Von Herbert Tiefenbacher
Es gab einen Rechtsstreit zwischen den zehn Klosterbezirks-Gemeinden (Landeck, Fließ, Zams, Stanz, Grins, Pians, Strengen, Flirsch, Pettneu und St. Anton) und dem Kapuzinerorden (Diözese) über das Benützungsrecht der Grundstücke, nachdem die Kapuziner 2007 den Standort Perjen aufgaben. Es kam 2016 zu einem außergerichtlichen Vergleich. Seither können die Gemeinden über zwei zusammenhängende Grundstücksflächen im Ausmaß von insgesamt 1798 m2 verfügen. Sie befinden sich westlich der Pfarrkirche. Ein großer Teil wird derzeit als Parkfläche zur Verfügung gestellt. Der restliche Teil wird landwirtschaftlich genutzt.
KAUFANGEBOT. Im Frühsommer 2019 ging die Stadtgemeinde Landeck auf die anderen neun Gemeinden mit einem Kaufangebot für diese Grundstücksfläche zu. Die Stadtgemeinde Landeck bot den anderen neun Gemeinden an, ihren Zehntel-Anteil an dieser Fläche um 120 Euro pro m2 abzukaufen. Und sollte diese Fläche innerhalb von 99 Jahren, in „Bauland“ umgewidmet werden, so leistet die Stadtgemeinde Landeck eine Aufzahlung – und zwar in Höhe der Differenz des angebotenen Kaufpreises zum Richtsatz des Landes für den geförderten Wohnbau (derzeit 384 Euro pro Quadratmeter). Das Angebot fand ein geteiltes Echo. Ein uneingeschränktes Ja gab es nur von drei Gemeinden. Unter den Gemeinden, die sich mit dem Angebot der Stadtgemeinde Landeck nicht anfreunden konnten, war die Gemeinde Fließ. Die dortigen Gemeinderäte lehnten den Deal nicht gänzlich ab. Ihre Preisvorstellungen lagen allerdings deutlich über denen der Stadtgemeinde Landeck: Verlangt wurde ein Quadratmeterpreis von 384 Euro (das ist der derzeitige Richtsatz für geförderten Wohnbau) und eine sofortige Ablöse. Damit lag der Ball wieder bei der Stadtgemeinde Landeck, die grundsätzlich Interesse an dieser Grundstücksfläche hat, befindet sich diese doch in attraktiver und zentraler Lage des Stadtteiles Perjen. Will die Stadt die Fläche haben, muss sie mit einem neuen Angebot auf die anderen Gemeinden zugehen, auf das alle eingehen können.
OFFENSIVER SCHRITT. Diesbezüglich ist die Stadtgemeinde Landeck bisher noch nicht aktiv geworden – dafür aber die Gemeinde Fließ. Sie schickte diese Woche einen Brief an die Stadtgemeinde Landeck. In diesem wird der Inhalt des Beschlusses des Fließer Gemeinderates vom 30. April 2021 bezüglich der Grundstücke der ehemaligen Klosterliegenschaft in Perjen mitgeteilt. Der Wortlaut des Beschlusses lautet in etwa: „Die Gemeinde Fließ ist zu einem Zehntel Miteigentümerin der zwei zusammenhängenden Grundstücksflächen in einem Ausmaß von 1798 m2. Diese Flächen werden teilweise als Parkplatz genutzt. Nachdem die Stadtgemeinde Landeck auf das Verkaufsangebot der Gemeinde Fließ vor zwei Jahren nicht eingegangen ist, hat sich der Gemeinderat jetzt entschlossen, ein Angebot für die Verpachtung dieses Grundstücksanteiles (für das Abstellen von Fahrzeugen) zu unterbreiten. Die anteilige Fläche der Gemeinde Fließ beträgt zirka 170m2. Auch eine Eigennutzung wäre denkbar.“