Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Aus dem Gemeindeamt

Haiming hält 8,6 Prozent an der Hochoetz Erschließungs-GmbH

Die Gemeinderatssitzung in Haiming fand unter speziellen Bedingungen statt. Während den verhängten „Ausreisetestverpflichtungen“ berät der Gemeinderat über die Neustrukturierung der Skiregion Hochoetz Erschließungs-GmbH.
22. März 2021 | von Friederike Hirsch
Aus dem Gemeindeamt
Der Antigen-Test-Bus des Österreichischen Bundesheeres am Parkplatz der Area47 bleibt vorerst erhalten. Getestet wird rund um die Uhr. Der Andrang ist enorm. RS-Foto: Hirsch
Von Friederike Hirsch

Die Sitzung musste aufgrund der Teststraße im Oberlandsaal in die Feuerwehrhalle verlegt werden. „Besondere Coronavirus-Maßnahmen“ heißt es von der Gesundheitsbehörde. „Eine Herausforderung“ nennt es der Bürgermeister Josef Leitner. „Die Testreihen sind gut organisiert. An die 50 Prozent der Haimingerinnen und Haiminger haben sich bisher testen lassen. Ich selbst mache den sogenannten Gurgeltest, der für 72 Stunden gilt“, sagt Leitner. Noch bis Donnerstag, dem 25. März, 24 Uhr, bleibt die Testpflicht bestehen. Ob diese verlängert wird, ist noch nicht entschieden.

NEUSTRUCKTURIERUNG. Seit 20 Jahren beteiligt sich die Gemeinde Haiming an der Hochoetz Erschließungs-Gmbh als sogenannter „Stiller Beteiligter“. Dieses Konstrukt mit unterschiedlichsten Gesellschaftern und stillen Beteiligten wurde nun in eine einheitliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geändert. Die Gemeinde Haiming wird ihre damalige Einlage mit Gewinnbeteiligung unter Abzug der Steuern nun als Gesellschafter in die umstrukturierte Gesellschaft einbringen. Mit 923.000 Euro hält die Gemeinde jetzt 8,6 Prozent vom Gesamtkapital. „Das unüberschaubare Wirrwarr von unterschiedlichsten Formen der Beteiligung ist somit behoben. Ein Schritt zu mehr Transparenz“, meint der Bürgermeister. Die Beteiligung Haimings wurde einstimmig beschlossen. In der Gesellschaft sind nun die Gemeinden Haiming, Sautens und Oetz und mehrere Liftbetreiber mit denselben Rechten und Pflichten vertreten. „Damit keine Ängste aufkommen, möchte ich betonen, dass es keine Verlustbeteiligungspflicht gibt“, betont Leitner abschließend.

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