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Zu unrecht aus Sitzung abgeführt

Werner Dobler aus Wenns plädiert für Neuauflage der letzten Sitzungen

Ein Wenner Gemeindebürger fordert nach den Verwirrungen über die Einschränkungen in der Corona-Krise sein Recht ein: Berufsschullehrer Werner Dobler möchte, dass die letzten Gemeinderatssitzungen in Wenns wiederholt werden, da es seiner Meinung nach unrecht war, Einwohner aufgrund der Ausgangssperre von den Sitzungen auszuschließen. Nachdem er per Polizeieinsatz aus einer öffentlichen Sitzung abgeführt wurde, reichte er mehrere Aufsichtsbeschwerden bei Land und Bezirk ein.
1. März 2021 | von Mel Burger
Zu unrecht aus Sitzung abgeführt
Mit leichtem Nachdruck wurde Werner Dobler aus der Sitzung von Polizisten entfernt und plädiert nun um Richtigstellung und Neuauflage. RS-Foto: Burger
Von Mel Burger

Vorschreibungen, neue Gesetze und Einschränkungen gibt es während der nach einem Jahr noch immer vorherrschenden Pandemie schon seit dem ersten Tag. Dass diese auch Veranstaltungen und Treffen beruflicher Natur betreffen, macht es auch den heimischen Gemeinden nicht einfacher, ihren Geschäften nachzukommen. In manchen Gemeinden gab es Bürger, die sich ihrer Rechte beraubt fühlten, wenn sie aufgrund der Ausgangssperren nicht an den öffentlichen Sitzungen ihrer Gemeinderäte teilnehmen konnten. Der Wenner Werner Dobler ging einen Schritt weiter und kämpfte sich durch das „Vorschriften-Wirrwarr“: Er forderte durch eine Aufsichtsbeschwerde und später sogar durch eine Maßnahmenbeschwerde seine Rechte ein. Er empfand es als Schikane seines Gemeindeoberhauptes, dass dieser die letzten zwei Sitzungen um eine halbe Stunde später ansetzte als in den Monaten zuvor, um, so die Ansicht Doblers, die Teilnahme von Gemeindebürgern an den Gemeinderatssitzungen weiter zu erschweren. 

VORFALL. Als Dobler am 17. Dezember des letzten Jahres, nachdem er nach eigenen Angaben bereits im Vorfeld seine Rechte abgeklärt hatte, an der letzten Gemeinderatssitzung teilnahm, wurde er von der Polizei abführt, nachdem Bürgermeister Walter Schöpf die Polizei mit der Begründung rief, Dobler dürfe aufgrund der geltenden Ausgangssperre nicht der Sitzung beiwohnen. Doblers Einwände, dass ihn ein Punkt auf der Tagesordnung selbst betraf und er doch bei Budget und Finanzentscheidungen das Recht habe, anwesend zu sein, ließ der Bürgermeister nicht gelten. Zwei Polizeibeamte versuchten noch, die Uneinigkeit zwischen dem Dorfchef und Dobler zu schlichten, mussten dann aber selbst telefonisch über das weitere Vorgehen in dieser Causa bei der Journalstelle der Bezirkshauptmannschaft Imst nachfragen. Die damalige Information: Eine Teilnahme von Privatpersonen sei nach 20 Uhr nur bei Rechnungsabschlüssen und Voranschlägen erlaubt, weshalb Dobler dann unter Protest abgeführt wurde und der Vorfall in einer Anzeige durch Bürgermeister Schöpf endete. 

ERGEBNIS. Werner Dobler konne nach eigenen Angaben vorweisen, dass „diese Corona-Bestimmungen in diesem Wortlaut gar nicht existieren und abgesehen davon genau in dieser Sitzung sogar Budgetbeschlüsse wie Gebühren, Hundesteuer und Kindergartenvorschreibungen an der Tagesordnung standen“. Mit zwei Beschwerdeeinreichungen wollte er diesem „Wirrwarr“ nun ein Ende setzen. Vergangene Woche reagierte unter anderem der für die Gemeinden zuständige Landesrat Johannes Tratter und teilte in einer Aussendung mit, dass das Landesverwaltungsgericht zur Erkenntnis gekommen sei, dass die uneingeschränkte Teilnahme der Öffentlichkeit auch in Zeiten der Pandemie zu gewährleisten sei. Diese Mitteilung erging auch an alle weiteren Bürgermeister des Landes und wurde sogar vom Bundesverfassungsgesetz bestätigt. Die zuständige Richterin, Dr. Ines Kroker, des Landesverwaltungsgerichtes von Tirol stellte in einer Überprüfung klar, dass Gemeinderatssitzungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit und dem daraus geltenden uneingeschränkten Zugang abzuhalten sind. Auf die Frage Doblers, ob die damals gefassten Beschlüsse rechtswidrig seien, musste Kroker auf andere Stellen verweisen, da dies nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen würde. 

RICHTIGKEIT. Somit bekam Dobler Recht, der Beschwerde wurde Folge gegeben. Zudem wurde festgestellt, dass der Verweis des Beschwerdeführers aus dem Mehrzwecksaal der Gemeinde Wenns, das Ergreifen seines Oberarms und das Begleiten aus dem Saal während einer öffentlichen Gemeinderatssitzung durch Polizeibeamte – die Bezirkshauptmannschaft Imst als belangte Behörde zurechenbar – rechtswidrig waren. Nun müsse in weiterer Folge geklärt werden, ob die letzten zwei Sitzungen der Gemeinde Wenns wiederholt und somit auch die getroffenen Beschlüsse erneut bestimmt werden müssen. Dies sei aber laut Bezirkshauptfrau Eva Loidhold noch in Abklärung.

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