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Beschwerde eingebracht

23. April 2019 | von Nina Zacke
Beschwerde eingebracht
Gefordert wird, dass zwischen 200 und 250 Schafe auf die Tösner Almen aufgetrieben werden können anstatt der im Bescheid angeführten 150 Stück. Foto: Thomas Schranz

Schafbauer geht juristisch gegen den abgeänderten neuen Regulierungsplan der GG-Agrargemeinschaft Tösens vor


 

Die Agrarbehörde in Innsbruck erließ kürzlich einen Bescheid, womit der Regulierungsplan der Gemeindegutsagrar-gemeinschaft Tösens (GG-AGM) abgeändert wurde. Während Bgm. Bernhard Achenrainer darin eine „Lösung der konflikthaften Auseinandersetzungen“ sieht, bringt das 21-seitige Schriftstück das Blut von Schafbauer Thomas Schranz in Wallung. Er beauftragte seinen Anwalt, den Bescheid zu bekämpfen.

 

Von Herbert Tiefenbacher

 

Die Konflikte in Tösens zwischen der Gemeindeguts-Agrargemeinschaft und einigen Schaf- und Ziegenbauern bestehen seit rund fünf Jahren. Sie mündeten in diversen Gerichtsklagen und Beschwerden an die Agrarbehörde. Auslöser der Auseinandersetzung war das vom Agrarausschuss ausgesprochene Weideverbot für Schafe, Ziegen und Pferde auf den gesamten Weideflächen der Agrargemeinschaft. Diese Entscheidung wollte der Tösner Schafbauer Thomas Schranz nicht hinnehmen und zog mit Hanspeter Mächler vor das Landesverwaltungsgericht Tirol, und sie bekamen Recht: Der angefochtene Beschluss wurde im Vorjahr wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Somit war klar: Der Regulierungsplan der GG-AGM Tösens ist so zu adaptieren, dass die Beweidung dieser Weideflächen mit Schafen, Ziegen und Pferden künftig verankert ist.

 

BESCHEID LIEGT VOR. Mittlerweile ist das von der GG-AGM Tösens beantragte Verfahren für die Änderung des Regulierungsplanes abgeschlossen und ein diesbezüglicher Bescheid wurde von der Agrarbehörde erlassen und an jene zugeschickt, denen das Flurverfassungslandesgesetz – so die Auskunft der Agrarbehörde – in diesem Verfahren Parteistellung einräumt. Das sind die Gemeinde Tösens, die GG-AGM Tösens und der Substanzverwalter. Am 20. April erwuchs das amtliche Schriftstück in Rechtskraft.

 

BESCHWERDE ANHÄNGIG. Bgm. Achenrainer zeigte sich zufrieden mit dem Bescheidergebnis. Der Tösner Dorfchef ist der Ansicht, dass es in Abstimmung mit der Agrarbehörde, dem Substanzverwalter und ihm im Rahmen der Regulierungsplanänderung gelungen sei, eines der Hauptziele zu erreichen, nämlich Lösungen zu finden, die helfen, den Zündstoff aus den bestehenden Konflikten herauszunehmen. Thomas Schranz (Wanderschäferei-Betriebsinhaber und Agrarmitglied) hingegen stoßen die Vorgehensweise und der Inhalt des Bescheides sauer auf, sodass nun eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol anhängig ist. Eingereicht hat diese Rechtsanwalt Dr. Robert Eiter.

