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Meldebehörde entschied

Wohnsitz-Causa: GR Demir erwägt rechtliches Vorgehen

Die Meldebehörde der Stadtgemeinde Landeck hat in der Wohnsitz-Causa entschieden: VBgm. Peter Vöhl (ÖVP) darf in Landeck kandidieren und wählen. GR Ahmet Demir (Grüne) erwägt eine juristische Prüfung.
23. November 2020 | von Von Herbert Tiefenbacher
Meldebehörde entschied<br />
GR Ahmet Demir (Grüne) hat mit seiner Anfrage die Debatte um die Kandidaturberechtigung von VBgm. Peter Vöhl in Landeck aufgetan. Foto: Grüne Tirol
Von Herbert Tiefenbacher

Bis Ende Mai 2020 war Dr. Wolfgang Jörg Bürgermeister von Landeck. Er ist völlig überraschend zurückgetreten. Bis ein Nachfolger gewählt ist, leitet der erste Vizebürgermeister Thomas Hittler die Amtsgeschäfte. Wie berichtet wählt in diesem Fall der Gemeinderat den Bürgermeister, nicht das Volk. Landeck bekommt vermutlich wie erwartet im Dezember einen neuen Stadtchef. Fix ist dies den Ausführungen Hittlers zufolge aber noch nicht. Im Dezember wird der Gemeinderat wegen der Kompliziertheit des zu beschließenden Budgets 2021 zweimal tagen, am 10. Dezember und am 29. Dezember. Bei der ersten Sitzung wird die Wahl des Bürgermeisters nicht auf der Tagesordnung stehen. „Es könnte sein, dass diese bei der zweiten Sitzung durchgeführt wird“, erklärte VBgm. Hittler gegenüber der RUNDSCHAU.

DREI KANDIDATEN. Nach den neuesten Recherchen der RUNDSCHAU stehen immer noch drei Kandidaten für eine Nachfolge von Dr. Jörg im Raum: nämlich der erste VBgm. Thomas Hittler, der zweite VBgm. Peter Vöhl und Finanz-StR. Herbert Mayer. Die Stadt-ÖVP wird sich demnächst auf einen Kandidaten einigen. Alle drei Kandidaten sind noch im Nachfolgerennen für Jörg, weil mittlerweile die Meldebehörde der Stadtgemeinde Landeck eine Entscheidung zu Peter Vöhl traf. GR Ahmet Demir (Grüne) warf mit seiner schriftlichen Anfrage bei der Gemeindeaufsicht der BH Landeck die Frage auf, ob Vöhl seinen Hauptwohnsitz tatsächlich in Landeck oder doch in Pians hat. Die Klärung dieser Frage entscheidet über Vöhls Recht, bei den Gemeinderatswahlen in Landeck als Kandidat antreten zu dürfen. Die Gemeindeaufsicht wurde nicht tätig. Sie verwies darauf, dass die Zuständigkeit in diesem Fall nicht bei ihr liege, sondern bei der Meldebehörde der Stadtgemeinde Landeck.

MELDEBEHÖRDE HAT ENTSCHIEDEN. Die Meldebehörde bestätigte nun laut VBgm. Hittler den Hauptwohnsitz von Vöhl, nämlich Landeck. „Peter Vöhl hat seine Position mittels schriftlicher Stellungnahme ausreichend dargestellt; zudem sind nach Ansicht der Meldebehörde die Argumente im Hinblick auf die im Meldegesetz aufgeführten Kriterien für eine Begründung des Hauptwohnsitzes schlüssig“, betonte Hittler. Somit gibt die Meldebehörde grünes Licht für die Kandidatur von Vöhl für die Bürgermeisterwahl. Zur Erinnerung: Vöhl meinte zuletzt, es sei zu kurz gegriffen, nur das Schlafen für die Einstufung des Hauptwohnsitzes heranzuziehen. Er brachte vor, in Landeck zeitaufwendige Vereinsfunktionen wie die Funktion des Obmannes der Stadtmusikkapelle Landeck auszuüben und habe in Landeck seinen Freundeskreis und seinen Arbeitsplatz. Sein Lebensmittelpunkt sei jedenfalls die Bezirkshauptstadt.

SACHE NOCH NICHT ERLEDIGT? Doch die Angelegenheit scheint damit noch nicht erledigt zu sein. Denn GR Ahmet Demir stellt hinter diese Argumentation ein großes Fragezeichen und will die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen diese Entscheidung der Meldebehörde ergreifen. Er kenne Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes in ähnlich gelagerten Fällen, die den Verlust des Mandates bewirkten bzw. Mandatare zum Rücktritt bewogen hätten. Demir will zunächst aber einmal abwarten. Er geht davon aus, dass ihm als Anfragesteller die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung zugesandt wird. „Dann sehe ich, welche Gründe dieser Entscheidung zugrunde liegen. Anschließend werde ich diese juristisch überprüfen lassen und über das weitere Vorgehen entscheiden“, erklärte Demir gegenüber der RUNDSCHAU.
 

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