Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Schwierige Situation

Ski-Bums in St. Anton

Derzeit machen Berichte über angeblich partywütige Ski-Bums in St. Anton die Runde. Neben der Verletzung von Corona-Maßnahmen wegen der Privattreffen gerieten auch die Beherbergung und die Zweitwohnsitz-Anmeldung in den Mittelpunkt. Die RUNDSCHAU sprach mit einem Vermieter.
1. Feber 2021 | von Von Markus Wechner
Schwierige Situation<br />
Kontrolle in St. Anton Foto: Polizei
Von Markus Wechner

Auf Anfrage berichtete ein Stanzertaler Vermieter über die derzeitige Beherbergung eines Briten. Dieser war bereits im letzten Winter Gast des Betriebes und meldete sich im Herbst 2020 erneut bezüglich einer Unterkunftsmöglichkeit für die gesamte Wintersaison 2020/21. Auch in diesem Winter ging der Brite einer Anstellung als Koch nach, die aufgrund des Lieferdienstes auch während des Lockdowns möglich ist. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen und der teilweise recht undurchsichtigen Beherbergungssituation klärte der befragte Vermieter die Anfrage des Briten mit der Wirtschaftskammer ab, welche daraufhin grünes Licht gegeben habe. Da der Brite die gesamte Saison über am Arlberg bleibt, sich aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses in Österreich aufhält und somit auch ein „dringendes Wohnbedürfnis“ vorweisen kann, gelte er somit nicht als Tourist und dürfe beherbergt werden. Da der Brite noch vor Beginn des dritten harten Lockdowns im Dezember angereist war, konnte dieser auch ohne Grenzkontrollen von Großbritannien nach Öster-reich reisen.

AUCH ANFRAGEN ABGELEHNT. Laut befragtem Vermieter ist dieser in diesem Winter bereits öfters mit der Wirtschaftskammer in Kontakt getreten, um verschiedene Gästeanfragen abzuklären. Die Anfragen wurden jedoch allesamt abgelehnt, da eine „nicht aufschiebbare Geschäftsreise“ nicht begründet werden konnte. Der Vermieter sieht gerade hier die Problematik, dass sich Unterkunftsbetreiber teilweise von Gästen dazu verleiten lassen könnten, sie als Geschäftsreisende aufzunehmen. Anfragen würde es genügend geben, auch gespickt mit Vorschlägen, wie die aktuell geltenden Vorschriften am besten umgangen werden könnten. So sei auch bereits dem Befragten von potenziellen Gästen vorgeschlagen worden, diese einzuquartieren, da der Aufenthalt als geschäftliches Meeting getarnt werden könnte.

SCHWIERIGE SITUATION. Die Polizei führte zahlreiche Kontrollen bezüglich des Aufenthaltsstatus von Personen durch und erstattete dabei in zahlreichen Fällen Anzeige. Es ist unschwer zu erkennen, dass es sich hierbei um eine recht komplizierte Situation handelt. So ist es natürlich notwendig, dass sich die Menschen an die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie halten. Die Hoffnung auf einen wirklichen Saisonstart herrschte aber bis zuletzt sowohl bei Einheimischen als auch bei potenziellen Arbeitskräften aus dem Ausland vor. Ob und wie es möglich ist, sich derzeit in einem Tourismusgebiet aufzuhalten, in der Hoffnung bald arbeiten zu können, ist nicht ganz einfach zu bestimmen. Nun scheint es auf jeden Fall so, als ob diese Hoffnung schlussendlich begraben werden muss.



Razzia in St. Anton

96 Anzeigen wegen Verstoß gegen geltende Covid-Verordnungen

Zweitwohnsitze in St. Anton sowie im Stanzertal wurden ab 29. Jänner im Zusammenhang mit den aktuellen Covid-19-Verordnungen verstärkt kontrolliert.

Von Daniel Haueis und Eva Köhle

Im Auftrag bzw. enger Abstimmung mit der BH Landeck und unter Einbeziehung der Gemeinden wurde versucht, allfällige Übertretungen nach dem Meldegesetz festzustellen, die widmungskonforme Verwendung von Zweitwohnsitzen zu überprüfen und allfällige Umgehungen/Übertretungen der Covid-19-Einreiseverordnung ausfindig zu machen sowie entsprechenden gesundheitsbehördliche Maßnahmen einzuleiten. 15 Einsatzkräfte der Polizei führten mit Vertretern der Gesundheitsbehörde und der Gemeinde St. Anton eine Schwerpunktkontrolle in Beherbergungsbetrieben in St. Anton durch. Im Zuge der Kontrollen von 44 Unterkünften und 133 Personen wurden 96 Anzeigen (Notmaßnahmenverordnung, Meldegesetz, Einreiseverordnung ua.) erstattet und 29 Sicherheitsleistungen eingehoben. Weiters wurde eine behördliche Quarantäne und ein behördlicher PCR-Test angeordnet. Es wurden u. a. Briten, Dänen, Schweden, Rumänen, Deutsche, Australier, Iren und Polen kontrolliert und angezeigt. Das Strafmaß nach dem Epidemiegesetz bei Übertretungen der Einreise- bzw. Notmaßnahmenverordnung beträgt bis zu 2.180 Euro. „Die Kontrollen in enger Zusammenarbeit mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck und Unterstützung der Gemeinde St. Anton konnten von der Polizei sehr effektiv und ohne nennenswerte Probleme bei den Beherbergungsbetrieben und Personalunterkünften durchgeführt werden,“ war Bezirkspolizeikommandant Obstlt Christoph Patigler mit dem Ablauf der Kontrollen zufrieden. „Umgehungen von gesetzlichen Vorschriften werden nicht geduldet. Mit einer Erhöhung des Kontrolldruckes durch Polizei und Behörden müssen alle, die versuchen, die strenge Gesetzeslage zu umgehen, damit rechnen, dass sie die volle Härte des Gesetzes trifft. Auf Gesetzesübertretungen in diesem Zusammenhang stehen strenge Strafen, da es sich um kein Kavaliersdelikt handelt,“ sagte der stellvertretenden Bezirkshauptmann von Landeck, Mag. Siegmund Geiger.

AKTION SCHARF. „Dass eine einzige Razzia von Polizei und Bezirksbehörde in St. Anton zu 96 Anzeigen geführt hat, macht deutlich, wie wichtig ein hartes Vorgehen ist. Für das Land Tirol sind Umgehungen der geltenden Covid-Verordnungen absolut inakzeptabel. Es gibt klare Regeln, die für alle gelten und auch einzuhalten sind. Bei Covid-Verstößen gibt es null Toleranz“, erklärt LH Günther Platter. Der Kontrolldruck seitens der Behörde und Exekutive werde weiterhin aufrechterhalten. „Auflagen und Vorgaben sind einzuhalten. Wer sie umgeht und trickst, schadet der ganzen Gesellschaft. Es braucht daher eine ‚Aktion Scharf‘ und intensive Kontrollen. Tricksereien dürfen sich nicht lohnen“, sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober. „Wir werden auch weiterhin ein Auge darauf haben, dass die Bestimmungen zur Bekämpfung der Pandemie eingehalten werden“, stellte Innenminister Karl Nehammer klar.
 

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