Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Mehr „Scheine“ weg

22. Jänner 2019 | von Daniel Haueis
Mehr „Scheine“ weg
BH-Stv. Siegmund Geiger: die meisten hatten über 1,2 Promille. RS-Foto: Archiv

140 alkoholbedingte Führerscheinentzüge im Bezirk


 

236 Führerscheine wurden von der BH Landeck im -vergangenen Jahr entzogen, allein 140 davon sind auf Alkohol am Steuer zurückzuführen.

 

Von Daniel Haueis

 

Es gibt mehr Führerscheinbesitzer: Die Führerscheinstelle in der ServiceZone der BH Landeck hat 2018 2655 Führerscheine ausgestellt, 112 mehr als im Jahr zuvor. Ersterteilungen gab es 562. Die Anzahl der Führerscheinentzüge ist angestiegen: 236 und damit 30 mehr als 2017. Wegen Alkoholbeeinträchtigung mussten 140 ihren „Schein“ abgeben – 123 waren es im Jahr 2017. 50 Lenker waren ihn vier Wochen los, da sie zwischen 0,8 und 1,19 Promille hatten. 37 waren bis zu 4 Monate führerscheinlos, da zwischen 1,2 und 1,59 Promille. Und 31 Personen wiesen eine Alkoholisierung über 1,6 Promille auf – die Lenkberechtigung war mehr als vier Monate weg. Dies galt auch für jene elf Lenker, die sich trotz Aufforderung durch die Polizei geweigert haben, einen Alkoholtest durchzuführen. Der Konsum illegaler Drogen kostete zwei für eine längere Dauer den „Schein“. Sehr oft ist aber auch überhöhte Geschwindigkeit die Ursache für den Führerscheinentzug: 64 Mal wurde er wegen erheblicher Überschreitung (40 km/h im Ortsgebiet; 50 km/h im Freiland) eingezogen. Gestiegen ist im abgelaufenen Jahr auch die Zahl der Vormerkdelikte: 165, im Jahr zuvor waren es noch 114. Die meisten betreffen Minderalkoholisierung (Nichteinhaltung der 0,5-Promille-Grenze, 85 Fälle) sowie die Missachtung der Kindersicherungspflicht (58 Fälle).

 

WENIGER ANZEIGEN. 2018 langten 44292 Anzeigen ein (2017: 45834). Der Großteil betraf Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mittels Radarmessgeräten festgestellt wurden. Von den im letzten Jahr erhobenen Beschwerden gegen Entscheidungen im Verkehrsbereich hat das Landesverwaltungsgericht 52 Erkenntnisse erlassen: In 45 Fällen wurden die Entscheidungen der BH Landeck bestätigt, sieben erstinstanzliche Entscheidungen wurden aufgehoben. Aufgrund der gesunkenen Zahl an Anzeigen ist auch die Höhe der Strafgelder zurückgegangen: 2,57 Millionen Euro wurden verhängt (2017: 2,71 Millionen). Der Großteil betrifft Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung (1,838 Mio.) – diese Gelder fließen dem jeweiligen Straßenerhalter zu. Wegen Übertretungen nach IGL wurden Strafgelder in der Höhe von 178.300 Euro eingehoben – 2017 waren es noch ca. 237.200 Euro. Etwas gestiegen sind die Strafgelder, die wegen Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz ausgesprochen werden mussten. Diese 375.000 Euro (2017: 314.000) kommen der Sozialhilfe des Landes zugute.

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