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Abschuss beantragt

Almbewirtschafter für Entnahme der Landecker Wölfin

Bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck wurde am Freitag ein Antrag auf Abschuss der Wölfin 70FATK eingebracht.
31. August 2020 | von Daniel Haueis
Abschuss beantragt<br />
Übergabe des Abschussantrages für die Wölfin 70FATK von Bezirksobmann Elmar Monz (r.) und LK-Bezirksstellenleiter Peter Frank (l.) an BH Markus Maaß Foto: BLK Landeck
Von Daniel Haueis

Herdenschutz sei generell unmöglich bzw. zeitlich nicht so umsetzbar, dass er die Schafe vor weiteren Rissen schützen könnte – dies ergaben Almbegehungen nach Wolfsrissen im Oberen Gericht und auf der Naringalm bei Kössen. Um die Schafe zu schützen, mussten sie die Bauern ins Tal treiben. „Nachweislich 37 gerissene Nutztiere – das ist zu viel! Wenn nur ein einziger Wolf in so kurzer Zeit derartige Schäden verursacht, ist er ein Problemwolf und dementsprechend zu entnehmen“, sind sich die Antragsteller auf Abschuss der Wölfin 70FATK im Bezirk Landeck einig. Die Bewirtschafter der Kerb Alpe, des Lader Urgs, des Pfundser Ochsenbergs, der Spisser Schafberg Alpe, der Kalbenberg Zanders Alm, der Versing Alm sowie der Wannealm haben daher gemeinschaftlich bei der BH Landeck einen Antrag auf Abschuss nach dem Tiroler Jagdgesetz eingebracht. Demnach ist die Wölfin auf Nutztiere fixiert, greift bei der Beutewahl also kaum auf Wildtiere zurück und hat außerdem keine Scheu vor dem Siedlungs- und Wirtschaftsraum. Das belege u.a. ein Riss wenige Meter von einem Wohnhaus in Fiss entfernt. Außerdem seien Herdenschutzmaßnahmen auf den besagten Almen aufgrund der Topografie und der geringen Futtergrundlage nachweislich nicht umsetzbar.

VERORDNUNG. „Wenn ein Wolf, wie in den beiden beschriebenen Fällen, zum Problem wird, muss er geschossen werden können. Einen solchen Handlungsspielraum räumt die EU-FFH-Richtlinie den Ländern auch ein. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für einen geregelten Abschuss von Problemwölfen können und müssen dringend von der Landesregierung geschaffen werden“, fordert Vereinsobmann LK-Präsident Josef Hechenberger. Dafür brauche es eine Verordnung gem. §52a (2) Tiroler Jagdgesetz. „Die Bauern sind dem Wolf derzeit hilflos ausgesetzt. Nur mit Umsetzung dieser Verordnung können die Abschussanträge von der Behörde überprüft und auch bewilligt werden …“ Da sich der Wolf derzeit ungehindert vermehren kann, werde er von Jahr zu Jahr mehr Probleme bereiten: „Genau deshalb brauchen wir neben der Entnahmemöglichkeit von Problemwölfen in Tirol langfristig eine Lösung, bei der nicht über den Abschuss einzelner Wölfe diskutiert wird, sondern bei nachgewiesenen Nutztierrissen im Alm- und Weidegebiet schnell und unbürokratisch reagiert werden kann“, sagt Hechenberger, der sich auch weiterhin für die Senkung des Schutzstatus des Wolfs in der EU einsetzen wird. Nur so werde die kleinstrukturierte Tiroler Landwirtschaft mit der Alm- und Weidewirtschaft auch eine Zukunft haben.

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