Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Knalleffekt im Imster Rathaus

Stadtbeamter soll hohen Eurobetrag veruntreut haben

Mitten im Wahlkampf platzte jetzt im Imster Rathaus eine „Bombe“: Ein Stadtbeamter soll sich ordentlich in der Amtskasse vergriffen haben. Der RUNDSCHAU liegt eine Information vor, dass es sich um einen sechsstelligen Eurobetrag handeln soll. Der Mann hat Selbstanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
14. Feber 2022 | von Gebi G. Schnöll
Knalleffekt im Imster Rathaus
RS-Foto: Schnöll
Von Gebi G. Schnöll

Bürgermeister Stefan Weirather bestätigt, dass aus der Amtskasse ein hoher Eurobetrag veruntreut wurde. Über die Höhe des Betrages, den der hochrangige Beamte sich vorzu angeeignet haben soll, will der Imster Stadtchef allerdings keine Auskunft geben: „Es stimmt, dass es sich um einen größeren Betrag handelt, mehr kann ich dazu nicht sagen“, so Weirather. Der RUNDSCHAU liegt allerdings eine Insiderinformation vor, der nach es sich um einen niederen, sechsstelligen Eurobetrag handeln soll. Auf die Veruntreuung aufmerksam wurde man erst, als der Beamte Selbstanzeige gemacht hat. Der Mann aus dem Bezirk Imst ist derzeit vom Dienst im Rathaus Imst freigestellt. Er will den veruntreuten Betrag offenbar zurückzahlen. Warum sich der als äußerst verlässlich geltende  Beamte an der Amtskasse bediente, kann Weirather ebenfalls nicht sagen. „Wir haben der Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt, einem anhängigen Verfahren kann und will ich nicht vorgreifen“, erklärt der Bürgermeister. Staatsanwalt Hansjörg Mayr, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, erklärt, dass zuerst die Sachverhaltsdarstellung auf ihre Schlüssigkeit geprüft werde. Erst danach könne ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Der Beamte könnte eventuell sogar ohne Strafe davonkommen. „Bei Vermögensdelikten kommt unter Umständen auch die sogenannte tätige Reue zur Anwendung. Das heißt, wenn der Mann geständig und bereit ist, das Geld zurückzuzahlen, und er mit der Stadtgemeinde darüber ein Abkommen vereinbart, kann es sein, dass die Veruntreuung nicht strafbar ist!“

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