Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Artikel teilen
Artikel teilen >

Unternehmer sitzt in Fängen der Justiz fest

Oberländer befindet sich seit Monaten mit Behörden und dem Verfassungsschutz im Clinch, jetzt wanderte er in U-Haft

Ein Unternehmer aus dem Oberland steht bereits seit eineinhalb Jahren im Visier der Justiz und der Finanz. Im Juni 2021 wurden bei einer Razzia Waffen, Munition sowie ein hoher Bargeldbetrag sichergestellt, heuer im Juni schlugen Cobra-Einsatzkräfte und Beamte des Verfassungsschutzes erneut zu und stürmten Betriebs- und Privaträume nahe Imst. Der RUNDSCHAU wurde jetzt bekannt, dass der Firmenchef, der auch Präsident eines Online-Institutes ist, kürzlich im Auftrag des Landesgerichtes
Innsbruck in U-Haft genommen wurde. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
2. November 2022 | von Gebi G. Schnöll
Unternehmer sitzt in Fängen der Justiz fest<br />
Der Oberländer Unternehmer sitzt derzeit in der Justizanstalt Innsbruck in Untersuchungshaft. Fotos: Archiv/zeitungsfoto.at
Seit rund eineinhalb Jahren ermitteln Polizei, Verfassungsschutz und die Finanz gegen den Oberländer Unternehmer, der scheinbar eine eigene Vorstellung von Recht und Ordnung hat.  Im Juni 2021 kam es zum ersten Showdown, als Polizei- und Finanzbeamte bei Hausdurchsuchungen an drei Örtlichkeiten sechs Waffen samt Munition und Bargeld in Höhe von rund 100.000 Euro sicherstellte. Heuer im Juni gab es erneut eine „Aktion scharf“, an der Polizisten, eine Cobra-Einsatzgruppe und Beamte des Verfassungsschutzes beteiligt waren. Unter anderem wurden auch einige Computer beschlagnahmt, deren Daten nachher akribisch durchforstet wurden.

gelöbnis oder kaution.  Der RUNDSCHAU wurde jetzt bekannt, dass der Unternehmer vor einigen Tagen im Auftrag des Landesgerichtes Innsbruck in U-Haft genommen wurde. Der für die Presse zuständige Richter Andreas Stutter bestätigte am Montag kurz vor Redaktionsschluss die Inhaftierung. Laut ihm soll gegen den Unternehmer am Landesgericht Innsbruck ein Verfahren wegen des Verdachts auf „Wiederbetätigung“ laufen. Der Oberländer habe es aber vorgezogen, nicht vor Gericht zu erscheinen, was schließlich zur Vorführung und Inhaftierung geführt habe. Auf die Frage, ob der Unternehmer auf baldige Enthaftung hoffen kann, sagt Stutter: „Sobald der Mann ein Gelöbnis ablegt oder eine Kaution stellt, bestünde für ihn eventuell die Möglichkeit, dass er aus der U-Haft entlassen wird. Das hat er bis dato aber nicht getan!“ Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung droht dem Oberländer eine mehrjährige Haftstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Der KSV gab am Mittwoch bekannt, dass über das Unternehmen des Oberländers ein Konkursverfahren eröffnet wurde.

Feedback geben

Feedback abschicken >
Nach oben