
Verkehrssicherheit auf der Hahntennjochstraße: Bei Fahrzeugen künftig nur noch 7,5 statt 14 Tonnen erlaubt. RS-Foto: Archiv
Von Christoph Hablitzel
Anstatt eines maximalen Gesamtgewichts von 14 Tonnen ist es künftig nur mehr Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen erlaubt, die kurvenreiche und enge Strecke über das Hahntennjoch zu nutzen. Diese Gewichtsbeschränkung gilt für alle Fahrzeuge unabhängig von ihrer Art. Zusätzlich ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern untersagt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 Kilogramm übersteigt. „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer steht für uns an oberster Stelle. Die Hahntennjochstraße erfüllt eine wichtige Funktion für viele Tirolerinnen und Tiroler, ist aber durch ihre extreme Steigung und enge Streckenführung ein Nadelöhr. Zudem ist sie aufgrund der alpinen Lage nicht ganzjährig geöffnet. Mit dieser klaren Regelung erhöhen wir die Sicherheit und schützen die Infrastruktur – ohne die regionale Nutzung zu beeinträchtigen“, betont Landeshauptmann Anton Mattle.
Ausnahmeregelung. Auf Basis des Gutachtens sowie der ergangenen Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren wurden außerdem auch Ausnahmeregelungen definiert. So sind unter anderem Omnibusse im Linienverkehr, Fahrten im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie Transporte, die ausschließlich der Anlieferung oder Abholung bei einem im betroffenen Abschnitt gelegenen Gewerbebetrieb dienen oder auch Fahrten von Einsatzorganisationen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches einschließlich Übungen, vom Fahrverbot über 7,5 Tonnen ausgenommen. Vom Anhängerverbot ausgenommen sind beispielsweise Fahrten der land- und forstwirtschaftlichen Bringung, des Anrainerverkehrs, gewerbliche Fahrten für Lieferungen oder Abholungen innerhalb des betroffenen Bereichs sowie Fahrten von Einsatzorganisationen.
Imster Bundesrat unterstützt Maßnahme. „Die Herabsetzung des Tonnagelimits auf der Hahntennjochstraße von 14 auf 7,5 Tonnen ist ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung“, erklärt Bundesrat Daniel Schmid: „So sendet die Landesregierung ein klares Zeichen für mehr Verkehrssicherheit und für mehr Schutz für die belastete Bevölkerung – und ebenso ist es ein erneuertes Versprechen an die Tirolerinnen und Tiroler, dass für Verkehrsentlastung alle Hebel in Bewegung gesetzt werden.“ SPÖ-Bundesrat Daniel Schmid aus dem Bezirk Imst unterstreicht: „Für die Bevölkerung wichtige Verkehrsverbindungen wie der Fernpass, aber auch das Hahntennjoch, müssen vor allem der Bevölkerung im Oberland und Außerfern bestmöglich zur Verfügung stehen.“
konzept. Gleichzeitig betont Schmid, dass die Verordnung mit Augenmaß gestaltet sei: „Dafür braucht es kluge Verordnungen, die den Durchzugsverkehr über diese kurvige und teilweise sehr enge Straße eindämmen, aber sinnvolle Ausnahmen im Sinne der ansässigen Bevölkerung vorsehen. So wie das strengere Tonnagelimit am Hahntennjoch beispielsweise Linienbusse, land- und forstwirtschaftliche Fahrten, lokalen Ziel- und Quellverkehr sowie selbstverständlich auch Einsatzfahrzeuge ausnimmt.“ Die neue Regelung soll langfristig für mehr Sicherheit und Lebensqualität entlang der Route sorgen – ohne die Mobilität der ansässigen Bevölkerung einzuschränken.
Anstatt eines maximalen Gesamtgewichts von 14 Tonnen ist es künftig nur mehr Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen erlaubt, die kurvenreiche und enge Strecke über das Hahntennjoch zu nutzen. Diese Gewichtsbeschränkung gilt für alle Fahrzeuge unabhängig von ihrer Art. Zusätzlich ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern untersagt, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 750 Kilogramm übersteigt. „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer steht für uns an oberster Stelle. Die Hahntennjochstraße erfüllt eine wichtige Funktion für viele Tirolerinnen und Tiroler, ist aber durch ihre extreme Steigung und enge Streckenführung ein Nadelöhr. Zudem ist sie aufgrund der alpinen Lage nicht ganzjährig geöffnet. Mit dieser klaren Regelung erhöhen wir die Sicherheit und schützen die Infrastruktur – ohne die regionale Nutzung zu beeinträchtigen“, betont Landeshauptmann Anton Mattle.
Ausnahmeregelung. Auf Basis des Gutachtens sowie der ergangenen Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren wurden außerdem auch Ausnahmeregelungen definiert. So sind unter anderem Omnibusse im Linienverkehr, Fahrten im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie Transporte, die ausschließlich der Anlieferung oder Abholung bei einem im betroffenen Abschnitt gelegenen Gewerbebetrieb dienen oder auch Fahrten von Einsatzorganisationen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches einschließlich Übungen, vom Fahrverbot über 7,5 Tonnen ausgenommen. Vom Anhängerverbot ausgenommen sind beispielsweise Fahrten der land- und forstwirtschaftlichen Bringung, des Anrainerverkehrs, gewerbliche Fahrten für Lieferungen oder Abholungen innerhalb des betroffenen Bereichs sowie Fahrten von Einsatzorganisationen.
Imster Bundesrat unterstützt Maßnahme. „Die Herabsetzung des Tonnagelimits auf der Hahntennjochstraße von 14 auf 7,5 Tonnen ist ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung“, erklärt Bundesrat Daniel Schmid: „So sendet die Landesregierung ein klares Zeichen für mehr Verkehrssicherheit und für mehr Schutz für die belastete Bevölkerung – und ebenso ist es ein erneuertes Versprechen an die Tirolerinnen und Tiroler, dass für Verkehrsentlastung alle Hebel in Bewegung gesetzt werden.“ SPÖ-Bundesrat Daniel Schmid aus dem Bezirk Imst unterstreicht: „Für die Bevölkerung wichtige Verkehrsverbindungen wie der Fernpass, aber auch das Hahntennjoch, müssen vor allem der Bevölkerung im Oberland und Außerfern bestmöglich zur Verfügung stehen.“
konzept. Gleichzeitig betont Schmid, dass die Verordnung mit Augenmaß gestaltet sei: „Dafür braucht es kluge Verordnungen, die den Durchzugsverkehr über diese kurvige und teilweise sehr enge Straße eindämmen, aber sinnvolle Ausnahmen im Sinne der ansässigen Bevölkerung vorsehen. So wie das strengere Tonnagelimit am Hahntennjoch beispielsweise Linienbusse, land- und forstwirtschaftliche Fahrten, lokalen Ziel- und Quellverkehr sowie selbstverständlich auch Einsatzfahrzeuge ausnimmt.“ Die neue Regelung soll langfristig für mehr Sicherheit und Lebensqualität entlang der Route sorgen – ohne die Mobilität der ansässigen Bevölkerung einzuschränken.