Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Wesentlichste Hürde geschafft

Alle 16 Schlachthof-Gemeinden haben Satzung beschlossen

Alle 16 Mitgliedsgemeinden haben nun die Satzung zur Bildung des Gemeindeverbandes „Schlachthof Fließ“ beschlossen. Im September soll die konstituierende Sitzung stattfinden.
13. Juli 2021 | von Von Herbert Tiefenbacher
Wesentlichste Hürde geschafft<br />
Gefordert wird, dass die Bürger aus Nichtmitgliedsgemeinden im Vergleich mit den Bürgern aus Verbandsgemeinden einen höheren Preis bezahlen sollen. RS-Foto: Tiefenbacher
Von Herbert Tiefenbacher

Der organisatorische Teil des gemeindeübergreifenden Schlachthof-Projekts in Fließ, in dem die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt werden, befindet sich bereits in der finalen Phase. Wie berichtet sagten 16 Gemeinden ihre Beteiligung zu. Als nächsten Schritt hatten diese die Vereinbarung/Satzung über die Bildung eines Gemeindeverbandes zu beschließen. Von zwölf Mitgliedsgemeinden lagen Ende Juni die zustimmenden Beschlüsse vor. Damals wurde mitgeteilt, dass die noch ausstehenden vier Beschlussfassungen noch vor der Sommerpause erfolgen werden. Die RUNDSCHAU fragte vorige Woche beim Leiter der Gemeindeaufsicht an der BH Landeck, Andreas Walser, nach, ob nun in allen Gemeinden die Beschlüsse dazu gefasst wurden. Walser bejahte dies, sagte aber, dass ihm die Beschlussunterlagen noch nicht vorlägen, er aber von allen vier Gemeinden Anfang Juli jeweils eine positive telefonische Rückmeldung erhalten habe. Damit ist eine wesentliche, wenn nicht die wesentlichste Hürde für die Realisierung des gemeindeübergreifenden Schlachthofes in Fließ geschafft.

WEITERE VORGEHENSWEISE. Nach dem Ablauf der Kundmachungsfrist Ende Juli 2021 legt die Gemeindeaufsicht die von den 16 Gemeindeparlamenten abgesegnete Vereinbarung über die Satzung des Schlachthofes der Tiroler Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vor. Die Landesregierung hat diese durch Verordnung zu erlassen. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ist dann der Gemeindeverband „Schlachthof Fließ“ gegründet. Läuft alles so wie erwartet, sollte dieser Verwaltungsakt Ende August rechtswirksam sein und die konstituierende Sitzung im September stattfinden. Bei dieser werden die Organe gewählt und die Beschlüsse für die Planung und den Bau gefasst.

REGELUNG. Darüber hinaus wird sich die neugewählte Verbandsversammlung im Verlauf dieser Sitzung mit der Frage beschäftigen, wie mit Bürgern bzw. Landwirten aus Nichtmitgliedsgemeinden des neuen Schlachthofes umgegangen wird. Die Zammer ÖVP-GR Theresia Schönherr hat wie berichtet gefordert, dass es einen Unterschied beim Preis geben müsse. „Die Bürger aus Nichtmitgliedsgemeinden, die ihre Tiere zum Schlachten bringen, müssen im Vergleich mit den Bürgern aus den Verbandsgemeinden einen höheren Preis bezahlen. Und das deshalb, weil auch sie zu den Kosten mit beitragen sollen“, argumentierte Schönherr. Zudem sei auch hinsichtlich der Wartezeit zur Schlachtung eine Regelung zu finden, die die Bürger aus Verbandsgemeinden angemessen berücksichtigt. Diese Ansicht deckt sich im Wesentlichen mit den im Vorfeld geäußerten Meinungen vieler Bürgermeister der Verbandsgemeinden, dass hier eine Gleichbehandlung von Bürgern aus den Verbandsgemeinden und Nichtmitgliedsgemeinden nicht gerecht sei, weil doch die Mitgliedsgemeinden für dieses Projekt eine Menge Geld in die Hand nehmen würden.
Die schwierige Aufgabe, dieses Projekt der Modellregion Landeck umzusetzen, hat Bernhard Pircher. Beschlossen ist, den bestehenden Schlachthof in Fließ Alter Zoll für 2,3 Millionen Euro auszubauen und umfassend zu modernisieren.


Aufteilungsschlüssel
Der Aufteilungsschlüssel dient als Grundlage zur Berechnung der von den Gemeinden zu leistenden Aufwendungen und Investitionen. Das Thema Betriebskosten tangiert die beteiligten Gemeinden nicht, diese sollen aus der Pacht abgedeckt sein. Der Aufteilungsschlüssel für den gemeindeübergreifenden Schlachthof in Fließ wurde entsprechend den Wünschen und Einwänden einiger Gemeinden geändert. Er lautet: Faggen 2,19 %, Fendels 1,63 %, Fiss 5,50 %, Fließ 22,09 %, Flirsch 4,47 %, Grins 5,13 %, Kaunertal 5,53 %, Ladis 4,58 %, Pians 2,75 %, Prutz 5,41 %, St. Anton am Arlberg 8,36 %, Serfaus 9,21 %, Strengen 4,90 %, Tobadill 3,08 %, Tösens 4,60 % und Zams 10,57 %.


 

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