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Bürgerinitiative gegründet

Oetz: Plattform fordert mehr Offenheit und Demokratie

Der vom Oetzer Gemeinderat einstimmig gefasste Grundsatzbeschluss zum Zusammenschluss der beiden Skigebiete Hochoetz und Kühtai hat nun zur Gründung einer Bürgerinitiative geführt, die sich vor allem gegen die propagierte Unbefangenheit der beiden Gemeinderäte Mathias Speckle und Roland Haslwanter ausspricht und dem Bürgermeister Hansjörg Falkner vorwirft, sich in dieser Causa entgegen besseren Wissens auf ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft zu berufen.
26. Feber 2019 | von Agnes Dorn
Bürgerinitiative gegründet

Von Agnes Dorn 



Zur Vorgeschichte: Am 7. Dezember 2018 fasste der Oetzer Gemeinderat zugleich mit dem Beschluss einer geplanten Pistenerweiterung in Ochsengarten einstimmig einen Grundsatzbeschluss für den vorliegenden Skigebietszusammenschluss Hochoetz-Kühtai. Dabei erklärte sich keiner der anwesenden Mandatare befangen. Dies stieß nun dem Oetzer Gemeindebürger Bernhard Stecher dermaßen sauer auf, dass er am 17. Dezember der Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Imst eine diesbezügliche Anfrage zukommen ließ. Wörtlich heißt es dort: „In Oetz wurde unlängst im Gemeinderat ein Beschluss über den Skigebietszusammenschluss Hochoetz-Kühtai getätigt. Dabei haben jene Mandatare, welche den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Betriebsleiters sowie eines Vorstandes der Bergbahnen innehaben, mitgestimmt. Müssten sich diese aber eigentlich nicht für befangen erklären?“ Die Antwort der Gemeindeaufsicht folgte drei Tage später und wurde nicht nur an Stecher, sondern zur Kenntnisnahme auch an die Gemeinde Oetz versendet. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Thema Befangenheit von Mitgliedern des Gemeindevorstandes sei „sehr ,großzügig‘“, so die BH Imst.



Frage der Befangenheit

So sei bei Mitgliedern des Aufsichtsrates (Bgm. Falkner ist Aufsichtsratsvorsitzender der Bergbahnen) von keiner Befangenheit auszugehen. Dagegen heißt es in Bezug auf den ebenfalls mitstimmenden Betriebsleiter und Bürgermeister-Stellvertreter Mathias Speckle sowie den Vorstand der Bergbahnen und Gemeinderat Roland Haslwanter im Antwortschreiben der BH: Eine Befangenheit dürfte „nach Ansicht der Abteilung Gemeinden des Amtes der Tiroler Landesregierung beim Vorstand und Betriebsleiter nach § 29 Abs. 1 lit. c TGO 2001 (wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen) doch gegeben sein. Dies begründet sich dadurch, dass ein Vorstandsmitglied im Gegensatz zum Aufsichtsrat eine gestalterische Tätigkeit ausübt. Beim Betriebsleiter als Bediensteten besteht doch in gewissem Maße ein Abhängigkeitsverhältnis.“ Relativierend wird in dem Schreiben jedoch darauf hingewiesen, dass befangene Personen ihre Befangenheit selbst wahrzunehmen haben bzw. im Zweifel das Kollegialorgan darüber zu entscheiden hat, ob ein Befangenheitsgrund vorliegt. Ein Beschluss aufgrund nachträglich festgestellter Befangenheit eines Mandatars könne auch nur dann aufgehoben werden, wenn dessen Stimme für das Beschlussergebnis ausschlaggebend gewesen wäre. Der einstimmig gefasste Grundsatzbeschluss sei deshalb „jedenfalls rechtsgültig“.

Moralische Komponente

Dass Falkner nun zwei Monate später bei der Gemeinderatssitzung am 6. Februar behauptet hätte, die Bezirkshauptmannschaft hätte ihm die Unbefangenheit sowohl von Speckle als auch Haslwanter bestätigt, sieht Stecher äußerst problematisch und fordert deshalb auf der Homepage der neugegründeten Oetzer Bürgerinitiative für mehr Offenheit und Demokratie „www.dynamoetz.at“: „Wir fordern Bürgermeister Falkner auf, jenes Schriftstück, auf das er sich bei seinen fragwürdigen Aussagen zu einer möglichen Unbefangenheit von Vize-Bgm. Speckle und GR Haslwanter bezieht, zu veröffentlichen.“ Die Bürgerinitiative sieht sich nicht nur als kritische Stimme in Sachen Lift, sondern auch bezüglich der Investorenmodelle, Chaletdörfer und des Verkehrs, wie Stecher betont: „Dies hängt alles zusammen. Außerdem gibt es beim Thema Befangenheit neben der rechtlichen auch noch eine moralische Komponente. Der Bürgermeister als gewählter Volksvertreter ist hier nicht nur der Offenheit, sondern auch der Ehrlichkeit seinen Bürgern gegenüber verpflichtet.“ Auf Nachfrage der RUNDSCHAU betont der Bürgermeister dagegen erneut: „Haslwanter ist definitiv nicht befangen und bei Speckle kann man darüber reden“ und zur Befangenheit im Allgemeinen erklärt er weiters: „Das muss jeder für sich selber klären.“

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