von Sabine Schretter
Nun wurden die Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens benachrichtigt. Ein strafrechtlich relevantes Verschulden sei ihnen nicht anzulasten.
Der RUNDSCHAU liegt eine Stellungnahme von RA Gerhard Mader vor: Am 12. Juni haben Kühe beim Vilsalpsee in Tannheim im Weidegebiet der Agrargemeinschaft Rossalpe Wanderer attackiert und verletzt, darunter auch ein Kind (die RUNDSCHAU berichtete). Die zwei Pächter dieser Weide wurden bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung angezeigt. Diese hat geprüft, ob den Beschuldigten eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorzuwerfen ist.
VERFAHREN EINGESTELLT. Der Reuttener Rechtsanwalt Mag. Gerhard Mader hat die Vertretung der beiden Beschuldigten übernommen und konnte erreichen, dass das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Reutte eingestellt wurde. Diese begründete wie folgt: Vor den beiden knapp hintereinander stattgefundenen Vorfällen haben sich keine derartigen Vorfälle ereignet. Die Attacken waren für die Pächter der Alm nicht vorhersehbar. Ihnen kann somit kein strafrechtlich relevantes Verhalten angelastet werden.
Anwalt Mag. Mader erläutert über Nachfrage, dass das gesamte Weidegebiet eingezäunt und bei allen Zutrittsstellen Warn- und Gefahrenschilder deutlich sichtbar angebracht waren. Jeder Benutzer des Wanderweges, der durch das Weidegebiet entlang des Vilsalpsees führt, habe also gewusst, dass sich Mutterkühe auf der Weide befinden und betrat diese Weide daher in Eigenverantwortung. Weit mehr als zehn Jahre werden dort Mutterkühe aufgetrieben und die Pächter kennen jedes einzelne Tier seit Jahren. Bis heuer hat es keine derartigen Vorfälle gegeben. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine besondere Gefährlichkeit der Tiere waren die getroffenen Verwahrungsmaßnahmen ausreichend und entsprachen den anerkannten Standards der Tierhaltung. Die für die Alm- und Weidewirtschaft bestehenden Kriterien haben die Almpächter erfüllt, daher kann ihnen kein Verschulden an den Vorfällen zur Last gelegt werden.
ES WIRD SCHWIERIGER. Im kommenden Jahr wird die Lage aber schwieriger, so Anwalt Gerhard Mader. „Die heurigen Vorfälle sind aktenkundig und man muss jetzt von einer besonderen Gefährlichkeit ausgehen. Entweder müssen strengere Verwahrungsmaßnahmen gesetzt oder der Wanderweg gesperrt werden – oder es darf an diesem Ort keine Kuhweide mehr betrieben werden“, meint der Reuttener Advokat abschließend.