„Hoffe, dass man gut vorankommt“
18 Millionen für Istalanzbachverbauung in See
1. April 2025 | von
Daniel Haueis

Der Istalanzbach fließt in See … RS-Foto: Haueis
Flächenwidmungsplananpassungen sind in See aufgrund einer Änderung des Bemessungsereignisses am Istalanzbach notwendig. Die Wildbach- und Lawinenverbauung geht von einem größeren Ereignis als früher aus, weshalb nun in gewissen Bereichen Bauverbote gelten (siehe Kästchen „Bauverbote in See – ohne Rückwidmungen“). „Aufgrund der Verschlechterung im Einzugsgebiet und einer durchgeführten Sperrenprüfung“ wurde der Gefahrenzonenplan überarbeitet und basierend auf diesen neuen Grundlagen das Projekt Istalanzbach ausgearbeitet, berichtet WLV-Gebietsbauleiter DI Daniel Kurz.
18 MILLIONEN EURO. Und es ist ein Großprojekt, das die WLV zum Schutz der Bereiche Unterer Maierhof, Schnatzerau, Klaus, Ahle und Au umsetzt: Vorgesehen sind Maßnahmen im Einzugsgebiet wie Instandsetzung und Neubau von Entwässerungen, Aufforstungen, ingenieurbiologische Maßnahmen zum Erosionsschutz u.a.m. – zusätzlich wurden jagdliche Zielsetzungen definiert, um einen Verjüngungszustand zu erreichen, der im Bereich der größten Hangbewegungen einen klimafitten Bergwald ermöglicht. Es wurde ein Büro für Wildökologie beschäftigt, um den Jägern Unterstützung für Jagdstrategie und jagdliche Umsetzung zu bieten. Da diese Maßnahmen derzeit im Einzugsgebiet umgesetzt werden, sind sie vom Tal aus derzeit schwer wahrnehmbar – es wurden aber bis jetzt bereits 650.000 Euro in die technischen und forstlichen Maßnahmen investiert. Für das gesamte Jahr 2025 ist eine Investitionssumme von 450.000 Euro vorgesehen. Die einzelnen Projekte werden über einen Zeitraum von 20 Jahren umgesetzt und in Summe 18 Millionen Euro kosten.
LOB DER WLV. „Ich hoffe, dass man gut vorankommt“, sagt Bgm. Michael Zangerl aus See. Die Gemeinde ist Interessent und hat einen zweistelligen Prozentanteil zu übernehmen, ebenfalls beteiligt sind Bund, Land Tirol und Landesstraßenverwaltung, da Infrastruktureinrichtungen wie die Paznauntalbundesstraße B188 vor Überflutungen bzw. Überschotterung mit Geschiebe, Wildholz und Schlamm geschützt werden. Bgm. Zangerl ist jedenfalls froh, dass es die Bundeseinrichtung Wildbach- und Lawinenverbauung gibt, die solche Vorhaben im Sinne der Sicherheit ermöglicht. Die WLV arbeitet in See seit 2022 intensiv an der Umsetzung des Projektes und will in dieser Tonart weitermachen, sofern die Rahmenbedingungen passen (z.B. jagdliche Situation). „Sollte die Verbauung soweit fortgeschritten sein, dass eine Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes sinnvoll erscheint, wird dies durchgeführt werden und bei zukünftigen raumordnerischen Verfahren berücksichtigt werden“, kündigt DI Kurz an.
Bauverbote in See – ohne Rückwidmungen
Aufgrund des neu bearbeiteten Gefahrenzonenplanes wurden Bereiche innerhalb der roten Wildbachgefahrenzone am Istalanzbach mit einem Bauverbot belegt. „Üblicherweise werden derartige Flächen überhaupt rückgewidmet, sodass die vorliegende Vorgehensweise einen Vorteil für die Grundeigentümer bringt“, sagt WLV-Gebietsbauleiter DI Daniel Kurz. Sollte die Verbauung so weit vorangeschritten sein, dass die Gefahrenzonen in manchen Bereichen zurückgenommen werden können, kann dieses Bauverbot wieder aufgehoben werden. Im Fall einer Rückwidmung wäre in diesem Fall jedoch ein neues Widmungsverfahren nötig, was wesentlich aufwendiger wäre – zudem bestünde in diesem Fall die Gefahr, dass aufgrund anderer Umstände, die nicht mit Naturgefahren zu tun haben, eine Widmung nicht mehr möglich wäre.
