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Besuchsverbot

„Corona“ sorgt wieder für Einschränkungen im KH Zams

Die Zahl der Coronainfizierten steigt auch im Oberland, und das hat Auswirkungen auf das Krankenhaus St. Vinzenz. Eine der Folgen: Das Besuchsverbot musste wieder eingeführt werden.
1. November 2021 | von Daniel Haueis
Besuchsverbot<br />
Im Krankenhaus St. Vinzenz in Zams gilt wieder ein Besuchsverbot (mit Ausnahmen). RS-Foto: Archiv
Von Daniel Haueis

„Tatsächlich steigen die Zahlen österreichweit an und auch die Bezirke Imst und Landeck sind von dieser Entwicklung nicht verschont. Wir sehen in den letzten Tagen auch eine deutliche Zunahme der stationären Patienten, insbesondere auch der Patienten auf unserer Intensivstation“, sagt Prim. Univ.-Prof. Dr. Ewald Wöll, Ärztlicher Direktor und ärztlicher Leiter der Inneren Medizin von „St. Vinzenz“. Das Oberländer Krankenhaus, das 2020 als erstes mit einer hohen Anzahl von Covid-19-Patienten konfrontiert wurde, ist sehr gut auf diese Situation vorbereitet: „Ähnlich wie bei den letzten Covid-19-Wellen werden alle Maßnahmen getroffen, um unsere Patienten und unser Personal optimal zu schützen sowie betroffene Patienten bestens zu betreuen. Leider ist eine dafür notwendige Maßnahme auch das Einführen einer verschärften Besucherregelung, wie wir sie bereits aus den letzten Covid-19-Wellen kennen“, berichtet Wöll. Es gilt daher seit 28. Oktober ein generelles Besuchsverbot.

AUSNAHMEN VOM BESUCHSVERBOT. Möglich sind Besuche im Einzelfall mit 3G-Nachweis und nach telefonischer Voranmeldung bei palliativ betreuten Patienten (maximal eine halbe Stunde), intensivpflichtigen Patienten und Patienten mit psychosozialer Indikation. Weiters Priestern für die Krankensalbung, werdenden Vätern/Begleitperson während der Geburt, Wöchnerinnen vom Kindsvater/Begleitperson (maximal eine halbe Stunde) und Kindern (maximal zwei Besucher zugleich im Zimmer). Ambulante Patienten und Begleitpersonen, die zu einer geplanten ambulanten Vorstellung kommen, müssen einen 3G-Nachweis vorweisen. Bei unterstützungsbedürftigen und minderjährigen Patienten maximal zwei Begleitpersonen. Notfälle werden jederzeit behandelt, kein 3G-Nachweis erforderlich. Eine FFP2-Maske ist mitzubringen und während des gesamten Aufenthaltes zu tragen; Händedesinfektion beim Betreten des Hauses.

KEINE EINSCHRÄNKUNG DER VERSORGUNG. Derzeit gibt es im Krankenhaus in Zams, was die Versorgung anbelangt, keine Einschränkungen. „Die aktuelle Zahl an Covid-19-Patienten ist zwar in den letzten Tagen rasch gestiegen, dennoch können alle Leistungen, die das St. Vinzenz Krankenhaus für unsere Bevölkerung erbringen muss (von der Vorsorge bis zur Therapie), noch ohne Einschränkung erbracht werden. Auch müssen derzeit keine geplanten Operationen verschoben werden“, berichtet der Ärztliche Direktor. Eine „Umwidmung“ von Betten ist nicht notwendig, wohl aber sind die Mitarbeiter wieder sehr gefordert und müssen wie in den letzten Wellen extrem rasch reagieren und große Anstrengungen auf sich nehmen. Für Wöll ist aber auch klar, dass es bei weiterer Zunahme der Covid-Fallzahlen in der Wintersaison durch vermehrte Unfälle oder eine Grippewelle zu Engpässen kommen wird. „Daher kann nur neuerlich auf die Wichtigkeit von Händehygiene, Einhalten der Abstandsregeln, Tragen der Masken, wo vorgeschrieben, und vor allem die Covid-19-Impfung und auch die Grippeschutzimpfung hingewiesen werden.“

MEHRFACHER SCHUTZ. Die Covid-19-Impfung bringt keinen 100-prozentigen Schutz, weshalb weiterhin auf die Einhaltung gewisser Hygienemaßnahmen geachtet werden muss. „Dennoch bedeutet die Impfung nicht nur ein hoher Schutz für uns selbst und unsere Angehörigen, sondern wir schützen damit auch ¸solidarisch‘ Patienten mit abgeschwächter Abwehrlage, bei denen die Impfung nur unzureichend wirkt“, erklärt Wöll. Gerade die Tatsache, dass es auch Impfdurchbrüche gibt (also Menschen trotz durchgeführter Impfung erkranken können), weist darauf hin, wie wichtig Auffrischungsimpfungen (3. Stich) sind. „Es muss uns bewusst sein, dass wir durch die eigene Impfung auch jene Patienten schützen, bei denen aufgrund einer Immunschwäche der Impfschutz nicht ausreichend ist“, appelliert der Primar an das Verantwortungsbewusstsein der Oberländer.
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Prim. Univ.-Prof. Dr. Ewald Wöll: Wir schützen durch die eigene Impfung auch jene Patienten, bei denen aufgrund einer Immunschwäche der Impfschutz nicht ausreichend ist. RS-Foto: Archiv

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