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Niemand wird allein gelassen – oder doch?

Härtefall-Fonds gilt nicht für Ferienwohnungen

So mancher Klein- und Kleinstbetrieb kämpft dieser Tage ums wirtschaftliche Überleben. Die Bundesregierung hat bereits zu Beginn der Corona-Krise reagiert und den sogenannten Härtefall-Fonds ins Leben gerufen. „Keiner wird allein gelassen“, hieß es. Bei genauerer Betrachtung bleiben allerdings viele allein. Aktuellstes Beispiel sind die Betreiber von Ferienwohnungen.
27. April 2020 | von Friederike Hirsch
Niemand wird allein gelassen – oder doch?
Ferienwohnungen sind keine Gästezimmer und unterliegen daher auch nicht der Härtefall-Hilfe. RS-Foto: Hirsch
Von Friederike Hirsch

Noch vor wenigen Tagen war die Erleichterung groß. In der zweiten Phase der Härtefall-Fonds sollten auch die Betreiber von Privatzimmervermietung und Ferienwohnungen berücksichtigt werden. In einer Aussendung des Tiroler Privatvermieter Verbands hieß es: „Vermieter von Ferienwohnungen, die die Merkmale nach dem Privatvermietergesetz von 1959 erfüllen, also häuslicher Nebenerwerb sowie maximal zehn Betten, können beim Härtefall-Fonds 2 einen Antrag stellen.“ Beim Ausfüllen des Antrags wurde jedoch schnell klar, dass ein Großteil der Tiroler Privatvermieter bei den versprochenen Härtefall-Fonds-Förderungen leer ausgehen werden. Der Grund: Sie vermieten Ferienwohnungen, keine Zimmer. Nur letztere wären bezugsberechtigt, so die AMA, welche die Anträge abwickelt. In der Online-Ausfüllhilfe heißt es dazu klar: „Anspruchsberechtigt sind nur Privatzimmervermieter, die Gästezimmer mit maximal zehn Betten vermieten. Vermieter von Ferienwohnungen und ähnliches sind keine Gästezimmer und damit nicht anspruchsberechtigt. Für Theresia Rainer, Obfrau des Tiroler Privatvermieter Verbands, ist das unverständlich: „Gut 90 Prozent der Tiroler Vermieterinnen und Vermieter beherbergen ihre Gäste in Ferienwohnungen, nicht in einzelnen Zimmern. Wie es zu dieser Formulierung gekommen ist, kann ich beim besten Willen nicht verstehen“. Der Privatvermieter Verband Tirol versteht sich als Interessensvertretung der Vermieter von Ferienwohnungen und Zimmer mit Frühstück. Der Tiroler Privatvermieter Verband wurde im Jahr 1962 gegründet. Im Jahr 2020 zählt der Verband rund 2400 Mitglieder. Obfrau Theresia Rainer ist enttäuscht: „Wir haben uns in den letzten Wochen gemeinsam mit unseren Partnern auf Landesebene über die Maßen für unsere 2400 Mitgliedsbetriebe eingesetzt. Gerade weil sie so einen wichtigen Beitrag zur heimischen Tourismuslandschaft leisten, rund 25 Prozent der Tiroler Nächtigungen gehen auf das Konto von Privatzimmervermietern. Es ist also mehr als enttäuschend, dass wir auf Bundesebene derart im Regen stehen gelassen werden.“ Ganz besonders, so Rainer, „weil man derzeit ja intensiv für Urlaub daheim in Österreich und für kleinstrukturierten, nachhaltigen Tourismus wirbt“. Weder vom Bundesverband der Privatvermieter noch seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gibt es derzeit dazu eine klare Stellungnahme. In der Korrespondenz dazu heißt es lediglich, man würde sich der Thematik zeitnah widmen. 

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