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„Keineswegs erledigt“

Die (inzwischen erfüllte) Wolf-Abschussverordnung im Bezirk Landeck hat ein juristisches Nachspiel

Der Verein „Wölfe in Österreich“ hat gegen die inzwischen erfüllte Abschussverordnung für einen Wolf im Bezirk Landeck Beschwerde erhoben – und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht.
3. Feber 2026 | von Daniel Haueis
„Keineswegs erledigt“
Das Thema Wolf polarisiert – bis hin zu Landesverwaltungsgerichts-Beschwerden und Strafanzeigen. Symbolbild: stock.adobe.com, AB Photography
Einer der beiden Wölfe, die in Fiss und Urgen gesichtet wurden, wurde nach der Abschussverordnung des Landes „entnommen“. Gerald Friedl, Obmann des in Niederösterreich ansässigen Vereins Wölfe in Österreich, kämpft aber weiter: „Der Fall ist keineswegs erledigt. Wir haben gegenüber dem Gericht erst kürzlich bekräftigt, dass wir die Beschwerde aufrechterhalten“ – diese Beschwerde betrifft das Landesverwaltungsgericht. Und: Darüber hinaus wurde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorbereitet, die Anfang der Woche abgeschickt worden sei. Friedl will damit die strafrechtliche Prüfung des Abschusses des Wolfs im Bezirk Landeck anregen: „Gegenstand der Anzeige ist der Verdacht der Schädigung des Tierbestandes (§ 181f StGB) sowie die Prüfung, ob darüber hinaus weitere strafrechtlich relevante Tatbestände in Betracht kommen könnten.“ Die Anzeige richte sich nicht gegen namentlich genannte Personen, sondern betreffe den Abschuss als solchen und dessen rechtliche Grundlage, insbesondere die Frage, ob dieser auf einer wirksamen und unionsrechtskonformen Rechtsvorschrift beruhte und ob der konkrete Vollzug von der erlassenen Abschussverordnung gedeckt war. „Es handelt sich ausdrücklich um eine Verdachtsanzeige. Ziel ist keine Vorverurteilung, sondern eine sachliche und unabhängige Prüfung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft“, sagt Gerald Friedl über die geplante Anzeige.

SCHWERPUNKT TIROL. Der Verein mit Mitgliedern in ganz Österreich, auch in ganz Tirol, will die „Einhaltung und Durchsetzung des EU-Rechts“ sicherstellen und weiterhin sachlich auf die aus seiner Sicht unzutreffenden politischen Aussagen zum Thema Wolf hinweisen und diese öffentlich richtigstellen. „Tirol wird aufgrund der jüngsten Verschärfung des Jagdgesetzes dabei einen besonderen Schwerpunkt darstellen. Nähere Details können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt geben“, sagt Friedl. Nach EU-rechtlichen Vorgaben sei vor einem Abschuss stets die Prüfung anderer, gelinderer Maßnahmen verpflichtend. „Diese Voraussetzung ist bei pauschalen Regelungen nicht erfüllt. Auch Regelungen, wonach ein Wolf bereits bei einer Annäherung an ein Gebäude im Umkreis von 200 Metern abgeschossen werden darf, widersprechen sowohl dem EU-Recht als auch den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu diesem Thema und stellen aus unserer Sicht politische Willkür dar“, sagt der Obmann des Vereins, der „weiterhin konsequent auf diese Missstände hinweisen“ wird.

HERDENSCHUTZ. Zur Herdenschutzproblematik, die speziell auf Tirols Almen gegeben ist, meint Friedl: „Die Projektalmen in Tirol haben gezeigt, dass Herdenschutz auch im alpinen Raum grundsätzlich funktioniert. Zentrale Elemente sind dabei insbesondere der Einsatz von HirtInnen, Herdenschutzhunden sowie Nachtpferchen. Diese Maßnahmen werden auch künftig die tragenden Säulen des Herdenschutzes im alpinen Gelände darstellen.“ Es müsse aber jedes Gebiet individuell bewertet werden – eine Einschätzung anhand pauschaler oder realitätsferner Parameter etwa aus standardisierten Tabellen sei fachlich nicht zielführend. Darüber hinaus sei eine stärkere finanzielle Unterstützung durch EU-Mittel möglich, diese Mittel würden derzeit jedoch auf nationaler Ebene anderweitig verwendet. Zu bedenken gibt er, dass Abschüsse nicht zielführend seien: „Aktuelle Daten aus der Schweiz (KORA) belegen, dass in Rudeln mit Abschüssen eine erhöhte Reproduktion festgestellt wurde, während in Gebieten ohne Abschüsse und mit konsequentem Herdenschutz stabile Wolfsbestände bestehen.“ Zudem hätten in den vergangenen Jahren über 40 Prozent der Rissereignisse auf Heimweiden stattgefunden, die im Vergleich zu Almen relativ einfach zu schützen seien.

KOSTEN? Der Verein kritisiert auch die von politischer Seite genannten Kosten: In den Berechnungen der Projektalmen seien u.a. Tierarztkos­ten berücksichtigt, die unabhängig vom Herdenschutz ohnehin anfallen, ebenso Kosten für die wissenschaftliche Begleitung, die bei einem regulären Herdenschutz ohne Forschungscharakter nicht anzusetzen seien. „Dies verzerrt die tatsächlichen Kosten erheblich“, sagt Friedl. Selbstverständlich werde es Almen geben, auf denen Herdenschutz nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist, eine pauschale Einstufung aller Almen als „nicht schützbar“ sei jedoch fachlich nicht haltbar und werde auch durch künftige wissenschaftliche Untersuchungen widerlegt werden, sagt der Obmann, der schon vor Vereinsgründung vergangenen Herbst in Sachen Wolf aktiv war.

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