Von Johannes Pirchner.
Die Tiroler Landesregierung hat dem Gemeinderevisor Christoph Fringer von der BH-Reutte via Bescheid vom 19. Oktober 2021 die Amtswalterschaft über Wängle übertragen. Er ist somit der Übergangsbürgermeister von Wängle bis in den Jänner. Es ist üblich, dass ein Gemeinderevisor des jeweiligen Bezirks im Falle der Auflösung des Gemeinderats die Amtswalterschaft ausübt. Christoph Fringer freut sich auf die neue Aufgabe, die er bis zur Neuwahl in Wängle ausüben dürfe. Es wird regelmäßige Treffen mit dem neu zusammengestellten Beirat in Wängle geben, ebenso will sich der neue Amtsverwalter ein umfangreiches Bild von den Vorgänge in Wängle machen.
Aufgabenbereich.
Für die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ändert sich wenig. Amtsverwalter Fringer wird die Agenden übernehmen, für die zuvor die Organe der Gemeinde, sprich der Bürgermeister und der Gemeinderat, zuständig waren. Hierbei werde er für die Bürgerinnen und Bürger die laufenden und unaufschiebbaren Tätigkeiten reibungslos erledigen. In Wängle werde er regelmäßig sein, auch seine eigentliche Tätigkeit in der Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Reutte werde er aber weiterhin gewissenhaft erledigen. Deshalb werde er zwischen Bezirkshauptmannschaft Reutte und Wängler Gemeindeamt je nach Bedarf pendeln. Zu den ersten erledigten Aufgaben des neuen Amtswalters gehörten unter anderem die Zahlungsanordnungen für die Löhne der Gemeindebediensteten in Wängle.
Ebenso wurden auch die wichtigsten Vorgänge zu dringlichen Angelegenheiten des Tagesgeschäfts besprochen. Weiters wurden erste Punkte hinsichtlich der vorgezogenen Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl bzgl. des Wahlkalenders für die Neuwahl erledigt.
Wahltermin.
Am Sonntag, dem 9. Januar 2022, werden in Wängle Gemeinderat und Bürgermeister neu gewählt. Damit leitet Wängle die Tiroler Gemeinderats - und Bürgermeisterwahl 2022 ein.