18 MILLIONEN EURO. Und es ist ein Großprojekt, das die WLV zum Schutz der Bereiche Unterer Maierhof, Schnatzerau, Klaus, Ahle und Au umsetzt: Vorgesehen sind Maßnahmen im Einzugsgebiet wie Instandsetzung und Neubau von Entwässerungen, Aufforstungen, ingenieurbiologische Maßnahmen zum Erosionsschutz u.a.m. – zusätzlich wurden jagdliche Zielsetzungen definiert, um einen Verjüngungszustand zu erreichen, der im Bereich der größten Hangbewegungen einen klimafitten Bergwald ermöglicht. Es wurde ein Büro für Wildökologie beschäftigt, um den Jägern Unterstützung für Jagdstrategie und jagdliche Umsetzung zu bieten. Da diese Maßnahmen derzeit im Einzugsgebiet umgesetzt werden, sind sie vom Tal aus derzeit schwer wahrnehmbar – es wurden aber bis jetzt bereits 650.000 Euro in die technischen und forstlichen Maßnahmen investiert. Für das gesamte Jahr 2025 ist eine Investitionssumme von 450.000 Euro vorgesehen. Die einzelnen Projekte werden über einen Zeitraum von 20 Jahren umgesetzt und in Summe 18 Millionen Euro kosten.
LOB DER WLV. „Ich hoffe, dass man gut vorankommt“, sagt Bgm. Michael Zangerl aus See. Die Gemeinde ist Interessent und hat einen zweistelligen Prozentanteil zu übernehmen, ebenfalls beteiligt sind Bund, Land Tirol und Landesstraßenverwaltung, da Infrastruktureinrichtungen wie die Paznauntalbundesstraße B188 vor Überflutungen bzw. Überschotterung mit Geschiebe, Wildholz und Schlamm geschützt werden. Bgm. Zangerl ist jedenfalls froh, dass es die Bundeseinrichtung Wildbach- und Lawinenverbauung gibt, die solche Vorhaben im Sinne der Sicherheit ermöglicht. Die WLV arbeitet in See seit 2022 intensiv an der Umsetzung des Projektes und will in dieser Tonart weitermachen, sofern die Rahmenbedingungen passen (z.B. jagdliche Situation). „Sollte die Verbauung soweit fortgeschritten sein, dass eine Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes sinnvoll erscheint, wird dies durchgeführt werden und bei zukünftigen raumordnerischen Verfahren berücksichtigt werden“, kündigt DI Kurz an.
Bauverbote in See – ohne Rückwidmungen
Aufgrund des neu bearbeiteten Gefahrenzonenplanes wurden Bereiche innerhalb der roten Wildbachgefahrenzone am Istalanzbach mit einem Bauverbot belegt. „Üblicherweise werden derartige Flächen überhaupt rückgewidmet, sodass die vorliegende Vorgehensweise einen Vorteil für die Grundeigentümer bringt“, sagt WLV-Gebietsbauleiter DI Daniel Kurz. Sollte die Verbauung so weit vorangeschritten sein, dass die Gefahrenzonen in manchen Bereichen zurückgenommen werden können, kann dieses Bauverbot wieder aufgehoben werden. Im Fall einer Rückwidmung wäre in diesem Fall jedoch ein neues Widmungsverfahren nötig, was wesentlich aufwendiger wäre – zudem bestünde in diesem Fall die Gefahr, dass aufgrund anderer Umstände, die nicht mit Naturgefahren zu tun haben, eine Widmung nicht mehr möglich wäre.