Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Artikel teilen
Artikel teilen >

Notwendige Testpflicht

Haiming, Roppen und auch Arzl: Ausreise nur mit Negativ-Test

Für mehrere Gemeinden in Tirol trat in der vergangenen Woche eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebiets in Kraft. Neben Virgen und Matrei in Osttirol traf dies auch die zwei Bezirksgemeinden Haiming und Roppen, wobei dort die Testpflicht am Montagnachmittag bis voraussichtlich 25. März verlängert wurde. Arzl im Pitztal folgte in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch.
15. März 2021 | von Mel Burger
Notwendige Testpflicht
An den Ausfahrten aus den Gemeinden kontrollieren Polizeibeamte das Mitführen negativer Corona-Tests.
Von Barbara Heiss

Nachdem die aktiven Corona-Fälle vor allem in der Gemeinde Haiming, aber auch in Roppen gestiegen waren, setzte man dort auf verstärkte Maßnahmen: Von vergangenem Freitag bis Dienstag galt in beiden Orten eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebiets. „Diese Testpflicht wird sowohl für Haiming als auch für Roppen bis voraussichtlich 25. März verlängert“, bestätigte die Imster Bezirks-
hauptfrau Eva Loidhold am Montag auf RUNDSCHAU-Anfrage. „Jede einzelne neue Coronavirus-Infektion beziehungsweise jeder einzelne Mutationsverdachtsfall sind einer zu viel. Um aktuell bestehende Infektionsketten schnellstmöglich zu durchbrechen, haben wir diese Maßnahme der Testverpflichtung für die Gemeinden mit auffälliger Sieben-Tage-Inzidenz und vermehrtem Aufkommen der britischen Virusmutation vor allem im Bezirk Imst veranlasst“, so Elmar Rizzoli, Leiter des Einsatzstabes Corona, über die Notwendigkeit der Maßnahmen. Diese neue Strategie dürfte in den kommenden Wochen und Monaten weitere Orte in Tirol treffen.

TESTMÖGLICHKEIT IN DEN GEMEINDEN. Da das Verlassen nach wie vor nur mit negativem Test möglich ist, wurde in Haiming und Roppen ein erweitertes Testangebot geschaffen: Neben der Möglichkeit für Antigen-Testungen bei den jeweiligen niedergelassenen Ärzten oder Apotheken, wurden beispielsweise im Oberlandsaal Haiming und im Kultursaal Roppen eigene Teststationen eingerichtet. Auch Roppens Bürgermeister Ingo Mayr war an den ersten Testtagen vor Ort und zeigte sich über den reibungslosen Ablauf erfreut: „Im Großen und Ganzen hat wirklich alles gut funktioniert – auch dank der zahlreichen freiwilligen Helfer.“ Insgesamt konnten so in Roppen bis Montagvormittag 1300 Testungen durchgeführt werden. „Für mich als Bürgermeister war es auch eine schöne Gelegenheit, zahlreiche Roppener wieder einmal persönlich zu sehen“, schmunzelt der Dorfchef. Zudem sei er erfreut, dass sich die aktiven Fälle trotz vermehrtem Testen bisher stabil halten: „Wir sind auch sehr dankbar, dass so kurzfristig ein Testbus in der Area 47 stationiert werden konnte, wo Schnelltests für jene angeboten werden konnten, die kurzfristig aus dem Gemeindegebiet hinausfahren mussten.“ Rizzoli erklärt dazu: „Der erforderliche Corona-Test kann grundsätzlich überall gemacht werden – der Testort ist nicht an die entsprechende Gemeinde geknüpft. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.“ Eine Durchreise durch die betroffenen Gemeinden ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Zwischen Roppen und Haiming besteht keine Testverpflichtung, da beide Gemeinden zu einem Großteil unmittelbar zusammenhängen.

WEITERE GEMEINDEN DÜRFTEN FOLGEN. Nach Haiming und Roppen wurde in der Gemeinde Arzl im Pitztal aufgrund der schnell ansteigenden Zahl an aktiven Corona-Fällen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ebenfalls eine Testpflicht eingeführt. Jene soll voraussichtlich bis Donnerstag, dem 25. März, andauern. Übrigens: Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Schüler auf der Hin- und Rückfahrt zum Unterricht sind von der Testpflicht nicht betroffen.
Notwendige Testpflicht
Wer die Ortschaften Haiming, Roppen und nun auch Arzl im Pitztal verlassen will, muss momentan einen negativen Corona-Test vorlegen können.

Feedback geben

Feedback abschicken >
Nach oben