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Abbruch ist vom Tisch

Lafairs: Am „Schwarzbau“ ist Teilrückbau vorzunehmen

Der von einem Pfundser Gemeinderat in Lafairs errichtete Schwarzbau (Pferdestall) muss nun doch nicht abgerissen werden.
15. Juni 2020 | von Von Herbert Tiefenbacher
Abbruch ist vom Tisch
Der illegal errichtete Pferdestall im Pfundser Weiler Lafairs sorgte in der Vergangenheit für einige Diskussionen. RS-Foto: Tiefenbacher
Von Herbert Tiefenbacher

Ein wenig erfreuliches Kapitel wird nun nach fast vier Jahren abgeschlossen. Der Akt dafür wurde Ende 2016 angelegt und wurde inzwischen ganz schön dick: Damals wurde das Stallgebäude ohne Baubescheid errichtet und es entsprach auch nicht den baurechtlichen Vorschriften. Nach nervenzehrendem Hin und Her verfügte Bgm. Rupert Schuchter als Baubehörde, so wie es die Tiroler Bauordnung vorsieht, mit Bescheid den Abbruch des Gebäudes. Die Causa beschäftigte in weiterer Folge den Gemeinderat, die BH Landeck und schließlich das Landesverwaltungsgericht Tirol, weil der Bauherr gegen den Abbruchbescheid Beschwerde einbrachte. Die Eingabe des Rechtsmittels erfolgte allerdings zu spät und wurde am 21. Mai 2019 als verspätet zurückgewiesen. Somit wurde der Abbruchbescheid rechtskräftig, die Frist ist am 1. Mai 2019 abgelaufen. „Der Schwarzbau muss wieder weg“, würde man umgangssprachlich sagen.

KEIN ABBRUCH. Die Vollstreckung wurde an die BH Landeck weitergegeben, die die entsprechenden Vorbereitungen einleitete. „Wir können in dieser Angelegenheit nicht mehr locker lassen. Wenn bis Mitte Juni 2020 nicht durch einen neu erlassenen Baubescheid der rechtmäßige Zustand hergestellt ist, wird das Gebäude von einem Abbruchunternehmen abgerissen“, betonte der zuständige Beamte Mag. Markus Pale Mitte März 2020 im Gespräch mit der RUNDSCHAU. Auf neuerliche Nachfrage in der Vorwoche erklärte Mag. Pale, dass mittlerweile eine neue Bewilligung erlassen wurde und somit ein gesetzeskonformer Zustand hergestellt ist. Und daher sei der Abbruch nicht mehr zu vollziehen.

TEILRÜCKBAU. Bgm. Rupert Schuchter sagte dazu gegenüber der RUNDSCHAU: „Eine Baubewilligung ist zu erteilen gewesen, weil vom Bauherrn ein ordnungsgemäßes Bauansuchen eingebracht wurde und das eingereichte neue Vorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht.“ Die Grundlage für die Entscheidung, so Schuchter weiter, seien die Aussagen von anerkannten Experten auf den Gebieten des vorbeugenden Brandschutzes und des Hochbaues gewesen. Diese hätten im Auftrag der Gemeinde Pfunds das Bauansuchen geprüft und seien zum Ergebnis gekommen, dass das neu geplante Vorhaben gesetzeskonform sei. Ergänzend fügte der Pfundser Dorfchef hinzu: Zur Herstellung der gesetzeskonformen Ausführung sei es aber notwendig, am bestehenden Objekt einen Teilrückbau vorzunehmen.

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