Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Es ist fast schon peinlich

28. Mai 2019 | von Nina Zacke
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol befasste sich erneut mit dem Schafauftrieb-Streit in Tösens (Symbolfoto). RS-Foto: Tiefenbacher
Schafbauer Thomas Schranz zog erneut vor Gericht und bekam wieder Recht. RS-Foto: Tiefenbacher
Ein Teil der Rot-Kreuz-Hundestaffel des Bezirks Landeck: Sophia Haueis (vertritt ihren Vater Peter Haueis), Melanie Strolz, Martin Pfeifer, Manfred Probst (hinten v.l.), Susanne Falch und Elena Köhle (vorne, v. l.). RS-Foto: Zangerl
Drei der insgesamt sechs Hunde der Rot-Kreuz-Hundestaffel des Bezirks Landeck. RS-Foto: Zangerl
Susanne Falch mit dem langjährigen Mitglied der Hundestaffel Gilbert Hörschläger. RS-Foto: Zangerl
Peter Comina: 10.000 Euro für einen Arbeitnehmer erkämpft, der sich einer Gegenforderung in dreifacher Höhe gegenübersah. RS-Foto: Archiv

Tösens: Im Schafauftrieb-Streit hob nun das LVwG Tirol auch den Bescheid über den neuen Regulierungsplan auf


 

Im Streit um den Auftrieb von Schafen und Ziegen auf die Tösner Almen siegte nun der Schafbauer Thomas Schranz vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) ein zweites Mal: Das Gericht hob den Bescheid über die Abänderung des Regulierungsplans für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Tösens ersatzlos auf. Diese Entscheidung ist für die führenden Tösner Agrar-Funktionäre „ernüchternd, ja niederschmetternd“.

 

Von Herbert Tiefenbacher

 

Die Sache wird allmählich etwas peinlich. Gut elf Monate ist es her, dass das LVwG Tirol das Weideverbot für Schafe, Ziegen und Pferde auf deren Weideflächen der Gemeindegutsagrargemeinschaft (GG-AGM) Tösens verwarf. Die Ausschließung dieser Tiere von der Weide wurde vom Ausschuss der Agrargemeinschaft beschlossen. Das Gericht hob diesen Beschluss mit der Begründung auf, es werde damit das Recht von Schranz, mit diesen Tierarten die Weidenutzung auszuüben, „unzulässig beeinträchtigt“. Zudem stellte das LVwG fest, dass die Agrargemeinschaft auch gegen ihre Verpflichtung, die Ausübbarkeit der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte durch die Nutzungsberechtigten zu gewährleisten, verstoße.

 

BESCHEID AUFGEHOBEN. Im Anschluss daran wurde an den Änderungen des Regulierungsplanes der GG-AGM Tösens gearbeitet. Dabei wurde, wie vom Leiter der Tiroler Agrarbehörde Bernhard Walser angekündigt, das LVwG-Urteil eingearbeitet. Der Regulierungsplan wurde hinsichtlich der Weide- und Holznutzung abgeändert. Die Agrargemeinschaft zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden, hingegen fand der Schafbauer Schranz die Neuregelung haarsträubend, sodass er über seinen Anwalt Robert Eiter beim LVwG Tirol eine Beschwerde einbringen ließ. In der Beschwerdeschrift brachte der Anwalt einige Verfahrensmängel vor. U.a. wird bemängelt, dass die Mitglieder der Agrargemeinschaft nicht einbezogen worden seien und die Weideregelung aus keinem Beschluss von Agrargemeinschafts- oder Gemeindeorganen ableitbar sei. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass der gegenständliche Bescheid nicht dem eingebrachten Antrag auf Regulierungsplanänderung entspreche. Das LVwG Tirol gab nun auch dieser Beschwerde von Schranz Folge und hob den angefochtenen Bescheid ersatzlos auf. Damit heißt es wieder zurück an den Start – das Regulierungsplanverfahren beginnt von Neuem.

 

ENTTÄUSCHTE REAKTION. Der Bürgermeister und Agrarobmann-Stellvertreter Bernhard Achenrainer und der Substanzverwalter Stefan Venier reagierten in einer der RUNDSCHAU vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme mit Enttäuschung auf die richterliche Entscheidung. Das geht aus dem zentralen Satz des Schreibens deutlich hervor und dieser lautet: „Das aktuelle Urteil ist für uns und die Mitglieder der Agrargemeinschaft ernüchternd und niederschmetternd.“ Und weiter heißt es, dass der Bürgermeister, Agrarausschuss und Substanzverwalter Zweifel äußern, ob sie der Agrarbehörde derzeit vertrauen können. Die Arbeit der vergangenen eineinhalb Jahre sei mit dem LVwG-Entscheid zerstört. Achenrainer und Venier begründen auch, warum ihr Vertrauen in die Agrarbehörde angeschlagen ist: „Das Projekt Neuregulierung wurde stets von der Agrarbehörde vollinhaltlich begleitet. Es wurden Gutachten erstellt und auch die rechtlichen Aspekte wurden immer mit der Agrarbehörde abgestimmt.“ So sei auf Anraten der Agrarbehörde im August 2017 der Antrag auf Neuregulierung bezüglich Holz- und Weidenutzung gestellt worden. Daraufhin habe Schranz eine Beschwerde an das LVwG Tirol erhoben und das diesbezügliche Urteil sei für die Agrargemeinschaft negativ ausgefallen. Dieses Urteil sei dann von der Agrargemeinschaft gemeinsam mit der Agrarbehörde in die laufende Neuregulierung eingearbeitet worden. „Wir werden nun die Mitglieder zu einer außerordentlichen Versammlung einladen, um alles grundlegend zu besprechen“, kündigten die beiden an. Eine schriftliche Stellungnahme gab auch die Agrarbehörde ab: „Für die Agrarbehörde kam die Behebung des Bescheides genau so überraschend und unerwartet. Die Agrarbehörde steht selbstverständlich weiterhin bereit, in Tösens eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten.“

 

VORWURF ZURÜCKGEWIESEN. Der Schafbauer Thomas Schranz sprach im Gespräch mit der RUNDSCHAU den immer wieder seitens der Spitze der Agrargemeinschaft erhobenen Vorwurf, Schranz sei mehrmals zur Mitarbeit am Projekt aufgefordert worden, sei aber nie erreichbar gewesen, an: „Das stimmt nicht und ist ein Widerspruch in sich. Einerseits will man angeblich meine Vorschläge und andererseits wurde mir die Einsichtnahme in den Regulierungsbescheid verwehrt und da habe ich mich über meinen Rechtsanwalt einbringen müssen.“ Er, so Schranz, habe auf jeden Anruf per E-Mail geantwortet. „Man hat mich oft angelogen, hat mir das Wort im Mund umgedreht, hat versucht, mich bloßzustellen und mein betriebliches Weiterkommen zu verhindern. Ich habe keine Lust mehr mit der Agrargemeinschaft mündlich zu verkehren. Das mache ich nur mehr schriftlich. Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man jederzeit nachweisen“, betonte Schranz und verwies auf eine Pikanterie an diesem Rechtsstreit, die sich nicht unerheblich auf die Situation in dessen Geldtasche auswirkt: Schranz muss als Agrarmitglied die Anwaltskosten der Agrargemeinschaft mittragen, muss aber auch seinen Anwalt bezahlen.

 

Schafbauer Thomas Schranz zog erneut vor Gericht und bekam wieder Recht. RS-Foto: Tiefenbacher

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