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Imst | So war es früher | 5. Mai 2020 | Sieghard Schöpf

So war es früher – Ausgabe Imst (KW19/2020)

So war es früher – Ausgabe Imst (KW19/2020)
Foto: Chronik Oetz
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Ausgabe Imst Maria Theresia Schulpflicht Oetz
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Unter Kaiserin Maria Theresia wurde im Jahre 1774 die allgemeine Schulpflicht eingeführt. In der „Allgemeinen Schulordnung“ vom 6. Dezember 1774 wurde das Schulwesen der „Trivialschulen“ (Volksschulen) und der Normalschulen geregelt. Auf dem Lande hatten nur wenige die Gelegenheit, eine Schule zu besuchen, in den Städten waren die Verhältnisse besser. Die erste Volksschule in Oetz wurde im Jahre 1777 eingerichtet. Weitere Schulen folgten in Oetzerau, Habichen und Oetzerberg im Weiler Stall. Der Bau des ersten Schulhauses am Kirchweg in Oetz dürfte um 1860 erfolgt sein. Diese Räumlichkeiten stießen bald an ihre Grenzen, sodass Schulklassen „ausquartiert“ werden mussten. Erst im Jahre 1965 wurde die neue Volksschule (heute NMS) errichtet. Wegen der Raumnot übersiedelte im Jahre 1975 die Volksschule in das Gebäude der damaligen Hauptschule und die Hauptschüler zogen in die erweiterten Räumlichkeiten der ehemaligen Volksschule. Die erste Volksschule in Oetzerau bestand vermutlich schon ab Beginn des 19. Jahrhunderts. Diese Schule wurde aus Mitteln der Kirche Oetzerau mitfinanziert. Bis 1913 wurde die Schule als Notschule geführt, was bedeutete, dass die meisten Lehrkräfte nicht geprüft waren. Da das „alte“ Schulgebäude in Oetzerau nicht mehr den Erfordernissen entsprach, entschloss sich die Gemeinde zu einem Neubau. Der Bau der heutigen Volksschule in Oetzerau wurde 1969 fertiggestellt. Nach Sanierungsmaßnahmen im Laufe der Jahre ist heute neben der Volksschule auch der Kindergarten dort untergebracht. Die Schule in Habichen wurde von Beginn des 19. Jahrhunderts bis ins Jahr 1893 geführt. Wie lange die Schule am Oetzerberg geführt wurde, ist nicht bekannt. Von der Schule in Habichen ist aus der Chronik vom Jahre 1973/1874 zu lesen, dass wegen Lehrermangels 23 Schüler von Tumpen die Schule in Habichen besuchen mussten. Das Schulgeld musste der Lehrer selbst einheben. Wegen der schlechten Zahlungsmoral der Eltern führte der Lehrer bei der Bezirkshauptmannschaft Beschwerde.

Text: Sieghard Schöpf, Ortschronist
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