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Die mit besonders lauten Motoren dürfen nicht mehr fahren

LH-Stv. Ingrid Felipe präsentiert neue Maßnahmen gegen den Motorradlärm im Außerfern

Nach der im vergangenen Jahr durchgeführten umfangreichen „Motorradlärmstudie Außerfern“ gab Verkehrslandesrätin LH-Stv. Ingrid Felipe am vergangenen Donnerstag die daraus resultierenden Maßnahmen gegen den überbordenden Motorradlärm bekannt.
1. Juni 2020 | von von Sabine Schretter
Die mit besonders lauten Motoren dürfen nicht mehr fahren<br />
Lärmmessungen an den Maschinen ziegen ein eindeutiges Bild: Viele PS-starke Zweiräder sind zu laut, haben zu viel „Spruch“ und wurden mit einem Fahrvervot belegt. Foto: RS-Archiv Gerrmann
von Sabine Schretter

„Wir werden mit 10. Juni dieses Jahres besonders laute Motorräder, die laut Zulassung einen Nahfeldpegel von über 95 dB aufweisen, auf den einschlägigen Routen verbieten. Diese in Österreich erstmals auf Lärm basierenden Fahrverbote sollen zu einer spürbaren Entlastung für Mensch und Natur führen“, führt Ingrid Felipe zu dieser Maßnahme aus.

UNERTRÄGLICH. Die Bergstraßen im Außerfern sind seit vielen Jahren beliebte Ausflugstrecken für unzählige Motorradlenker. Die Lärmbelastung für die entlang der Straßen lebenden Menschen ist dementsprechend gestiegen. Zusätzlich zu den bereits in den vergangenen Jahren verordneten Maßnahmen wird mit diesen neuen Fahrverboten auf der Bschlaber-, der Hahntennjoch-, der Lechtaler-, der Berwang-Namloser- und der Tannheimerstraße eine spürbare Reduktion des Lärms eintreten, erwartet der Lärmexperte des Landes, Christoph Lechner von der Abteilung ESA: „Die gutachterliche Grundlage für diese Verordnungen bildet die repräsentative Lärmstudie, aus der klar hervorging, dass der Motorradverkehr an den Sommer-Wochenenden und insbesondere das hochtourige Fahren bei Beschleunigungs- und Bremsvorgängen am meisten störend für die Befragten sind. Fahrverbote für ‚laute‘ Motorräder und das  Sperren bestimmter Strecken wird mit großer Mehrheit befürwortet, generelle Wochenendfahrverbote hingegen mehrheitlich abgelehnt.“ Unter Federführung der Abteilung Verkehrsrecht und unter Einbindung der Bezirkshauptmannschaften Reutte und Imst wurde sohin an der Maßnahme gearbeitet, wie LH-Stv. Ingrid Felipe erläutert: „Wesentlich dabei ist die rechtliche Durchsetzbarkeit, die praktische Umsetzbarkeit und die spürbare Verbesserung für die anrainende Bevölkerung. Die nun gesetzten Schritte sollen alle diese Vorgaben erfüllen.“ Bernhard Knapp, Leiter der Verkehrsrechtsabteilung erklärt: „Sollte der in der Zulassung festgeschriebene Nahfeldpegel einen Wert von 95 dB überschreiten, gilt das Fahrverbot. Bei einer Übertretung muss mit einer Geldstrafe von 220 Euro gerechnet werden.“ Veranschaulichen lassen sich die Maßnahmen an einem Beispiel, wie Lechner erläutert: „Aktuell würden die Fahrverbote circa sieben Prozent der in Österreich zugelassenen Motorräder betreffen. Diese 4.400 lauten Motorräder erzeugen in Summe dieselbe Emission als Nahfeldpegel wie die restlichen circa 61.000 leiseren Motorräder.“



 
Die mit besonders lauten Motoren dürfen nicht mehr fahren<br />
Dem Motorradlärm – hier ein tpisches Biker-Wochenende an der Hahntennjochstraße bei Elmen – wird ein Riegel vorgeschoben. Ein entsprechendes Verbot betrifft zumindest die ganz lauten Maschinen. Foto: RS-Archiv
AUSNAHMSLOS.  Die Fahrverbote gelten von 10. Juni bis 31. Oktober dieses Jahres, ohne Ausnahmen für Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. „Die übergebührliche Lärmbelastung für die Menschen entlang der Motorradstrecken erfordert auch entsprechende Maßnahmen. Diese werden ab Inkrafttreten fachlich begleitet und evaluiert, sodass wir nach der Motorradsaison die Auswirkungen feststellen und für kommendes Jahr mögliche Änderungen erarbeiten können“, sagt LH-Stv. Felipe.
Nähere Informationen zu den Fahrverboten unter: www.tirol.gv.at/motorrad-fahrverbot, Motorradlärmstudie 2019: https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/motorradlaermstudie-2019/

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