Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Wer hat (das) Recht?

8. März 2021 | von Meinhard Eiter
Wer hat (das) Recht?
Liebe Freunde des Rechtsstaates!

Gesetze sind Spielregeln, die unser Miteinander regeln. Parlamentarier haben die Aufgabe, die sich ständig verändernden gesellschaftlichen Prozesse zu beobachten. Und bei Bedarf und Notwendigkeit neue Gesetze, Erlässe und Verordnungen zu beschließen, die dann für alle gelten. Für ganz wichtige Änderungen, die unsere Verfassung betreffen, braucht es dafür eine qualifizierte Mehrheit. Das ist die wahre Macht unserer Abgeordneten im Nationalrat und im Landtag. Überwacht, vollzogen und letztlich beurteilt wird die Einhaltung unserer Rechtslage von Polizei, Staatsanwaltschaften und den Gerichten. Dies gilt in einer Demokratie für alle Staatsbürger. Für gewählte Politiker, Exekutivorgane und Richter ebenso wie für Otto und Ottilie Normalbürger. Erstgenannte genießen zwar in Ausübung ihrer Tätigkeiten einen gewissen Schutz wie Immunität, Pragmatisierung oder Unkündbarkeit, können und müssen aber bei groben Rechtsverletzungen ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden. Der bloße Verdacht, die Beschuldigung und die Anklage allein garantieren aber die Unschuldsvermutung. Bestraft ist ein Mensch hierzulande erst nach einem rechtskräftigen Urteil durch ein ordentliches Gericht. So weit, so gut. Und doch gerät unser Rechtssystem aus den Fugen, wenn Politiker, Staatsanwälte oder gar Richter mit Vorwürfen wie Vorteilnahme oder Bestechlichkeit konfrontiert sind. In solchen Fällen kommen dann Sprüche wie der vom Ex-Innenminister Herbert Kickl, der fordert, dass das Recht der Politik und nicht umgekehrt zu folgen habe. Was das heißt, kennen wir aus unserem Privatleben. Aber das „Recht haben“ am Stammtisch oder Zuhause bei Diskussionen mit unseren Frauen und Kindern belastet halt nicht unseren Staatshaushalt!

Meinhard Eiter

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