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Geflügelfarm ist genehmigt

In Obsteig wurde aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt

Nach dem bereits im Juni getroffenen Beharrungsbeschluss der Gemeinde Obsteig zur Umwidmung einer Freifläche im Obsteiger Weiler Wald zu Sonderfläche Geflügelfarm und der Absegnung des dazugehörigen Bebauungsplans hat nun auch das Land Tirol grünes Licht für das umstrittene Bauprojekt gegeben. Auch Landeshauptmann Günther Platter, von der Bürgerinitiative Wald um genaue Untersuchung des Falls gebeten, sieht keinerlei Handlungsbedarf von Seiten des Landes.
5. Oktober 2021 | von Agnes Dorn
Geflügelfarm ist genehmigt
Der Entscheidung der Gemeinde, der hier geplanten Hühnerfarm grünes Licht zu erteilen, gebe es nichts entgegenzusetzen, erklären Land Tirol und Landeshauptmann unisono. RS-Foto: Dorn
Von Agnes Dorn

Im Dezember 2020 beschloss der Obsteiger Gemeinderat mit neun zu drei Stimmen und einer Enthaltung trotz eines Negativbescheids des Umweltreferats Imst die Umwidmung einer 1336 Quadratmeter großen Fläche von Freiland zu Sonderfläche Geflügelstall und gab damit das erste Mal grünes Licht für die zweite Geflügelfarm im Weiler Wald, die bekanntlich fast allen Walder Bürgern sauer aufstößt. Trotz zahlreicher negativer Stellungnahmen der Anrainer erfolgte im Juni dieses Jahres dann der Beharrungsbeschluss des Gemeinderats, dieses Mal mit acht zu fünf Stimmen, wobei von Seiten der Gemeinde immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass das Land Tirol hier noch das letzte Wort zu sagen hätte. Und das hat es nun auch getan und auf Nachfrage der Anrainer bekamen diese nun Ende August ein Schreiben der Bau- und Raumordnung des Landes, worin diese dem Umwidmungsverfahren die Genehmigung erteilte. 

„NUR IN UNMITTELBARER NÄHE“. „Aus Sicht der Aufsichtsbehörde konnte kein Versagungsgrund festgestellt werden und war sohin die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Änderung des Flächenwidmungsplanes zu erteilen. Die eingeholten Fachstellungnahmen, welche im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Gemeinderat vorgelegen sind, sind nachvollziehbar und wurden die Plausibilität der Stellungnahmen durch unabhängige Amtssachverständige bestätigt“, so das Land. Zum negativen Bescheid des Umweltreferats entgegnet die Behörde, „dass mit Ausnahme des freien Landschaftsraumes beziehungsweise der Auswirkung auf das Landschaftsbild nur teilweise ökologisch relevante Sachverhalte vorliegen und der gegenwärtige Standort raumordnungsfachlich einen vertretbaren Kompromiss aus allen Erwägungen darstellt, zumal nach den Bestimmungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Obsteig in den landschaftlich wertvollen Freihalteflächen grundsächlich landwirtschaftliche Sonderflächen zulässig sind“. So sei die Errichtung neuer Gebäude auf landschaftlich wertvollen Freihalteflächen nur in unmittelbarem Nahebereich bestehender Gebäude zulässig. 

„NICHT ZUMUTBAR“. Aus Sicht des Landes gebe es also „weder rechtliche Möglichkeiten noch fachliche Gründe“, die Entscheidung des Gemeinderats zur Widmung des Geflügelhofs im Obsteiger Weiler Wald abzulehnen. Die Bürgerinitiative Wald, mit diesem Bescheid naturgemäß nicht zufrieden, wandte sich daraufhin an Landeshauptmann Günther Platter mit der dringenden Bitte, die Angelegenheit untersuchen zu lassen. Von Seiten der Anrainer wird kritisiert, dass das positive Gutachten der Abteilung Waldschutz auf Basis einer mündlichen Auskunft des Betreibers erstellt wurde und das Betriebskonzept nicht mit einbezogen hätte. Außerdem wäre die Bitte des Bürgermeisters Hermann Föger, ein umweltmedizinisches Gutachten einzuholen, ebenso ignoriert worden wie das Angebot einer Alternativfläche. Man sei bereits jetzt durch die erste Hühnerfarm des Betreibers stark belastet und auch Gäste würden sich bei Gemeinde und Tourismusverband beschweren. „Ein weiterer Geflügelhof im Weiler Wald, ganz abgesehen von seiner Größe, ist uns nicht zumutbar. Sowohl die beiden Gemeinderatsbeschlüsse als auch die Zustimmung des Landes sind nicht nachvollziehbar in Angesicht des starken Widerstandes der Bevölkerung, der Einzigartigkeit der in Frage kommenden Liegenschaft im Landschaftsschutzgebiet und der möglichen gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung durch die unmittelbare Nähe zu den Wohnhäusern.“ Im aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren habe nur die Gemeinde Parteistellung, Einwendungen der Nachbarn könnten nicht berücksichtigt werden, antwortete der Landeshauptmann auf die Bitte der Anrainer um Unterstützung. Dies sei Aufgabe der Baubehörde, sprich der Gemeinde gewesen. Auch die Vorschreibung emissionsschutztechnischer Maßnahmen seien von dieser vorzuschreiben. Die Entscheidung des Gemeinderats sei zu respektieren, betont der Landeshauptmann weiter und fordert: „Es muss im Interesse aller im Weiler lebenden Bewohner sowie der Inhaber der landwirtschaftlichen Betriebe liegen, ein möglichst gutes Einvernehmen herzustellen und die gegenseitige Interessenslage zu verstehen.“

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