Von Agnes Dorn
Am 29. April hat in Oetz durch Corona bedingt eine Videokonferenz des Gemeinderats stattgefunden, bei der auch die Jahresrechnung 2019 nach deren Prüfung durch den Überprüfungsausschuss und einer zweiwöchigen Auflage beschlossen wurde. Dies war aber auch nach dem Tiroler Covid-Gesetz nicht rechtmäßig, wie Gemeinderat Süleyman Kilic nun bestätigt bekommen hat. Nachdem er schon zuvor bereits in einem Mail an alle Gemeinderäte und dann auch bei der Sitzung die Vorgangsweise kritisiert hatte, brachte er am 11. Mai eine Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft Imst ein, wo er Einspruch gegen die Beschlussfassung der Jahresrechnung einlegte. Die Antwort der Bezirkshauptmannschaft kam prompt und gab Kilic zumindest in einem der angeführten Kritikpunkte Recht.
NEUERLICHE AUFLAGE. Zwar sei es eine Beschlussfassung der Jahresrechnung mittels Videokonferenz unter Ausschluss der Öffentlichkeit „grundsätzlich zulässig“, so die Bezirkshauptmannschaft. Doch die zweiwöchige Auflage sei nicht vor dem 15. März erfolgt (sondern endete am 18. März) und müsse daher neuerlich erfolgen. Damit sei auch kein rechtsgültiger Bescheid über die Jahresrechnung zustande gekommen und der Beschluss müsse ebenfalls wiederholt werden, so die Bezirkshauptmannschaft abschließend. In seiner Kritik sieht sich Kilic nun von der Behörde bestätigt und betont: „Ich muss den Aussagen vom Bürgermeister und dem Amtsleiter schon vertrauen können. Wenn man schon Informationen einholt, dann sollten diese Informationen auch richtig sein. Denn ich frage mich, wie es dann bei anderen Sachen ausschaut, wo man sich auch auf die Aussagen verlässt.“ Denn laut Protokoll (Medien waren von der Sitzung ebenso ausgeschlossen wie die Öffentlichkeit) betonte Bürgermeister Hansjörg Falkner auf die Kritik Kilics hin, dass er sich informiert habe und der Rechnungsabschluss beschlossen werden könne. Telefonisch war er indes vor Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.