Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Artikel teilen
Artikel teilen >

Landeck: Wohnsitz-Causa

Peter Vöhl wurde zur Stellungnahme aufgefordert

Wohnsitz-Causa: Mit der von GR Ahmet Demir (Grüne) aufgeworfenen Frage um den Hauptwohnsitz des Landecker ÖVP-Vizebürgermeisters Peter Vöhl beschäftigt sich inzwischen die Meldebehörde der Stadtgemeinde Landeck. Vöhl wurde aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen.
9. November 2020 | von von Herbert Tiefenbacher
Landeck: Wohnsitz-Causa
VBgm. Mag (FH) Thomas Hittler RS-Foto: Pircher

Die ÖVP, die mit 12 von 19 Mandaten die absolute Mandatsmehrheit im Landecker Gemeinderat hat, kündigte an, im Dezember die Nachfolge des im Mai zurückgetretenen Landecker Bürgermeisters Dr. Wolfgang Jörg zu regeln. Dies erfolgt folgendermaßen: Da es bis zu den nächsten Gemeinderatswahlen in Tirol (voraussichtlich im Februar 2022) weniger als zwei Jahre sind, wird der neue Bürgermeister nicht in direkter Wahl von den Bürgern, sondern vom Gemeinderat aus der Mitte seiner Mitglieder gewählt. Diese Wahl soll nun in der Dezember-Sitzung über die Bühne gehen. Drei Kandidaten stehen erklärtermaßen im Raum, nämlich der erste VBgm. Thomas Hittler (derzeit als interimistischer Bürgermeister im Einsatz), der zweite VBgm. Peter Vöhl und Finanz-StR. Herbert -Mayer. Die Stadt-ÖVP wird sich intern noch im Vorfeld auf einen Kandidaten einigen.


DEMIR-ANFRAGE. Inzwischen hat sich aufgrund einer Anfrage von GR Ahmet Demir bei der Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Landeck die Diskussion aufgetan, ob Vöhl seinen Hauptwohnsitz in Landeck oder Pians hat. Die Wohnsitznahme ist eine Voraussetzung, um das Wahlrecht auszuüben. Gegenüber der RUNDSCHAU meinte Demir: „Für mich ist diese Angelegenheit die Causa Strache für Landeck, was aufgearbeitet werden soll, damit die Spielregeln klar sind.“ Deshalb stelle er die Frage: „Hätte Vöhl an den Gemeinderatswahlen 2016 von seinem passiven Wahlrecht Gebrauch machen dürfen, obwohl er seinen Lebensmittelpunkt (Frau und Kinder) anderswo gehabt hat?“ Zur Information: Das passive Wahlrecht ist das Recht, sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen.


ANTWORT. GR Demir bekam mittlerweile Antwort auf seine Anfrage. Laut diesem Schreiben der Gemeindeaufsicht ergibt sich für die Bezirkswahlbehörde diesbezüglich keine Zuständigkeit und keine Notwendigkeit für ein Tätigwerden. Begründet wird dies damit, dass derzeit keine Wahl zu einem öffentlichen Vertretungskörper ausgeschrieben ist. „Vielmehr würde es sich dabei um eine Angelegenheit der Melde-behörde der Stadtgemeinde Landeck handeln. Diese Beurteilung der Frage des Hauptwohnsitzes hat die Meldebehörde mit dem Betroffenen zu treffen“, heißt es in den weiteren Ausführungen. Ein Schreiben mit diesem Inhalt bekam auch die Meldebehörde der Stadtgemeinde Landeck von der Gemeindeaufsicht.


STELLUNGNAHME. Der interimistische Bürgermeister Thomas Hittler bestätigte den Erhalt dieses Schreibens. Sein Ziel ist, möglichst rasch Klarheit in der Sache zu haben. Er informierte, dass die Meldebehörde Peter Vöhl am 2. November aufgefordert habe, sich zu dieser Angelegenheit zu äußern. Eine der Hauptfragen ist, warum er die Unterkunft in Landeck als seinen Hauptwohnsitz deklariert. Peter Vöhl werde „eine entsprechende Stellungnahme abgeben“, sagte er der RUNDSCHAU. Vöhl fügte dem hinzu, dass es zu kurz gegriffen wäre, bei der Einstufung eines Hauptwohnsitzes nur das Kriterium Schlafen heranzuziehen. „Da spielen mehrere Kriterien eine Rolle“, betonte Vöhl und zählte einige auf: so zum Beispiel gesellschaftliche Verpflichtungen, der Freundeskreis, das Vereinswesen (Vereinsfunktionen), der Arbeitsplatz und auch die Ausübung öffentlicher Funktionen. Vöhl wird der Meldebehörde seine Argumente dementsprechend darlegen.
 
Landeck: Wohnsitz-Causa
Finanzstadtrat Herbert Mayer RS-Foto: Pircher
Landeck: Wohnsitz-Causa
Peter Vöhl legt im Gespräch mit der RUNDSCHAU seine Sicht der Dinge dar. RS-Foto: Tiefenbacher

Feedback geben

Feedback abschicken >
Nach oben