Die Kanzelgalerie-Baustelle erfordert Mitte April bis Anfang Mai Tagsperren mit Umleitung über die Schweiz, an bestimmten Reisewochenenden aber ist Zweispurigkeit vorgesehen. Foto: Land Tirol
Die B180 Reschenstraße muss im Frühjahr zwischen Pfunds-Kajetanbrücke und Nauders zeitweise gesperrt werden. Außerhalb der Sperrzeiten kann der Verkehr den Baustellenbereich einspurig mit Ampelregelung passieren. An besonders stark frequentierten Reisetagen wird aber eine zweispurige Verkehrsführung eingerichtet. Es wird – mit Ausnahme von bestimmten langen Fahrzeugen – eine Umleitung über die Schweiz angeboten. Die genauen Daten finden sich im Kästchen „Verkehrsregelung B180“.
SICHERHEIT. „Die Arbeiten schreiten planmäßig voran und bringen einen nachhaltigen Sicherheitsgewinn für die Reschenstraße. Die dafür notwendigen Sperren sind unvermeidbar, damit sowohl die Arbeiten an der Galerie als auch die Sicherheit für Verkehrsteilnehmende und Baupersonal bestmöglich gewährleistet werden können“, betont Straßenbaureferent LH-Stv. Josef Geisler. Vor allem nach dem Winter sind in den steilen Felswänden oberhalb der Baustelle Sicherungsmaßnahmen notwendig. „Nach dem Frost-Tau-Wechsel müssen lose Gesteinspartien und einzelne Steine im Bereich oberhalb der Baustelle entfernt werden, um die Sicherheit für die darunterliegende Straße und für die Baustelle selbst zu gewährleisten“, erklärt Gregor Wieland, Leiter des Sachgebiets Brücken- und Tunnelbau des Landes Tirol.
Verkehrsregelung B180
• Tagsperren Frühjahr 2026: 13. April bis 8. Mai, Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, am 21. April durchgehende Sperre von 7.30 bis 18 Uhr.
• Umleitung während der Sperrzeiten: über B185 Martinsbrucker Straße, H27 Engadinerstraße (Schweizer Staatsgebiet) und B184 Engadiner Straße. Verkehrsbeschränkungen für die Umleitung gelten für Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Meter und Busse über 13 Meter – sie müssen großräumig ausweichen oder die Durchfahrtszeitfenster nutzen. Wichtig für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Laut Schweizer Zoll gibt es keine Ausnahmen bei der Schwerverkehrsabgabe. Zufahrt nach Nauders: Über die B180 Reschenstraße weiterhin uneingeschränkt möglich.
• Verkehr außerhalb der Sperrzeiten: einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung. Zweispurige Verkehrsführung an Reisewochenenden von 3. bis 6. April, 1. bis 3. Mai, 14. bis 17. Mai, 23. bis 25. Mai, 30. bis 31. Mai, 4. bis 7. Juni, 27. bis 28. Juni. An den Vortagen wird ab 20 Uhr die Zweispurigkeit hergestellt, an den darauffolgenden Tagen ab 7 Uhr erfolgt die Umstellung auf einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung.
SICHERHEIT. „Die Arbeiten schreiten planmäßig voran und bringen einen nachhaltigen Sicherheitsgewinn für die Reschenstraße. Die dafür notwendigen Sperren sind unvermeidbar, damit sowohl die Arbeiten an der Galerie als auch die Sicherheit für Verkehrsteilnehmende und Baupersonal bestmöglich gewährleistet werden können“, betont Straßenbaureferent LH-Stv. Josef Geisler. Vor allem nach dem Winter sind in den steilen Felswänden oberhalb der Baustelle Sicherungsmaßnahmen notwendig. „Nach dem Frost-Tau-Wechsel müssen lose Gesteinspartien und einzelne Steine im Bereich oberhalb der Baustelle entfernt werden, um die Sicherheit für die darunterliegende Straße und für die Baustelle selbst zu gewährleisten“, erklärt Gregor Wieland, Leiter des Sachgebiets Brücken- und Tunnelbau des Landes Tirol.
Verkehrsregelung B180
• Tagsperren Frühjahr 2026: 13. April bis 8. Mai, Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr, am 21. April durchgehende Sperre von 7.30 bis 18 Uhr.
• Umleitung während der Sperrzeiten: über B185 Martinsbrucker Straße, H27 Engadinerstraße (Schweizer Staatsgebiet) und B184 Engadiner Straße. Verkehrsbeschränkungen für die Umleitung gelten für Fahrzeuge mit Anhänger über 6,5 Meter und Busse über 13 Meter – sie müssen großräumig ausweichen oder die Durchfahrtszeitfenster nutzen. Wichtig für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Laut Schweizer Zoll gibt es keine Ausnahmen bei der Schwerverkehrsabgabe. Zufahrt nach Nauders: Über die B180 Reschenstraße weiterhin uneingeschränkt möglich.
• Verkehr außerhalb der Sperrzeiten: einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung. Zweispurige Verkehrsführung an Reisewochenenden von 3. bis 6. April, 1. bis 3. Mai, 14. bis 17. Mai, 23. bis 25. Mai, 30. bis 31. Mai, 4. bis 7. Juni, 27. bis 28. Juni. An den Vortagen wird ab 20 Uhr die Zweispurigkeit hergestellt, an den darauffolgenden Tagen ab 7 Uhr erfolgt die Umstellung auf einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung.