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„Ein Meilenstein“

Zams: Gemeindegutsagrar gerichtlich bestätigt

Gut drei Wochen nach der mündlichen Verhandlung liegt das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes in Sachen Agrargemeinschaft Zams schriftlich vor.
11. November 2025 | von Daniel Haueis
„Ein Meilenstein“
Bgm. Benedikt Lentsch: Das sichert unsere finanzielle Zukunft für viele Jahrzehnte. RS-Foto: Archiv
Nach Antrag auf Prüfung der Gemeinde Zams hat das Land im März entschieden, dass die Agrargemeinschaft Zams eine Gemeindegutsagrargemeinschaft ist (also keine hauptgeteilte, wie bisher stets angenommen). Damit steht z.B. der „Überling“ der Gemeinde zu, und das sind in Zams dem Vernehmen nach Rücklagen in Millionenhöhe und jährliche Pachteinnahmen in Höhe von einigen hunderttausend Euro. Die Agrar wollte dies nicht hinnehmen, da sie vor 50 Jahren ohnehin nur defizitäre Liegenschaften erhalten habe und sich z.B. eine Schotternutzung nur zufällig eröffnet habe, und hat beim Landesverwaltungsgericht gegen den Bescheid der Agrarbehörde berufen. Das Gericht bestätigt aber den Bescheid des Landes – die Beschwerde der Agrar wurde als unbegründet abgewiesen und die ordentliche Revision als nicht zulässig erklärt. Das freut Bgm. Benedikt Lentsch: „Ein großer Erfolg und Mehrwert für unsere Gemeinde! Das Gericht hat unserer Argumentation in allen Punkten zugestimmt. Dieses Urteil ist ein Meilenstein für Zams und sichert unsere finanzielle Zukunft für viele Jahrzehnte.“

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