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Überzogen und unerfüllbar

7. Mai 2019 | von Nina Zacke
Überzogen und unerfüllbar
Die Ortswärme Zams bekam 2008 von der Gemeinde Zams ein Grundstücksfläche mit 7.500 Quadratmeter mit einem Baurecht auf 99 Jahre. RS-Foto: Tiefenbacher

Zams: Gemeinderat lehnt Forderungen der „Ortswärme“ ab


 

Die neuen Forderungen der Ortswärme Zams bezüglich der Errichtung der Recyclinghof-Zufahrt inklusive Radwanderweg und Erweiterung der Verbandskläranlage löste im Zammer Gemeinderat allgemeines Kopfschütteln aus und wurden einstimmig abgelehnt. Bgm. Siegmund Geiger wurde beauftragt entsprechende Umplanungen einzuleiten.

 

Von Herbert Tiefenbacher

 

Der Zammer Gemeinderat hatte bei seiner jüngsten Sitzung wieder eine Reihe von Tagesordnungspunkten abzuarbeiten. Vor allem der sechste hatte es in sich. Es geht um die Grundinanspruchnahme im Bereich der Ortswärme für die Sanierung der Recyclinghof-Zufahrt inklusive Radwanderweg (getrennt von der Fahrbahn) und der Erweiterung des Verbandskläranlage. 2008 bekam das Biomasse-Fernheizwerk von der Gemeinde Zams ein Grundstücksfläche mit 7.500 Quadratmeter mit einem Baurecht auf 99 Jahre. Vereinbart wurde ein jährlicher Baurechtszins von 14.000 Euro. Wie Bgm. Geiger erklärte, wurde 2017 für die Errichtung eines Zufahrtsprovisoriums zum Recyclinghof ein 565 Quadratmeter großer Streifen von diesem Grundstück benötigt, der von der Ortswärme die letzten Jahre nicht in Anspruch genommen wurde. Im Gegenzug sei der Baurechtszins um den Abgeltungsbetrag für 725 Quadratmeter reduziert worden, berichtete Geiger. Zusätzlich wurde ein Flächentausch im Ausmaß von ca. 500 Quadratmeter für die Erweiterung der Verbandskläranlage unterhalb des Krankenhausparkplatzes verhandelt. Diese soll eine langfristige Standortsicherung für diese Anlage gewährleisten.

 

GUTEN EINDRUCK GEHABT. Nach den Verhandlungen mit den Vertretern der Ortswärme im November 2018 habe er, so Geiger, durchaus den Eindruck gehabt, dass ein Konsens gefunden werden konnte. Wie sich zeigte, täuschte ihn sein Gefühl. Die Ortswärme sprach sich nämlich bei den straßenrechtlichen Verhandlungen dagegen aus. Und als man nach der Winterpause die Felssicherungsarbeiten in diesem Bereich wieder aufgenommen hatte, erreichte die Gemeinde Zams ein Brief der Ortswärme, indem rechtliche Schritte angedroht wurden, falls weitergearbeitet wird. Daraufhin ließ Bgm. Geiger die Steinschlagschutzarbeiten einstellen. Das war noch nicht alles, wie Bgm. Geiger dem Gemeinderat berichtete: Anfang April 2019 habe die Gemeinde von der Ortswärme einen zweiten Brief erhalten, indem zusätzliche Forderungen gestellt wurden. U. a. wird verlangt, dass die Gemeinde im Zuge der Erweiterung der Verbandskläranlage der Ortswärme eine Ersatzfläche für eine Verstromungsanlage zur Verfügung stellt, für die ein Flächenwidmungs- und Bebauungsplan rechtskräftig umgesetzt wird. „Das kann ich nicht eingehen, denn darauf hab ich als Bürgermeister keinen Einfluss, das liegt nicht in meinen Händen“, betonte Geiger, der in diesem Zusammenhang noch einen Forderungspunkt ansprach: Von dieser Ersatzfläche, die für die Klärwerkserweiterung gebraucht wird, müsste zur vorhandenen gemeindeeigenen Fläche, die rund 300 Quadratmeter groß ist, eine Fläche von etwa 200 Quadratmeter von der Agrargemeinschaft Zams angepachtet werden.Von der Ortswärme wird gefordert, dass die Gemeinde eine eventuelle Differenz zwischen dem Pachtpreis der Agrargemeinschaft und dem Baurechtszins der Gemeinde bezahlt. „Diese zusätzlichen Forderungspunkte kann ich nicht mehr verantworten. Hier muss der Gemeinderat eine Entscheidung treffen“, erklärte Bgm. Geiger.

