Der Verfassungsgerichtshof in Wien ist zu der Erkenntnis gekommen, dass die vom Gemeinderat am 24. Juni 2021 beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obsteig im Bereich des Grundstückes im Weiler Wald als gesetzwidrig aufzuheben ist. Weiters wird die Tiroler Landesregierung verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich kundzumachen. Ein Nachbar hatte zuvor Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Tirol erhoben, das mehrere Bedenken äußerte, die zur Antragstellung an den Verfassungsgerichtshof führten. Der Auflegungsbeschluss vom 3. Dezember 2020 sei „unzulässigerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ erfolgt, dem Gemeinderat hätten bei Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung „keine ausreichenden Entscheidungsgrundlagen“ (Vermeidung von Nutzungskonflikten, Wasserversorgung, Schutz des Landschaftsbildes, verkehrsmäßige Erschließung) vorgelegen und der beschlossene Flächenwidmungsplan widerspreche den Festlegungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes. Der Gemeinderat habe außerdem nicht berücksichtigt, dass auf der Sonderfläche sämtliche aufgrund des Widmungswortlautes zulässigen Vorhaben umgesetzt werden könnten – es könnte ein Stall für über 4.000 Puten errichtet werden.
KEINE AUSREICHENDE GRUNDLAGENFORSCHUNG. Die im Planungsverfahren eingeholten Gutachten würden aber von der Errichtung eines Geflügelstalles für rund 500 bis 1.000 Puten ausgehen. Diese Zahl an Tieren liege jedoch erheblich unter jener Zahl, welche nach der Widmung als „Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude und Anlagen“ grundsätzlich in Betracht kommt. Zudem würde die Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung (Baubezirksamt Imst, Wasserwirtschaft) lediglich die Abwasserentsorgung, nicht jedoch die Wasserversorgung für die Widmungsfläche berücksichtigen. Der Verfassungsgerichtshof kommt daher zu der Erkenntnis: „Die angefochtene Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obsteig ist ohnehin schon mangels einer hinreichenden Grundlagenforschung mit Gesetzwidrigkeit belastet.“ Das Erkenntnis ist inzwischen auch bei der Gemeinde Obsteig eingelangt. Man werde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorgehen, erklärte Bürgermeister Erich Mirth. Derzeit warte man auf die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Wahrscheinlich werde es zu einem baupolizeilichen Abbruch kommen. Theoretisch bestehe aber auch die Möglichkeit, die Widmung in einem ordnungsgemäßen Verfahren erneut zu beschließen.
KRITIK AN DER OPPOSITION.Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint spricht von einem „schwerwiegenden Versagen zu Lasten der betroffenen Anwohner, für die es um eine massive Lärm- und Geruchsbelästigung geht“ und von einer „politischen Watschn für die Vorgangsweise im Gemeinderat in Obsteig und für die schwarz-rote Landesregierung als zuständige Aufsichtsbehörde“. Die Bezirkssprecherin der Imster Grünen meint: „Die Auswirkungen eines derart großen Betriebes auf einen kleinen Weiler sind massiv. Ich freue mich, dass Verkehr und Geruchsbelastung für die Nachbarn nicht einfach
ignoriert werden dürfen.“