Rechtskonforme Neuordnung
Zams reagiert auf Urteil und ordnet Agrarverwaltung neu
2. Dezember 2025 | von
Herbert Tiefenbacher
Die Entscheidung der Agrarbehörde zur Agrargemeinschaft Zams ist mittlerweile rechtskräftig. RS-Foto: Tiefenbacher
In der Sitzung am vergangenen Montag stand erneut die Causa Agrargemeinschaft auf der Tagesordnung. Unter Punkt 4 – „Beratung und Beschluss über die Wahl der Organe der Gemeindeguts-Agrargemeinschaft Zams“ – setzte der Gemeinderat einen weiteren zentralen Schritt zur rechtskonformen Neuordnung.
NOCH EIN RECHTSMITTEL. Das LVwG Tirol bestätigte am 7. November 2025 den Bescheid der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde. Die wesentliche Feststellung: Die behauptete Hauptteilung war keine, das betroffene Grundvermögen ist als ehemaliges Gemeindegut einzustufen. Damit stehen die daraus erzielten Erlöse der Gemeinde zu. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen; als Rechtsmittel bleibt der Agrargemeinschaft lediglich die außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Eine solche ist jedoch nur möglich, wenn das Verfahren eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft – etwa, wenn der Verwaltungsgerichtshof diese Frage bisher nicht einheitlich geklärt hat oder die Entscheidung von der bestehenden Rechtsprechung abweicht. Die Gemeinde geht davon aus, dass diese Option von der Agrargemeinschaft genutzt wird. Die Entscheidung der Agrarbehörde ist inzwischen rechtskräftig.
WAHL DER ORGANE. Auf Basis der rechtlichen Vorgaben bestimmte der Gemeinderat in geheimer Einzelwahl jene Organe, die künftig das Gemeindegut verwalten. Zum Substanzverwalter wurde Bgm. Benedikt Lentsch gewählt, zum ersten Stellvertreter VBgm. Simon Zangerl. GR Stefan Zotz übernimmt die Rechnungsprüfung. Alle drei Mandatare erhielten eine klare Mehrheit von 13:2 Stimmen.
KAMPFABSTIMMUNG. Die Wahl des zweiten Stellvertreters entwickelte sich hingegen zu einer Kampfabstimmung zwischen GV Dominik Traxl („Gemeinsam für Zams – Team Dominik Traxl“) und GR Christoph Kohler („Unser Zams – Liste Benedikt Lentsch“). Kohler setzte sich knapp mit 8:7 Stimmen durch und komplettiert damit ein ausschließlich aus der „Lentsch-Liste“ stammendes Team. Die Liste Traxl zeigte sich unzufrieden darüber, dass ihr Kandidat nicht zum Zug kam. GV Dominik Traxl war trotz mehrfacher Versuche für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der Substanzverwalter ist künftig für sämtliche Grundstücksangelegenheiten des Gemeindeguts zuständig – von Verkäufen und Baurechten bis zur Jagdausübung und der Nutzung von Schotter.
FRÜHERE KRITIK. Der inzwischen verstorbene Zammer Vizebürgermeister Hans Egg würde sich durch die aktuelle Entwicklung bestätigt sehen. Bereits 1965 warnte er in einem sieben Seiten umfassenden SPÖ-Flugblatt vor der geplanten Übertragung des Zammer Gemeindeguts, die er „nur mit einer Enteignung vergleichbar“ sah. Das Dokument zeigt, dass zentrale rechtliche und demokratiepolitische Bedenken schon damals klar formuliert wurden. Kritisiert wurde insbesondere das agrarbehördliche Verfahren, das 1966 zur Übergabe von 4.300 Hektar Gemeindegut an die Agrargemeinschaft führte – ohne jeden Ausgleich für die Gemeinde. Egg verwies auf betroffene Gebiete „vom Venet bis ins Lechtal“, ausgenommen lediglich rechtzeitig erklärte Gemeinde- und Feldwege, deren Erhaltung „der Allgemeinheit verbleiben“ sollte. Aus Protest legte Egg sein Amt als Bürgermeisterstellvertreter nieder und appellierte eindringlich an die Bevölkerung: „Es geht um deine Heimatgemeinde.“
KRITIK BESTÄTIGT. 2025 bestätigten Agrarbehörde und Landesverwaltungsgericht zentrale Punkte dieser frühen Kritik: Die „Hauptteilung 1966“ war rechtlich keine, die Flächen bleiben Gemeindegut, die Vermögensübertragung an die Agrargemeinschaft war ungültig. Insgesamt geht es um 4.300 Hektar Grund, rund 2,5 Millionen Euro Rücklagen und etwa 450.000 Euro jährliche Einnahmen aus Pacht, Schotterabbau und weiteren Nutzungen.
