jänner 2019 | von Nina Zacke
Das Landesverwaltungsgericht macht mit seiner Entscheidung den Weg frei für das Kraftwerksprojekt der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH. RS-Foto: Tiefenbacher
Geschäftsführer und Bgm. Anton Mattle begrüßt die Entscheidung. RS-Foto: Tiefenbacher
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Vorbildliche Arbeit leistet Astrid Wachter. RS-Foto: Unterpirker
Beim Tischfußballspielen geht es zumeist richtig heiß zur Sache. RS-Foto: Unterpirker

Paznaun GmbH ist Siegerin des Widerstreitverfahrens für Kraftwerk an Trisanna – Haider-Gruppe erhebt Einspruch


 

Freudentag im Paznaun. Der Grund: Das Landesverwaltungsgericht Tirol sprach im Widerstreitverfahren für ein Kraftwerk an der Trisanna dem Projekt der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH den Vorzug zu. Der oberösterreichische Mitkonkurrent Haider kündigte an, die Entscheidung zu beeinspruchen.

 

Von Herbert Tiefenbacher

 

Entschieden ist nun das Widerstreitverfahren, in dem sich in der Schlussphase fünf Projekte gegenüberstanden: eines der Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH, in der die Paznauner Gemeinden See, Kappl, Ischgl und Galtür sowie die Gebrüder Kofler aus Landeck agieren, ein weiteres von der Donau Chemie und drei von der Haider-Gruppe aus Oberösterreich. Das Gericht hatte zu klären, welchem Vorhaben der Vorzug gebührt. Dieses Widerstreitverfahren lief seit etwa sieben Jahren. Teilweise wurden die juristischen Spielräume ausgereizt. Dazwischen wurde auch versucht den Widerstreit beizulegen und ein gemeinsames Kraftwerk (Ko-operationsvariante) zu bauen. Das Gericht ermöglichte diesen außergerichtlichen Einigungsversuch und ließ das Verfahren „formlos ruhen“ (Dezember 2016). Man fand nach hoffnungsvollen Anfängen aber letztlich keine Konsenslösung. Die Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH wollte nur die große Variante (Wasserfassung zwischen den Seer Weilern Platz und Habigen, Krafthaus vor der Sperre der Donau Chemie) realisieren. An dieser Variante waren aber weder die Gebrüder Haider noch die Donau Chemie interessiert. Man entschied sich im Juli 2018 endgültig getrennte Wege zu gehen. Nach der Nichteinigung setzte das Landesverwaltungsgericht in Innsbruck das Widerstreitverfahren wieder fort.

 

ENTSCHEIDUNG. Am 23. Oktober 2018 fand vor dem Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt. Und wie damals vom zuständigen Richter Mag. Gerold Dünser angekündigt, gab es das Urteil noch vor Weihnachten. Aus diesem ging die Gemeinschaftskraftwerk Paznaun GmbH als Siegerin hervor. „Der ausschlaggebende Grund dafür war, dass durch dieses Projekt der höchste energiewirtschaftliche Nutzen gezogen werden kann, dies im Vergleich zur Ausgangslage. Damit wird auch dem Interesse am Klimaschutz am bes-ten entsprochen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Geschäftsführer und Bgm. Anton Mattle begrüßte das Urteil und sagte: „Wir freuen uns über diese Entscheidung. Jetzt bleibt noch abzuwarten was die Mitkonkurrenten tun werden.“ Laut Urteilsspruch ist die ordentliche Revision „ausgeschlossen“. Offen steht noch die Erhebung einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Wird diese rechtliche Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, erlangt die richterliche Entscheidung Rechtskraft. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat mit dieser Entscheidung aber noch keine Bewilligung für ein Kraftwerk erteilt, sondern nur festgestellt, welchem Vorhaben der Vorzug gebührt. Die Wasserrechtsbehörde ist jetzt wieder für das eigentliche Genehmigungsverfahren zuständig.

 

EINSPRUCH ANGEKÜN-DIGT. „Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis“, sagte DI Kurt Pachinger, Leiter des Werkes der Donau Chemie in Landeck, in einer ersten Reaktion gegenüber der RUNDSCHAU. Man werde jetzt die Urteilsbegründung prüfen, sich werksintern abstimmen und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden. In diesem Zusammenhang bekräftigte Pachinger, dass die Donau Chemie nach einem guten Einvernehmen mit den vier Paznauner Gemeinden und ihrem Partner trachte: „Wir sind auch an einer guten Zusammenarbeit mit ihnen interessiert.“ Überhaupt nicht einverstanden mit der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist Reinhard Haider, geschäftsführender Gesellschafter der Haider-Gruppe. „Wir werden dieses Erkenntnis auf jeden Fall beeinspruchen“, kündigte Haider an.

 

Geschäftsführer und Bgm. Anton Mattle begrüßt die Entscheidung. RS-Foto: Tiefenbacher

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