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Ist eine Geflügelfarm in Obsteig ortsüblich?

BH Imst, Landesumweltanwalt und Bürgermeister zur Frage, die über Zukunft einer Baustelle im Weiler Wald entscheidet

In den nächsten Wochen wird ein Bausachverständiger im Auftrag der BH Imst die Frage klären, ob eine in Bau befindliche Geflügelfarm mit 1.300 Quadratmeter Nutzfläche im Landschaftsschutzgebiet des Obsteiger Weilers Wald ortsüblich ist oder nicht. Da die Frage vorab nicht beantwortet wurde, baut der Bauwerber nun auf eigenes Risiko, denn ein Baustopp der bereits begonnenen Arbeiten sei nicht nötig, erläutert Bezirkshauptfrau Eva Loidhold. Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer bezweifelt anders als Bürgermeister Erich Mirth die Ortsüblichkeit, hat aber trotz
bereits erfolgter kritischer Stellungnahme noch keine Handhabe gegen das bei den Einwohnern höchst umstrittene Projekt.
23. August 2022 | von Agnes Dorn
Ist eine Geflügelfarm in Obsteig ortsüblich?<br />
Ob alle Bewilligungen für die bereits in Bau befindliche Hühnerfarm vorliegen, wird sich in wenigen Wochen weisen. Foto: R.M.A.
Von Agnes Dorn

„Für mich zeigt sich hier ganz klar, dass der gesetzliche Rahmen nicht das hergibt, was eigentlich die Intension des Landtags war, als das Landschaftsschutzgebiet beschlossen wurde. Das Vorhaben im Weiler Wald zeigt die Grenzen auf, die uns gesetzt sind“, zeigt sich Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer alles andere als glücklich mit dem vor wenigen Tagen gestarteten Bau der Hühnerfarm im Weiler Wald. Da das Vorhaben trotz der Größe des doppelstöckigen Gebäudes mit rund 1.300 Quadratmetern Nutzfläche und seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet naturschutzrechtlich in die landwirtschaftliche Ausnahmegenehmigung fällt, konnte die Gemeinde im vergangenen Jahr das Areal in Sonderfläche Hofstelle umwidmen. „Die kritische Stellungnahme des Naturschutzsachverständigen wurde von der Raumordnungsabteilung des Landes als nicht so relevant beurteilt und deshalb die Widmung genehmigt“, ergänzt Kostenzer.

ORTSÜBLICHKEIT? Die einzige Handhabe wäre nun über die Definition der Ortsüblichkeit, die der Landesumweltanwalt für dieses Bauprojekt als nicht gegeben ansieht: „Wir bezweifeln diese, das ist allerdings nicht einfach zu argumentieren und bietet ein weites Interpretationsfeld.“ Altbürgermeister Hermann Föger, in dessen Amtszeit die Umwidmung der Fläche gefallen war, hatte sich schon damals kritisch zu der Causa geäußert und auch die nun diskutierte Ortsüblichkeit bezweifelt: „Die Größe des Geflügelstalles ist in unserer Gemeinde nicht ortsüblich, es gibt in unserer Gemeinde keinen vergleichbaren Betrieb“, so Föger im Juli des vergangenen Jahres. Sein Amtsnachfolger Erich Mirth wiederum sieht die Sache anders. Zwar gebe es in Obsteig keinen Geflügelstall in dieser Größe, aber „es gibt durchaus größere landwirtschaftliche Gebäude als dieses in Obsteig.“ Welche Tierart in diesen Ställen gehalten würde, sei dabei nicht entscheidend, so Mirth weiter. Die Bauverhandlung sei rechtmäßig über die Bühne gegangen und daher hätte er auch nun einen Baubescheid ausgestellt.

SOZIALER FRIEDE? Dass es seit Monaten massive Anrainerproteste gibt, sieht der Dorfchef indes gelassen: „Jedem seine Empfindungen und Empfindlichkeiten. Kritisch geht schon, aber irgendwann muss man ,Ja‘ oder ,Nein‘ sagen. So einen strengen, mit Auflagen behafteten Bebauungsplan hat es in Obsteig noch nie gegeben. Unsere Aufgabe ist es nun, genau hinzuschauen, ob er eingehalten wird.“ Für ihn sei klar gewesen, das Verfahren so schnell wie möglich abzuhandeln und es nicht „aus Willkür“ hinauszuzögern. Dass von den Kritikern immer wieder ins Treffen geführt werde, dass das Projekt den sozialen Frieden im Dorf zerstöre, wisse er schon. Aber: „Der soziale Frieden hat einen Stellenwert, aber es gibt da auch eine Gegenseite, die es zu bedenken gibt.“ Die Aufgabe der Gemeinde sei es, die Causa „sachlich und objektiv zu beschließen“. Noch sein Vorgänger hatte zu bedenken gegeben, dass der soziale Friede bei einer Entscheidung pro oder kontra Hühnerstall berücksichtigt werden sollte. Föger empfahl damals dem Bauwerber, sich eine Neuausrichtung seines Vorhabens mit einer Tauschfläche zu überlegen.

AUF EIGENES RISIKO. Geklärt werden wird nun, ob das Gebäude überhaupt ortsüblich, sprich ob die Außenwirkung des Gebäudes mit den Kriterien eines Landschaftsschutzgebiets vereinbar ist. Dies obliegt nun der Bezirkshauptmannschaft, die dafür einen hochbautechnischen Sachverständigen mit einer Begutachtung beauftragen wird. Dass dies bisher nicht erfolgt ist, hänge damit zusammen, dass ihnen nichts gemeldet worden sei, erklärt Bezirkshauptfrau Eva Loidhold, die sich mit dem Fall befasst. Ob nicht doch eine naturschutzrechtliche Bewilligung nötig sei, sei noch nicht klar. „Der Antragsteller muss schauen, ob er alle Bewilligungen hat. Das hätte er vorab klären können“, so Loidhold. Das sei nicht geschehen und nun trage der Antragsteller das Risiko. Die BH habe von sich aus die Unterlagen angefordert und prüfe nun, ob die Größe und Ausgestaltung des Gebäudes dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets zuwiderfahre. Das Obsteiger Landschaftsschutzgebiet hat laut Land Tirol übrigens seinen besonderen Reiz „durch den ländlichen Charakter der einzelnen kleinen Weiler, deren Erhaltung ebenfalls als Schutzziel angestrebt wird.“ Ob dieser durch die Hühnerfarm beeinträchtigt wird, sollte in den nächsten Wochen geklärt sein, so Loidhold abschließend.

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