Abschussverordnung wurde erfüllt
Wolf im Bezirk Imst entnommen – Untersuchung des erlegten Tieres an der AGES
Die Tiroler Landesregierung hat am 18. Juni 2025 die Abschussverordnung für einen Wolf im vorderen Ötztal erlassen. Diese wurde nun von der Jägerschaft erfüllt und wird in weiterer Folge aufgehoben. Das erlegte Tier wurde nach Innsbruck an die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) gebracht und wird dort untersucht.
15. Juli 2025
Die Abschussverordnung für einen Wolf im vorderen Ötztal/Kühtai wurde erfüllt. Symolfoto: Adobestock
In zwei Almgebieten in den Gemeindegebieten von Stams und Silz wurden zwischen Ende Mai und Mitte Juni insgesamt acht tote Schafe aufgefunden. Dementsprechend wurde von der Tiroler Landesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im vorderen Ötztal/Kühtai erlassen. Diese wurde nun von der Jägerschaft erfüllt. „Der Abschuss eines Schadwolfs ist eine jagdliche Herausforderung. Wenn wiederholt Nutztiere gerissen werden, ist zum Schutz unserer Almwirtschaft jedoch rasches und verantwortungsvolles Handeln gefragt“, dankt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler der örtlichen Jägerschaft für die Erfüllung der Abschussverordnung. Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden im heurigen Jahr neun Abschussverordnungen erlassen, drei davon konnten damit von der Jägerschaft erfüllt werden. Weiterhin aufrecht ist derzeit eine Abschussverordnung im Wipptal, zwei in Osttirol, eine weitere im Ötztal sowie eine im Stubaital und eine im Tiroler Unterland. Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular zu melden.
Martin Grüneis 




