
GR Bettina Tschol und LA Markus Sint kritisieren u. a. die 100 Kubikmeter Wasser-Mindestpauschale in St. Anton. Foto: Haueis
Der Kubikmeter Wasser kostet, wenn er in St. Anton aus der Leitung fließt, 1,36 Euro, wenn er im dortigen Kanalnetz verschwindet, dann 3,58 Euro (jeweils brutto). Wenn man wie z.B. Bettina Tschol (Gemeinderätin der Liste „Leben in St. Anton – LISTA“) als Stewardess in Deutschland arbeitet, also nicht immer zu Hause ist und daher nur 22 Kubikmeter im Jahr verbraucht, sollte die Wasser-Kanal-Rechnung also rund 110 Euro ausmachen. Zu bezahlen hatte sie aber rund 500 Euro. Zu erklären ist dies mit der Minimumpauschale, die die Gemeinde St. Anton verrechnet: 100 Kubikmeter (wer mehr als diese 100 braucht, bezahlt auch mehr – in Österreich wird mit rund 50 Kubikmetern pro Person und Jahr gerechnet). Auch Ex-GR Hermann Strolz kennt einen ähnlichen Fall und meint: „Wassersparen wird nicht gefördert, wenn man 26 Kubikmeter braucht, aber 100 bezahlt.“ Bettina Tschol, die im Gemeinderat gegen diese Gebühren gestimmt hat, meint: „Das ist gegenüber Alleinstehenden oder älteren Menschen unfair, unsozial und ungerecht. Zudem widerspricht es auch dem grundsätzlichen Prinzip von Gebühren – bezahlt werden soll das, was verbraucht wird.“ Und es sei auch keine Gleichbehandlung gegeben, da viele Haushalte in Wohnanlagen gar nicht einzeln erfasst seien und die 100-Kubikmeter-Pauschale daher für die gesamte Anlage gelte.
MINDESTABNAHMEPAUSCHALEN MÖGLICH. LA Markus Sint von der Liste Fritz springt Tschol und Strolz zur Seite: „Wie viel Tirols Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger für Wasser bezahlen müssen, hängt stark davon ab, in welcher Gemeinde sie leben. Viele Gemeinden rechnen nach tatsächlichem Verbrauch ab, einige verlangen eine niedrige Pauschale, andere, und hier vor allem Tourismusgemeinden, setzen pauschale Mindestmengen an, die deutlich über dem Durchschnittsverbrauch liegen.“ In Kitzbühel hätten die Einwohner jährlich eine Mindestabnahme von 120 Kubikmeter zu bezahlen, in Seefeld oder St. Anton seien es jährlich 100. Bereits 2023 hat die Liste Fritz die Mindestabnahme-Pauschalen beim Wasserverbrauch zum Thema im Landtag gemacht. Laut Beantwortung der Landtagsanfrage sind Mindestabnahme-Pauschalen grundsätzlich erlaubt – aber sie müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht zur Abzocke führen, so Sint. Die Liste Fritz fordert daher die Landesregierung auf, die Höhe der Mindestabnahme-Pauschalen in den Tiroler Gemeinden auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. „Wir sind dagegen, dass die Gemeindebürger abgezockt und als Melkkuh missbraucht werden“, erklärt Markus Sint.
