Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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„Saubere Trennlinie“ zur Ausführungsplanung

Silzer Gemeinderat beschließt Direktvergabe des Vorentwurfs für das Haus der Musik

Da die Gemeinde Silz sich bei der Durchführung des Architektenwettbewerbs für das Haus der Musik nicht an die Richtlinien des Bundesvergabegesetzes gehalten hatte, drohte ihr eine Klage durch die Architektenkammer. Um diese zu verhindern, wendete man sich an Rechtsanwalt Günther Gast, der den Gemeinderäten nun zwei mögliche Optionen präsentierte. Das Dorfparlament entschied sich nun mit einer Enthaltung für die Variante Light, mit der das Siegerprojekt gerettet werden soll.
13. Juli 2021 | von Agnes Dorn
„Saubere Trennlinie“ zur Ausführungsplanung
Den Auftrag für die Einreichplanung für das Haus der Musik wird man wie geplant vergeben, die Ausführungsplanung dafür neu ausschreiben. RS-Foto: Dorn
Von Agnes Dorn

Dass der Architektenwettbewerb für den Umbau des alten Kindergartens zu einem Haus der Musik nicht den Richtlinien des Bundesvergabegesetzes entspreche, hätte man nicht wissen können, so die Silzer Gemeinderäte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. Schließlich hätte man sich durch die Zustimmung sowohl des Bauamtsleiters als auch des eigenen Raumplaners abgesichert. Doch als die Architektenkammer nun mit Klage drohte, hatten auch die Kommunalpolitiker erkennen müssen, dass beim Wettbewerb einiges falsch gelaufen war: Weder die Anonymität noch die Unabhängigkeit der Jury waren gegeben gewesen, was aber bei einem solchen Verfahren ab Kosten von über 100.000 Euro eigentlich vorgeschrieben wäre. Würde man das  Projekt nun wie vorgesehen weiterverfolgen, würde eine Klage beim Verwaltungsgerichtshof drohen und die Gemeinde müsste mit einer Geldbuße von 20 Prozent des Auftragswerts sowie einer Schadenersatzforderung durch den bisherigen Projektsieger rechnen. Man hätte nun zwei Möglichkeiten dies zu verhindern, so Gast: Man könnte den Architektenwettbewerb wiederholen, wie dies auch die Architektenkammer vorgeschlagen hatte. Aber dann müsse man dafür sorgen, dass die Ausschreibung nicht auf jenes Büro – sprich die DKN – maßgeschneidert wird, die den ersten Zuschlag erhalten hatte. Außerdem müsste man eine Fachjury einsetzen, in der der Gemeinderat nicht die Mehrheit hätte, warnte Gast weiter. 

SIEGERPROJEKT RETTEN. Die zweite Möglichkeit dagegen erlaube genau jenes Projekt weiterzuverfolgen, das bereits den Zuschlag erhalten hat: So könnte man den Vorentwurf aus der Gesamtplanung herausnehmen und so den Auftrag teilen. Für Vorentwurf, Entwurf und Einreichplanung wäre man dann mit rund 50.000 Euro weit unter der kritischen Grenze. Ausführungsplanung, Ausschreibung und Oberbauleitung, deren Kosten auf 102.000 Euro geschätzt werden, müsste man dagegen neu ausschreiben, so Gastl: „Wenn man diesen Weg wählt, muss man bei den nächsten Ausschreibungen schauen, dass man einen fairer Wettbewerb schafft und DKN keine Vorteile erhält.“ Bei schätzungsweise 20 Prozent der Planungen würden jeweils verschiedene Architekten Vorentwurf und Ausführungsplanung übernehmen. Oft würde auch nach gemeinsamer Vergabe der Planer einen Subplaner engagieren, sieht hier Gast keine ungewöhnliche Vorgangsweise. Die Sache habe zumindest einen schlechten Beigeschmack, man hätte sich im Vorhinein an Gast wenden sollen, zeigt sich dagegen Vizebürgermeisterin Daniela Holaus nicht begeistert. Mit einer Stimme Enthaltung (von Gemeinderätin Marina Floriani) wurde dann aber doch für diese Variante gestimmt und somit die Vergabe der ersten Planungsarbeiten an die Firma DKN Neurauter sowie die Ausschreibung der Vergabe der weiteren Planungsleistungen – dezidiert unter Einhaltung des Vergaberechts – beschlossen. 

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