In der Nacht auf den 13. Mai 2018 ist es auf dem Parkplatz beim Sportzentrum Imst zwischen mehreren Jugendlichen zu einer Auseinandersetzung gekommen, die für den damals 17-jährigen Keshava H. aus Lustenau tödlich endete. Unter dringendem Tatverdacht wurde damals ein 19-jähriger türkischstämmiger Imster in U-Haft genommen, der zur Tat eisern geschwiegen hat. Jetzt hat sich der junge Mann offenbar anders besonnen und ein Geständnis abgelegt. Er habe sich vor einem möglichen Angriff wehren wollen, im Detail könne sich aber nicht mehr erinnern, sagte er aus. Gegen den Imster wird nun Mordanklage erhoben. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Die Bluttat nach einer „Projekt X“-Party in der Nacht auf Sonntag, dem 13. Mai, hat Imst in eine Art Schockstarre versetzt. Viele Menschen trauerten um den 17-jährigen Tischlerlehrling Keshava H., der durch einen Messerstich ins Herz ums Leben gekommen ist. Er war mit Freunden bei der Party in der Glenthofhalle. Dort kam es mit anderen jungen Männern zu einer vorerst verbalen Auseinandersetzung, bei der es um ein Mädchen gegangen sei. Gegen vier Uhr früh, als die Party schon längst zu Ende war, eskalierte auf dem Parkplatz beim Sportzentrum der Streit. Der 19-jährige türkischstämmige Imster soll dem 17-jährigen Lustenauer ein Messer zuerst in den Beckenbereich und dann ins Herz gerammt haben. Der Voralberger hatte keine Überlebenschance, er war gleich nach dem Angriff tot.
Die Tatwaffe wurde später von Polizisten in einem Kanalschacht gefunden und sichergestellt. Der Hauptverdächtige kam in U-Haft und hat zur Tat vorerst geschwiegen. Vergangenen Mittwoch teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit, dass der 19-Jährige nun ein Geständnis abgelegt habe und gegen ihn nun Anklage wegen Mordes erhoben wurde. Der Imster wird sich vor einem Geschworenengericht für die Tat verantworten müssen. Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest, der junge Mann hat nämlich noch die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Innsbruck die Anklage wegen Mordes zu beeinspruchen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Eine Notwehr konnte die Staatsanwaltschaft Innsbruck nach Vorliegen der Ermittlungsergebnisse übrigens nicht erkennen.