 

EINSTIMMIG ABGELEHNT. Die Zammer Gemeindemandatare waren sich bei der Abstimmung einig. Der von der Ortswärme vorgelegte Entwurf für einen Optionsvertrag wurde einstimmig abgelehnt. Der Bürgermeister wurde auch ohne Gegenstimme beauftragt, die entsprechenden Umplanungen einzuleiten. In seiner Wortmeldung zeigte sich ÖVP-VBgm. Josef Reheis enttäuscht: „Wer mit einem Partner so umgeht, ist doch sehr weit davon entfernt, fair zu sein. Diese Forderungen der Ortswärme sind weit überzogen und von der Gemeinde nicht mehr erfüllbar.“ SPÖ-GV Herbert Frank schlug in die gleiche Kerbe: „Diese Forderungen kann man nur ablehnen.“ Kritik übte er auch daran, dass seitens der Ortswärme verlangt wird, den in drei oder vier Jahren auslaufenden Wärmelieferungsvertrag für die bereits angeschlossenen gemeindeeigenen Gebäude um weitere fünf Jahre zu verlängern. Bgm. Geiger kündigte an, bei den notwendigen Umplanungen aufs Tempo zu drücken – den Grund nannte VBgm. Reheis: „Die Geduld der Gemeindebürger ist sehr strapaziert.“ GV Frank pflichtete dem bei: „Es duldet keinen Aufschub mehr. Man fährt dort von Schlagloch zu Schlagloch.“

 

STELLUNGNAHME. Der Beirat der Ortswärme gibt folgende Stellungnahme ab: „Völlig unverständlich ist für uns, dass der Bürgermeister vor der Abstimmung im Gemeinderat nicht das Gespräch gesucht hat, um allfällige Punkte zu klären. Ein am 10. März angesetzter Gesprächstermin an Ort und Stelle wurde von der Gemeinde abgesagt. Wir fordern dieses Gespräch nach wie vor ein. Tatsache ist, dass wir von der Ortswärme das Projekt der Zufahrtsstraße sehr begrüßen. Tatsache ist aber auch, dass die Ortswärme auf dieser 7494 m2 großen Grundparzelle der Gemeinde seit März 2010 das Baurecht auf 99 Jahre besitzt … Nicht wie man meinen würde – wenn man von jemandem Grund benötigt – die Gemeinde, sondern wir von der Ortswärme haben uns daher für eine mögliche Ersatzfläche bemüht, damit die Gemeinde die Straße wie trassiert errichten kann. Diese Ersatzfläche wäre mit rund 500 m2 zwar kleiner, ist westlich an die Betriebsfläche angrenzend und die Zusage von Agrargemeinschaft bzw. Maschinengemeinschaft (Baurechtnehmer) sowie von der Gemeinde wurde bei zwei Besprechungen im September und November 2018 von den Vertretern an Ort und Stelle abgegeben. Die Modalitäten wären noch zu klären gewesen, das finale Gespräch jedoch sollte der Bürgermeister führen, was bis dato nicht geschah. Vielmehr lehnten die offenbar nicht ausreichend und nicht im Detail informierten Mandatare im Gemeinderat den erwähnten Vereinbarungsentwurf einstimmig ab. Nun der Ortswärme die Schuld zuzuschieben, ist inakzeptabel. Allfällige Verzögerungen, Umplanungen, Neutrassierung und unnötige Kosten werden von der Gemeinde verursacht.“ Aus Sicht der Ortswärme ist es schade, dass „durch Inaktivität, Dilettantismus und Unprofessionalität durch die Gemeindeführung Projekte nicht oder nicht effizient umgesetzt werden können. Die gegenständliche Causa wäre mit entsprechendem Engagement und Bereitschaft in kürzester Zeit für alle Seiten zufriedenstellend gelöst.“ Die Einstellung der Bauarbeiten auf dem betroffenen Grundstück ist für die Ortswärme gerechtfertigt, weil die Gemeinde selbst laut Bescheid mit dem Aktenzeichen 131/9/2018-STR 01 mitteile, „dass gemäß dem Baurecht zugunsten der Fa. Ortswärme Zams GmbH vor einer Grundinanspruchnahme das Einvernehmen mit dieser herzustellen ist“. Und das sei nicht der Fall.

 

Bgm. Siegmund Geiger kündigte an, bei den Umplanungen aufs Tempo zu drücken. RS-Foto: Tiefenbacher

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