 

UNGLEICHBEHANDLUNG. In dieser Beschwerde werden unter anderem im Bewirtschaftungsteil die vorgegebenen Bestoßungszahlen beanstandet. Laut Bescheid dürfen auf die Tösner Almen höchstens 190 Kühe und Kälber, 150 Schafe und 20 Ziegen aufgetrieben werden. Der Auftrieb von Pferden und Mutterkühen ist nicht gestattet. In der Beschwerdeeingabe wird kritisch angemerkt, dass nach dem derzeitigen Viehbestand die Rinderzahl um ca. 75 Stück zu hoch sei, wörtlich heißt es: „Um diese zu viel angegebene Stückzahl könnte mit Mutterkühen ergänzt werden.“ Demgegen-über seien in der Gemeinde Tösens jedoch anstatt der angeführten 150 Stück Schafe wesentlich mehr, nämlich zwischen 200 und 250 und ca. 40 Stück Ziegen. Angeprangert wird zudem die Regelung hinsichtlich der Hirtenkosten, die eine totale Ungleichbehandlung sei. Es könne nicht sein, dass „bei den Rindertieren die Gemeinde bzw. die Agrargemeinschaft die Hirten anstellt und die verheerenden Kosten der Misswirtschaft übernimmt, hingegen die Ziegenauftreiber auf eigene Kosten einen Hirten anzustellen haben.“

 

MÄNGEL IM BESCHEID. Des Weiteren wird bemängelt, dass es für die 25 Pferde in Tösens noch keine Lösung gebe und dass weder der Regulierungsbescheid kundgemacht worden sei noch eine Mitgliederinformation dazu ergangen ist, geschweige über den Inhalt von dem Antrag. Geortet werden auch Mängel im Bescheid. U.a. würde beim Antrag auf Änderung der Holznutzung eine Ungleichbehandlung vorliegen, „auch erscheint es so, als dass die vielfach vorhandenen Mehrfach-Holzrechte auf einzelne Wohn- und Wirtschaftsgebäude nicht geprüft wurden.“

 

 

Bürgermeister entgegnet auf Vorwürfe von Schranz

Bezüglich des Vorwurfs der Nichtinformation der Mitglieder entgegnete Bgm. Achenrainer, dass die Mitglieder vom Antrag auf Regulierungsplanänderung gewusst hätten. „Wäre Thomas Schranz zu den Versammlungen der Agrargemeinschaft hingegangen, würde er sich nicht nicht ausreichend informiert fühlen.“ Achenrainer verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Agrarausschuss die Befugnis habe, die Abänderung des Regulierungsplanes zu beantragen und mit der Behörde ein neues Regulativ auszuarbeiten. Der Tösner Dorfchef, zugleich Ausschussmitglied, ist davon überzeugt, dass insgesamt gute Lösungen gefunden wurden. „Aber man kann es den Mitgliedern nicht in allem und jedem recht machen“, sagte Achenrainer. Auf Nachfrage der RUNDSCHAU, warum die Mitglieder in den Bescheid bisher nicht Einsicht nehmen konnten, kam von Achenrainer eine schnelle Antwort: „Auch wir haben uns an Gesetze zu halten. Eine Einsichtnahme war erst ab 20. April möglich, weil der Bescheid bis dahin noch nicht rechtskräftig war. Unsere Mitglieder werden aber auch im Rahmen einer Vollversammlung, die demnächst stattfinden wird, über den Inhalt der Neuregulierung im Detai informiert.“

ZU DEN KRITIKPUNKTEN. Zur Kritik bezüglich der zu geringen Schafzahl erklärte Bgm. Achenrainer, dass auf den Weideflächen in der Gemeinde Tösens jetzt nicht für mehr als 150 Schafe Platz ist. „Das heißt aber nicht, dass das für immer so ist. Der nächste Ausschuss kann das wieder ändern“, so Achenrainer. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Nichtgestattung des Auftriebs von Pferden und Mutterkühen. Dazu der Bürgermeister: „Was die Mutterkühe betrifft, arbeiten wir daran, eine Lösung zu finden.“ Bezüglich der Pferde gebe es keine Lösung, weil die Agrargemeinschaft selbst keine geeigneten Weideflächen habe und jene, die geeignet sind, stehen im Besitz der Österreichischen Bundesforste. Und bei der Festlegung der Ziegenzahl sei man an die alten Rechte gebunden. „Wir können die Satzungen nicht ändern, sondern müssen sie übernehmen“, argumentierte Bernhard Achenrainer.

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