P+R am Bahnhof Landeck-Zams muss erweitert werden
In einer „Park+Ride-Studie“ wurde die Auslastung an Tiroler Bahnhöfen erhoben. Der Wert für „Landeck-Zams“: 111 Prozent. Allein bis 2030 sollen weitere 160 Pkw-Abstellplätze -nötig sein.
Von Daniel Haueis
Dem Verkehrsausschuss des Landtages wurde am 22. Jänner die Studie zur „Potenzialabschätzung 2030 – Bike+Ride und Park+Ride“ vorgestellt. Diese von Land und ÖBB in Auftrag gegebene Mobilitätsstudie zeigt die derzeitigen Kapazitäten und bildet die Potenziale für den Ausbau von Bike+Ride- sowie Park+Ride-Anlagen bis zum Jahr 2030 ab. Der Bedarf an Bike+Ride-Stellplätzen bestehe vor allem bei Bahnhöfen wie Innsbruck, Kufstein oder Hall; das größte Park+Ride-Potenzial liege derzeit in Jenbach und Brixlegg. Großes Ausbaupotenzial sieht die Studie auch im Oberland: An den Bahnhöfen Imst-Pitztal 102 Prozent bzw. Landeck-Zams 111 Prozent – anders ausgedrückt: 190 P+R-Plätze gibt es, belegt sind laut Studie aber deutlich mehr, nämlich 210. Und bis 2030 sollen weitere 160 Plätze nötig sein. In Summe wären dies dann 350. Es seien zudem rund 40 weitere Radabstellplätze nötig (Bike+ Ride – 180 statt derzeit 140). Abstellplätze für Mofas, Motorräder & Co. sollen von 20 auf 45 gesteigert werden. Mit den derzeit fünf Behindertenparkplätzen soll man am Bahnhof Landeck-Zams auch 2030 noch auskommen.
FINANZIERUNG. Die Ermittlung des Infrastrukturbedarfs für das Jahr 2030 erfolgte auf der Grundlage von Fahrgastzählungen sowie der Erhebung vorhandener Kapazitäten und deren Auslastungsgrad. LH-Stv. Felipe sieht die Ergebnisse der Potenzialabschätzung als wichtige Grundlage für die weiteren Schritte zum Ausbau des öffentlichen Verkehrsangebotes, die in den sogenannten Tirol-Vertrag 2 Eingang finden wird – darin werden die Infrastrukturmaßnahmen 2020 bis 2030 mit der ÖBB vereinbart (auch der teilweise zweigleisige Ausbau im Oberland). Eine Bike- bzw. Park+Ride-Anlage wird grundsätzlich zu 50 Prozent von den ÖBB und jeweils zu 25 Prozent von Land und den beteiligten Gemeinden finanziert. Die Umsetzung vertraglich vereinbarter Projekte erfolge nach den Kriterien Dringlichkeit bzw. dem Auslastungsgrad der bestehenden Anlage, sagt Felipe, aber auch Einigung mit der Standortgemeinde, Finanzierbarkeit und technische Umsetzbarkeit des Vorhabens seien Kriterien.
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