Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Betretungsverbot am Ufer

Schutzmaßnahmen für Piburger See ausgeweitet

Der Piburger See in Oetz ist ein beliebtes Ausflugsziel vor allem der einheimischen Bevölkerung. Doch dem See selbst setzt der Andrang an Wasserratten merklich zu. So sind durch das ständige Betreten gerade die Uferbereiche von Erosion betroffen. Erschwerend kommt außerdem derzeit die behördliche Covid-19-Bestimmung hinzu, die die Anzahl an Gästen der Badeanstalt auf 92 Personen begrenzt. Um die restlichen Uferbereiche zu schonen, wird nun ein Steg als weitere Einstiegsstelle außerhalb der Badeanstalt errichtet und ein Betretungsverbot des restlichen Uferbereichs erlassen.
26. Mai 2020 | von Agnes Dorn
Betretungsverbot am Ufer
Der „einzige Naturbadesee des Ötztals“ wird künftig von wenigen Badegästen genossen werden, wie Bürgermeister Hansjörg Falkner und die Seebeauftragten Michael Amprosi und Johannes Tollinger erklären. Foto: Gemeinde Oetz
Von Agnes Dorn

Man habe den See nie als „Schwimmsee“, sondern immer nur als Ausflugsziel beworben, betont Gemeindevorstand Michael Amprosi. Die nun gesetzten Maßnahmen seien daher auch kein Widerspruch zur Bewerbung des Naturschutzgebiets, so der Seebeauftragte. Seit 1929 ist der Piburger See als Naturdenkmal ausgewiesen und seit 1983 gelten zudem die Bestimmungen des damals errichteten Landschaftsschutzgebiets, die den See zu einem der am besten geschützten Seen Tirols machen. Doch auch wenn das Schwimmen bereits bisher eigentlich nur im Bereich der Badeanlage erlaubt war, tummelten sich doch zahlreiche Wasserfreunde an heißen Sommertagen im Uferbereich. „Dort sollte eigentlich eine Vegetation wachsen, aber das ist schwierig, wenn ständig Leute überall hintreten“, verweist Bürgermeister Hansjörg Falkner auf das Problem der Erosion, das dem Uferbereich seit Jahren zu schaffen macht. 

EIN AUSFLUGSZIEL OHNE BADESPASS. Diese Beanspruchung der sensiblen Zone hätte in diesem Sommer noch schlimmer werden können, sahen sich die Verantwortlichen zum Handeln genötigt. Denn durch die Covid-19-Bestimmungen sind in der Badeanstalt, die an Spitzentagen 500 Besuchern Platz bot, nur noch jeweils 92 Gäste zugelassen. Dass sich alle anderen nun am restlichen, in Gemeindebesitz befindlichen Uferbereich verteilen, will man nun mit einem Betretungsverbot verhindern. „Bei den Hauptzugängen werden wir Hinweistafeln anbringen, die auf die Homepage ,piburgersee.com‘ verweist, auf der die jeweilige aktuelle Auslastung zu finden ist“, erklärt der zweite Seebeauftragte Gemeinderat Johannes Tollinger. So will man schon vorab Badegäste warnen, wenn die Kapazität ausgelastet ist. Um aber auch jenen, die keinen Badeplatz mehr ergattern, einen Sprung ins kühle Wasser zu ermöglichen, wird gegenüber der Badeanstalt ein kleiner Steg errichtet werden (Ansuchen liegt der BH bereits vor), der zwar als Einstiegsmöglichkeit genutzt werden kann, auf dem längeres Verweilen aber untersagt ist. Die neuen Bestimmungen werden derzeit vom Umweltreferat geprüft und sollen auch nach Corona Gültigkeit behalten. Dafür dass sie nach ihrer Erlassung auch eingehalten werden, wird die Bergwacht sorgen, die bereits seit Jahren am Piburger See über geltende Verhaltensregeln aufklärt.

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