Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Abfahrverbote im Bezirk Reutte wurden wieder aktiviert

Kein Ausweichverkehr auf niederrangiges Straßennetz für Durchreisende bis 12. September

Die Fernpassstraße B 179 ist auch in diesem Sommer wieder eine der Hauptverkehrsrouten von Nord nach Süd und umgekehrt. Bereits an den vergangenen Wochenenden ist es auf dieser Strecke zu Verkehrsüberlastungen gekommen. Seit den Ferienstarts am 30. Juli in Bayern und in Baden-Württemberg gibt es noch mehr Reiseverkehr und damit Rückstau und starken Ausweichverkehr.
2. August 2021 | von Sabine Schretter
Abfahrverbote im Bezirk Reutte wurden wieder aktiviert
Übersicht der Abfahrverbote im Raum Reutte (gültig bis 12. September). Foto: Land Tirol
Von Sabine Schretter.
Bereits vor zwei Jahren führte diese Situation zu einer erheblichen Einschränkung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit. Seitdem werden im Bedarfsfall Abfahrverbote gesetzt. Um die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im niederrangigen Straßennetz und somit auch in den Gemeinden zu gewährleisten, verordnete das Land Tirol  in enger Abstimmung mit der Exekutive diese Abfahrverbote im Raum Reutte auch heuer wieder. Seit Samstag, dem 31. Juli, bis einschließlich Sonntag, den 12. September, gelten die Verbote für alle Fahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden – jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beiden Fahrtrichtungen. Konkret betrifft dies die Abfahrten auf der Fernpassroute im Bereich Reutte Nord und Vils. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr bleibt ausgenommen. Die Aktivierung dieser bewährten Abfahrverbote für den durchfahrenden Verkehr ist notwendig, um die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den Gemeinden aufrechtzuerhalten. „Damit schützen wir die Bevölkerung und die Gäste im Raum Reutte vor starkem Ausweichverkehr durch die Ortschaften“, sagen LH Günther Platter und LH-Stv. Ingrid Felipe. Als die Situation vor zwei Jahren nicht mehr hinnehmbar war, Einsatzkräfte massive Probleme hatten, an den Einsatzort zu gelangen um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, war rasches und effizientes Handeln unabdingbar. „Wenn es um die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung und unserer Gäste geht, scheuen wir uns nicht, strikte Maßnahmen zu ergreifen – und zwar dann, wenn sie notwendig sind“, betont LH Platter. Man beobachte die weiteren Entwicklungen. Vorerst bleiben die Abfahrverbote auf den Bezirk Reutte beschränkt, für andere Bezirke sehe man derzeit keinen Handlungsbedarf. „Derartige verkehrslenkende Maßnahmen werden nur dann verhängt, wenn dies der Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Regionen dienlich ist. Daher werden wir auch an den anderen Tiroler Hotspots weiterhin wöchentliche Evaluierungen durchführen, um die Treffsicherheit und Rechtmäßigkeit weiterer Fahrverbote im Vorfeld sicherstellen zu können“, erklärt LH-Stv. Felipe.
Fahrverbote im Bezirk Reutte. Die Fahrverbote im Bezirk Reutte betreffen folgende Straßenabschnitte: L 288 Pinswanger Straße (gesamter Verlauf), zusätzlich ab der Einmündung der Abfahrtsrampe in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach. L 69 Reuttener Straße (ab Kreuzungsbereich zur L 396 Weißhausstraße/Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu den Fahrverboten unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.

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