ANSATZ ST. ANTONS. Bgm. Helmut Mall, dessen Gemeinderat die Gebühren beschließt, die von der gemeindeeigenen EWA GmbH dann vorgeschrieben werden, sieht diese Frage anders: „Wir haben X Freizeitwohnsitze mit 30 Kubikmetern Verbrauch“ – und auch diese sollen eben zur Kasse gebeten werden, da sie zum insgesamt „Riesenaufwand“ der Gemeinde im Wasser-Abwasser-Bereich beitragen. Markus Sint lässt dies nicht gelten: „Aus einigen Tourismusgemeinden kommt als Argument für die hohe Mindestabnahme-Pauschalen beim Wasser, dass man auch die vielen Freizeitwohnsitzler zur Kassa bitten wolle. Gut gemeint, schlecht getroffen. Denn letztlich zahlt die einheimische Bevölkerung die Zeche. Wieder einmal haben die Einheimischen so handfeste Nachteile wegen Freizeitwohnsitzen in Tirol“, stellt der Liste-Fritz-Klubobmann fest. Bgm. Helmut Mall hat ein Gegenargument: Sollten Notfälle vorliegen, kann man sich an die Gemeinde wenden: „Wenn es jemand braucht, kann er jederzeit zur Gemeinde kommen.“ Die Gemeinde prüfe das Ansinnen und werde gegebenenfalls entgegenkommen. Das Motto lautet wohl: Ein Freizeitwohnsitzbesitzer kann kein finanzieller Sonderfall sein, ein einheimischer Mindestpensionist z.B. hingegen ist einer und kann daher mit einer Reduktion der Rechnung rechnen. Für GR Bettina Tschol ist dieser Weg aber „nicht transparent und nicht fair“. In puncto der kritisierten Ungleichbehandlung mancher Wohnanlage sagt der Dorfchef: „Wir sind dabei, das zu erheben.“
MINDESTABNAHMEPAUSCHALEN MÖGLICH. LA Markus Sint von der Liste Fritz springt Tschol und Strolz zur Seite: „Wie viel Tirols Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger für Wasser bezahlen müssen, hängt stark davon ab, in welcher Gemeinde sie leben. Viele Gemeinden rechnen nach tatsächlichem Verbrauch ab, einige verlangen eine niedrige Pauschale, andere, und hier vor allem Tourismusgemeinden, setzen pauschale Mindestmengen an, die deutlich über dem Durchschnittsverbrauch liegen.“ In Kitzbühel hätten die Einwohner jährlich eine Mindestabnahme von 120 Kubikmeter zu bezahlen, in Seefeld oder St. Anton seien es jährlich 100. Bereits 2023 hat die Liste Fritz die Mindestabnahme-Pauschalen beim Wasserverbrauch zum Thema im Landtag gemacht. Laut Beantwortung der Landtagsanfrage sind Mindestabnahme-Pauschalen grundsätzlich erlaubt – aber sie müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht zur Abzocke führen, so Sint. Die Liste Fritz fordert daher die Landesregierung auf, die Höhe der Mindestabnahme-Pauschalen in den Tiroler Gemeinden auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. „Wir sind dagegen, dass die Gemeindebürger abgezockt und als Melkkuh missbraucht werden“, erklärt Markus Sint.
ANSATZ ST. ANTONS. Bgm. Helmut Mall, dessen Gemeinderat die Gebühren beschließt, die von der gemeindeeigenen EWA GmbH dann vorgeschrieben werden, sieht diese Frage anders: „Wir haben X Freizeitwohnsitze mit 30 Kubikmetern Verbrauch“ – und auch diese sollen eben zur Kasse gebeten werden, da sie zum insgesamt „Riesenaufwand“ der Gemeinde im Wasser-Abwasser-Bereich beitragen. Markus Sint lässt dies nicht gelten: „Aus einigen Tourismusgemeinden kommt als Argument für die hohe Mindestabnahme-Pauschalen beim Wasser, dass man auch die vielen Freizeitwohnsitzler zur Kassa bitten wolle. Gut gemeint, schlecht getroffen. Denn letztlich zahlt die einheimische Bevölkerung die Zeche. Wieder einmal haben die Einheimischen so handfeste Nachteile wegen Freizeitwohnsitzen in Tirol“, stellt der Liste-Fritz-Klubobmann fest. Bgm. Helmut Mall hat ein Gegenargument: Sollten Notfälle vorliegen, kann man sich an die Gemeinde wenden: „Wenn es jemand braucht, kann er jederzeit zur Gemeinde kommen.“ Die Gemeinde prüfe das Ansinnen und werde gegebenenfalls entgegenkommen. Das Motto lautet wohl: Ein Freizeitwohnsitzbesitzer kann kein finanzieller Sonderfall sein, ein einheimischer Mindestpensionist z.B. hingegen ist einer und kann daher mit einer Reduktion der Rechnung rechnen. Für GR Bettina Tschol ist dieser Weg aber „nicht transparent und nicht fair“. In puncto der kritisierten Ungleichbehandlung mancher Wohnanlage sagt der Dorfchef: „Wir sind dabei, das zu erheben.“