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Urteil sorgt für Kopfschütteln

5. März 2019 | von Nina Zacke
Urteil sorgt für Kopfschütteln
Der Gesetzestext im ABGB gehört dringend nachgeschärft, sagt Bezirksbauernobmann Christian Angerer. Foto: Archiv

Fünf Maßnahmen zum Schutz aktiver Almwirtschaft beschlossen


Nach dem tragischen Tod einer deutschen Urlauberin im Jahr 2014 im Almgebiet Pinnistal folgte ein mehrjähriger Prozess, der einen zivilrechtlichen Schuldspruch des betroffenen Bauern zur Folge hatte. Der Bauer soll Schadenersatz in Höhe von 490.000 Euro zahlen. Jetzt geht der betroffene Bauer aus dem Stubaital gegen das Urteil in Berufung.

Von Michaela Weber

Innerhalb der gesamten Landwirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft herrscht Unsicherheit hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die Almwirtschaft.  Wichtige Fragen rund um das ergangene Urteil des „Kuh-Attacke“-Prozesses wurden beim runden Tisch besprochen. Vertreter aus Politik, Tourismus, Alm- und Landwirtschaft, Alpenverein und Wirtschaft nahmen an der Diskussion teil. Gemeinsames Ziel war es, konkrete Lösungen für diesen Almsommer zu schaffen und mit längerfristigen Gesetzesänderungen für Rechtssicherheit der Bauern zu sorgen. Es wurden Maßnahmen zur Sicherung einer aktiven Almwirtschaft in die Wege geleitet.

 
Einstimmiger Tenor.

Die Tiroler Almwirtschaft dürfe in ihrer bisherigen Form keinesfalls gefährdet werden, darüber waren sich die Teilnehmer einig. Eine entsprechende Rechtssicherheit für die Almbauern soll die bisherige Almwirtschaft ermöglichen. Dazu wurden fünf konkrete Maßnahmen für die Almwirtschaft festgelegt, auch die Sicherung der aktiven Tourismus- und Freizeitwirtschaft wird geprüft bzw. umgesetzt, um eine gemeinsame Nutzung der Almen weiterhin zu ermöglichen.
Fünf Maßnahmen.

Der betroffenen Bauernfamilie wurde juristische Unterstützung in der Berufung gegen das ergangene Urteil zugesichert. Im Anlassfall wird es entsprechende finanzielle Unterstützungen geben. Eine Versicherungslösung für alle Almbauern noch vor Start der Almsaison soll vorgelegt werden. Darüber hinaus wird die Adaptierung bereits bestehender Versicherungsvarianten (Mountainbike-Modell) geprüft. Auf Bundesebene wird eine Gesetzesänderung des § 1320 ABGB angestrebt. Dieser regelt die Tierhalterhaftung und muss auf die besonderen Begebenheiten auf den Almen angepasst werden. Dazu gibt es bereits Gespräche mit den zuständigen Ministerien. Das Thema „Eigenverantwortung“ muss verstärkt in den Mittelpunkt gestellt werden. Dazu werden auf landesgesetzlicher Ebene Möglichkeiten geprüft, diese gesetzlich zu verankern. Alle anwesenden Partner sprechen sich für eine gemeinsame Informationsoffensive aus. Diese soll von der Tirol-Holding gesteuert und koordiniert werden. Ziel ist nicht nur eine noch bessere Information für alle Wanderer, sondern auch eine Vermarktungsoffensive, um die Wertschöpfung auf den Almen zu erhöhen.
Bezirk Reutte

Bezirksbauernobmann Christian Angerer findet die ausgehandelten Maßnahmen für gut: „Die Eigenverantwortung über das Almrecht zu regeln und den Gesetzestext im ABGB nachzuschärfen ist wichtig.“ Besorgte Bauern aus dem Außerfern haben angekündigt, ihre Almwege zu sperren, sollte sich das Urteil im Berufungsverfahren nicht ändern. Angerer meint dazu: „Sperren sind nur eingeschränkt möglich, wenn alle Details, wie z. B. ersessenes Recht, berücksichtigt werden.“ Der Bezirk Reutte hat eine Almfutterfläche von 7.946 Hektar. Diese beinhaltet rund 150 Almen und 1.378 Hutweiden. Mehr als 5.000 Tiere im Bezirk ansässiger Bauern weiden im Sommer auf dieser Fläche, davon circa 3.600 Schafe, 800 Pferde, 500 Rinder, 500 Ziegen und 300 Schweine.

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