NOCH EIN RECHTSMITTEL. Das LVwG Tirol bestätigte am 7. November 2025 den Bescheid der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde. Die wesentliche Feststellung: Die behauptete Hauptteilung war keine, das betroffene Grundvermögen ist als ehemaliges Gemeindegut einzustufen. Damit stehen die daraus erzielten Erlöse der Gemeinde zu. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen; als Rechtsmittel bleibt der Agrargemeinschaft lediglich die außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Eine solche ist jedoch nur möglich, wenn das Verfahren eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft – etwa, wenn der Verwaltungsgerichtshof diese Frage bisher nicht einheitlich geklärt hat oder die Entscheidung von der bestehenden Rechtsprechung abweicht. Die Gemeinde geht davon aus, dass diese Option von der Agrargemeinschaft genutzt wird. Die Entscheidung der Agrarbehörde ist inzwischen rechtskräftig.
WAHL DER ORGANE. Auf Basis der rechtlichen Vorgaben bestimmte der Gemeinderat in geheimer Einzelwahl jene Organe, die künftig das Gemeindegut verwalten. Zum Substanzverwalter wurde Bgm. Benedikt Lentsch gewählt, zum ersten Stellvertreter VBgm. Simon Zangerl. GR Stefan Zotz übernimmt die Rechnungsprüfung. Alle drei Mandatare erhielten eine klare Mehrheit von 13:2 Stimmen.
KAMPFABSTIMMUNG. Die Wahl des zweiten Stellvertreters entwickelte sich hingegen zu einer Kampfabstimmung zwischen GV Dominik Traxl („Gemeinsam für Zams – Team Dominik Traxl“) und GR Christoph Kohler („Unser Zams – Liste Benedikt Lentsch“). Kohler setzte sich knapp mit 8:7 Stimmen durch und komplettiert damit ein ausschließlich aus der „Lentsch-Liste“ stammendes Team. Die Liste Traxl zeigte sich unzufrieden darüber, dass ihr Kandidat nicht zum Zug kam. GV Dominik Traxl war trotz mehrfacher Versuche für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der Substanzverwalter ist künftig für sämtliche Grundstücksangelegenheiten des Gemeindeguts zuständig – von Verkäufen und Baurechten bis zur Jagdausübung und der Nutzung von Schotter.
FRÜHERE KRITIK. Der inzwischen verstorbene Zammer Vizebürgermeister Hans Egg würde sich durch die aktuelle Entwicklung bestätigt sehen. Bereits 1965 warnte er in einem sieben Seiten umfassenden SPÖ-Flugblatt vor der geplanten Übertragung des Zammer Gemeindeguts, die er „nur mit einer Enteignung vergleichbar“ sah. Das Dokument zeigt, dass zentrale rechtliche und demokratiepolitische Bedenken schon damals klar formuliert wurden. Kritisiert wurde insbesondere das agrarbehördliche Verfahren, das 1966 zur Übergabe von 4.300 Hektar Gemeindegut an die Agrargemeinschaft führte – ohne jeden Ausgleich für die Gemeinde. Egg verwies auf betroffene Gebiete „vom Venet bis ins Lechtal“, ausgenommen lediglich rechtzeitig erklärte Gemeinde- und Feldwege, deren Erhaltung „der Allgemeinheit verbleiben“ sollte. Aus Protest legte Egg sein Amt als Bürgermeisterstellvertreter nieder und appellierte eindringlich an die Bevölkerung: „Es geht um deine Heimatgemeinde.“
KRITIK BESTÄTIGT. 2025 bestätigten Agrarbehörde und Landesverwaltungsgericht zentrale Punkte dieser frühen Kritik: Die „Hauptteilung 1966“ war rechtlich keine, die Flächen bleiben Gemeindegut, die Vermögensübertragung an die Agrargemeinschaft war ungültig. Insgesamt geht es um 4.300 Hektar Grund, rund 2,5 Millionen Euro Rücklagen und etwa 450.000 Euro jährliche Einnahmen aus Pacht, Schotterabbau und weiteren Nutzungen.