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Kein Fahrverbot vor dem Bahnhof

Bichlbachs Gemeinderat erfüllt Wunsch von Altbürgermeister Linser nicht

Kein Rückhalt für Bichlbachs Altbürgermeister Albert Linser: Der Gemeinderat stellte sich in seiner Sitzung am Mittwoch vergangener Woche gegen dessen Forderung, zwischen dem Bahnhof und der Abzweigung zum Tierpark ein Fahrverbot auf dem Begleitweg zur B 179 zu erlassen (die RUNDSCHAU berichtete).
8. Feber 2021 | von Jürgen Gerrmann
Kein Fahrverbot vor dem Bahnhof
Es bleibt dabei: Auch künftig gibt es zwischen dem Bichlbacher Bahnhof und der Abzweigung zum Tierpark auf dem Begleitweg zur B179 kein Fahrverbot. Beschlüsse, die dies (mit Ausnahmen für „Berechtigte und Zoobesucher“) vorgesehen hatten, wurden vom Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung wieder aufgehoben.  RS-Foto: Gerrmann
Von Jürgen Gerrmann.
Der amtierende Bürgermeister Klaus Ziernhöld konzedierte dabei zunächst, dass der Schneehaufen, der nach dem heftigen Wintereinbruch im Jänner an der Kreuzung östlich des Dorfes aufgetürmt wurde, „nicht ganz richtig“ gewesen sei: „Der hat die Sicht behindert.“ Weil die Situation dort nicht ungefährlich sei, habe er selbst schon vor Jahren beim Land eine Verzögerungsspur auf der (in Richtung Reutte gesehen) rechten Fahrbahn der B179 gefordert, auf die sich die, die zum Tierpark oder dem Bereich Bahnhof/Ortsmitte wollten, einordnen könnten. Zunächst sei dieser Wunsch unerfüllt geblieben, und mittlerweile habe Albert Linser den dafür benötigten Grund gekauft. Dessen Motiv (so das Dorfoberhaupt): „Damit er uns gehörig vor sich hertreiben kann.“

Gutachter und BH skeptisch. 
Der Altbürgermeister verknüpfe seine Bereitschaft, die Fläche für die Straßenbaumaßnahme herzugeben, nämlich mit einem Fahrverbot zwischen der Abbiegung des Begleitwegs zum Zoo und dem Bahnhof (dieser Weg ist erheblich schmäler). Er habe die Angelegenheit in der Zwischenzeit auch dem zuständigen Gutachter vorgetragen – der aber habe gefragt, was er denn in eine solche Stellungnahme hineinschreiben solle, schließlich müsse eine derartig einschneidende Verkehrsbeschränkung ja auch hieb- und stichfest begründet sein. Gemeindeamtsleiter Rudolf Gleirscher berichtete, dass er die Sache auch bei der Bezirkshauptmannschaft in Reutte vorgelegt habe: „Wenn die nicht Ja sagt, kann der Gemeinderat sowieso nichts machen.“ Elisabeth Singer von der Abteilung Verkehr, mit der er die Angelegenheit ausgiebig durchdiskutiert habe, habe ihm indes auch bedeutet, dass ein solcher Bescheid „rechtlich wasserdicht“ sein müsse und aufgrund der Realitäten vor Ort wohl nur sehr schwer zu begründen sei.

Zwei alte Beschlüsse.
Komplizierter wurde die Sache dadurch, dass der Gemeinderat im September 2015 einstimmig ein Fahrverbot für diese Strecke bereits beschlossen hatte – allerdings mit so vielen Ausnahmen, dass die wohl nie und nimmer auf ein Verbotsschild gepasst hätten. Auch in einem Beschluss drei Monate später, in dem Albert Linser übrigens 25.000 Euro (unter anderem wegen „Rufschädigung“) zugesprochen wurden, tauchte das Fahrverbot wieder auf (allerdings diesmal nur mit knapper 5:3-Mehrheit bei einer Enthaltung). Zur Wirklichkeit wurde es (wie Linser moniert) freilich nie. Das dürfte es so bleiben, denn in der anschließenden Debatte fand diese Forderung nicht den geringsten Rückhalt. Die durchgängige Stimmungslage war: Verärgerung. „Widersinn“, „Da fährt doch eh kaum jemand“ – solche Äußerungen fielen häufig, auch wurde darauf abgehoben, dass „schon die jetzige Abfahrt ein Riesenvorteil für den Albert ist“. Ziernhöld teilte dem Gremium mit, dass niemand außer Linser ein Fahrverbot an dieser Stelle gefordert habe. Gemeinderat Gerhard Nagele wiederum verwies auf das Leitwort „drei Dörfer – eine Gemeinde“. Den Bürgern aus Lähn und Wengle dürfe man nicht die Möglichkeit rauben, sicher zum Bahnhof, zum Doktor, zur Gemeinde, zum Laden, zur Kirche oder zur Bank zu kommen: „Und ein Fahrverbot mit 15 Ausnahmen wäre der helle Wahnsinn.“ Zudem: Wenn die anderen 700 Bichlbacher auch das für sich beanspruchten, was man Linser in all den Jahren schon gewährt habe, „dann kriegen wir ein Problem.“ Jeder Unfall, den man durch eine Verzögerungsspur dort verhindern könne, sei ein Gewinn: „Deswegen muss das Allgemeininteresse hier vorgehen.“ Das sah auch das gesamte Gremium so: Beide oben genannten Beschlüsse wurden einstimmig aufgehoben. Ziernhöld will die Hoffnung auf die Verzögerungsspur derweil nicht aufgeben: „Ich kann nur appellieren, dass der Albert im Sinne aller das dafür notwendige Land abgibt. Aber wir können uns nicht immer von ihm hertreiben lassen.“
 

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