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Rekurs in Vorbereitung

„Langtaufers-Kaunertal“: Projektbetreiber berufen

Der Staatsrat in Rom, das oberste Verwaltungsgericht Italiens, muss nun über die Causa Skigebietszusammenschluss „Langtaufers-Kaunertal“ entscheiden. Die Projektbetreiber geben noch nicht auf.
12. April 2021 | von Von Herbert Tiefenbacher
Rekurs in Vorbereitung<br />
„Wir werden den Rekurs in den nächsten Wochen einreichen“, sagte GF Armin Falkner. RS-Foto: Tiefenbacher
Von Herbert Tiefenbacher

Wäre es nach den Projektbetreibern der heftig bekämpften grenzüberschreitenden Skischaukel Langtaufers-Kaunertal gegangen, also nach der Oberländer Gletscherbahn AG mit Hauptinvestor Hans Rubatscher, Chef der Pitztaler- und Kaunertaler Gletscherbahnen, wäre der Bau Anfang 2018 in Angriff genommen worden. Ursprüngliches Ziel war es, bis Oktober 2017 alle nötigen behördlichen Genehmigungen am Tisch zu haben und darauffolgend die Realisierungsphase zu starten. Doch in Fahrt kamen bisher nicht die Baustelle, sondern nur die Behörden- und Gerichtsverfahren und diese sorgten für eine aufgeladene Stimmung. Daraus entstanden auch heftige lokale Konflikte. Den Bestrebungen der Oberländer Gletscherbahn AG verpasste die Südtiroler Landesregierung im Dezember 2017 einen ersten Dämpfer. Sie erteilte dem vorgelegten Vorhaben eine Absage. Die Projektbetreiber sahen einen Rechtsmangel und beantragten die Aufhebung des Landesregierungsbeschlusses im Selbstschutzweg. Der Vorwurf: Es liegt Befangenheit eines Kommissionsmitgliedes (Präsident des Südtiroler Alpenvereins – kurz AVS) vor. Die Landesregierung musste daraufhin ihren Beschluss zurückziehen. Es mussten neue Gutachten ohne Mitwirkung des AVS-Präsidenten erstellt werden. Im April 2020 fällte dann die Südtiroler Landesregierung neuerlich eine Entscheidung. Und sie blieb bei ihrem Nein zur geplanten Skischaukel. Diese Entscheidung wurde beim Verwaltungsgericht Bozen angefochten – dies aber ohne Erfolg. Das Gericht wies am 13. Jänner 2021 den Rekurs der Oberländer Gletscherbahn AG zurück.

MEINUNGSUMSCHWUNG. Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, war bei der Entscheidung des Gerichts der Meinungsumschwung bei der Mehrheit des Gemeindeausschusses der Gemeinde Graun (zu der Langtaufers gehört) von erheblicher Bedeutung. 2016 segnete dieses Gremium die Machbarkeitsstudie zum geplanten Zusammenschluss noch ab. Im Dezember 2020 allerdings revidierte der Gemeindeausschuss seinen damaligen Beschluss. „Die Gemeinde Graun wird das geplante Vorhaben nicht weiter unterstützen, sondern ist bestrebt, den Weg einer alternativen Tourismusentwicklung einzuschlagen“, so das Gericht unter Hinweis auf diesen Beschluss.

REKURS WIRD VORBEREITET. Der Richterspruch war für die Oberländer Gletscherbahn AG enttäuschend. Man hätte sich eine andere Entscheidung gewünscht. Immerhin würden viele Menschen in der Region seit Jahren dafür kämpfen, dass die Gletscheranbindung Langtaufers-Kaunertal realisiert werde, weil es aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht als auch, was die Effekte auf das Gästewachstum betrifft, ein lohnendes und gutes Projekt sei, sagte damals Armin Falkner, Geschäftsführer der Oberländer Gletscherbahn AG und Obmann des TVB Tiroler Oberland, in einer ersten Reaktion. Die Überzeugung für die Umsetzung des Projektes beflügelten die Motivation weiter zu kämpfen. Mittlerweile prüften und analysierten die Anwälte der Oberländer Gletscherbahn AG das Urteil. Und sie sehen gute Chancen, auf dem Rekursweg die Sache noch zu drehen. In diesem Fall steht noch der Gang an den Staatsrat offen. Der Staatsrat ist der Gerichtshof letzter Instanz für Urteile der Regionalen Verwaltungsgerichte. Dieser befindet sich in Rom. Kürzlich fand die angekündigte Gesellschafterversammlung der Oberländer Gletscherbahn AG statt und diese sprach sich geschlossen dafür aus, den Weg nach Rom zu gehen. Die Anwälte sind bereits dabei die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten. „Wir werden den Rekurs in den nächsten Wochen einreichen“, sagte Falkner.


 

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