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Landeck | Chronik | 7. Juni 2021 | Daniel Haueis

Ermittlungen abgeschlossen

Ermittlungen abgeschlossen<br />
Ischgl Mitte März 2020 Foto: zeitungsfoto.at
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Fünfter Beschuldigter in den „Corona in Ischgl“-Ermittlungen

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen in Bezug auf die Corona-Ausbreitung in Ischgl im Frühjahr 2020 sind vorläufig abgeschlossen.
Von Daniel Haueis

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat verschiedene Bereiche näher geprüft – insbesondere die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen und des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl bzw. die Quarantäne im Paznaun. Strafbar würde sich machen, wer eine Handlung begangen hat, die geeignet gewesen wäre, die Gefahr der Verbreitung von Covid19 herbeizuführen oder zu vergrößern. Das gleiche gilt, wenn jemand etwas nicht tut, obwohl er dazu nach der Rechtsordnung verpflichtet wäre, und es erst dadurch zu einer Ansteckungsgefahr bzw. zu einer Vergrößerung der Gefahr kam. „Der Ermittlungsakt umfasst 15000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial“, sagt StA Mag. Hansjörg Mayr, Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Die ermittelnde Staatsanwältin, unterstützt von einem weiteren Kollegen, hat 27 Personen vernommen und auch die Erkenntnisse der vom Land Tirol eingesetzten Experten-Kommission berücksichtigt. Bisher wurde von vier Beschuldigten ausgegangen, mittlerweile gibt es einen weiteren: „Zuletzt wurde noch eine fünfte Person als Beschuldigter geführt. Auskünfte dazu, um wen es sich bei den Beschuldigten handelt, werden nicht erteilt“, sagt Mag. Mayr. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ist nach der umfangreichen Prüfung zu einem Ergebnis gekommen und hat daher die Ermittlungen (zumindest vorläufig) abgeschlossen. Das Ergebnis, das der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt wird, hat die Staatsanwaltschaft in einem mehr als 70-seitigen Vorhabensbericht zusammengefasst und diesen samt Akt der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck vorgelegt. Von dort wird er nach entsprechender Prüfung dem Justizminis-terium weitergeleitet, wo dann das Ergebnis geprüft und das Vorhaben der Staatsanwaltschaft entweder genehmigt oder eine andere Weisung erteilt wird. Die Prüfung kann aufgrund des Aktenumfanges mehrere Wochen dauern.


 
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