Von Sabine Schretter.
Bereits vor zwei Jahren führte diese Situation zu einer erheblichen Einschränkung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit. Seitdem werden im Bedarfsfall Abfahrverbote gesetzt. Um die Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im niederrangigen Straßennetz und somit auch in den Gemeinden zu gewährleisten, verordnete das Land Tirol in enger Abstimmung mit der Exekutive diese Abfahrverbote im Raum Reutte auch heuer wieder. Seit Samstag, dem 31. Juli, bis einschließlich Sonntag, den 12. September, gelten die Verbote für alle Fahrzeuge, die sich auf der Durchreise befinden – jeweils von Samstag 7 Uhr bis Sonntag 19 Uhr in beiden Fahrtrichtungen. Konkret betrifft dies die Abfahrten auf der Fernpassroute im Bereich Reutte Nord und Vils. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr bleibt ausgenommen. Die Aktivierung dieser bewährten Abfahrverbote für den durchfahrenden Verkehr ist notwendig, um die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den Gemeinden aufrechtzuerhalten. „Damit schützen wir die Bevölkerung und die Gäste im Raum Reutte vor starkem Ausweichverkehr durch die Ortschaften“, sagen LH Günther Platter und LH-Stv. Ingrid Felipe. Als die Situation vor zwei Jahren nicht mehr hinnehmbar war, Einsatzkräfte massive Probleme hatten, an den Einsatzort zu gelangen um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, war rasches und effizientes Handeln unabdingbar. „Wenn es um die Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung und unserer Gäste geht, scheuen wir uns nicht, strikte Maßnahmen zu ergreifen – und zwar dann, wenn sie notwendig sind“, betont LH Platter. Man beobachte die weiteren Entwicklungen. Vorerst bleiben die Abfahrverbote auf den Bezirk Reutte beschränkt, für andere Bezirke sehe man derzeit keinen Handlungsbedarf. „Derartige verkehrslenkende Maßnahmen werden nur dann verhängt, wenn dies der Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den betroffenen Regionen dienlich ist. Daher werden wir auch an den anderen Tiroler Hotspots weiterhin wöchentliche Evaluierungen durchführen, um die Treffsicherheit und Rechtmäßigkeit weiterer Fahrverbote im Vorfeld sicherstellen zu können“, erklärt LH-Stv. Felipe.
Fahrverbote im Bezirk Reutte. Die Fahrverbote im Bezirk Reutte betreffen folgende Straßenabschnitte: L 288 Pinswanger Straße (gesamter Verlauf), zusätzlich ab der Einmündung der Abfahrtsrampe in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach. L 69 Reuttener Straße (ab Kreuzungsbereich zur L 396 Weißhausstraße/Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zu den Fahrverboten unter www.tirol.gv.at/fahrverbote.