Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Wieder normaler leben können

Seit 19. Mai freut sich Österreich über wesentliche Öffnungsschritte in Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Freizeit und Sport

Mehr als ein Jahr kämpfte Österreich gegen die Corona-Pandemie. Auf sanfte Lockerungen folgten Lockdowns – der letzte währte ein halbes Jahr. Pandemiemüdigkeit machte sich breit, die Forderungen nach Öffnung und Normalität wurden immer lauter. Drei „Gs“ wurden zur viel beschworenen Formel – seit 19. Mai genießen die Österreicher ihr Leben in eingeschränkter Normalität.
17. Mai 2021 | von Sabine Schretter
Wieder normaler leben können
Endlich ist es wieder möglich: Einen Kaffee genießen können. Weitere Öffnungsschritte traten – unter Einhaltung verschiedener Grundregeln – am 19. Mai in Kraft. Foto: RS-Archiv
Von Sabine Schretter.
Sicherheit steht über allem.
Sicherheit, die auf dem „3G“-Prinzip fußt: Geimpft, getestet, genesen. Als sicher gilt, wer nur ein geringes epidemiologisches Risiko darstellt. Seit 19. Mai ist dies mit bisherigen Nachweisen zu belegen, ab Juni soll der Grüne Pass mittels QR-Code den Nachweis für ein geringes epidemiologisches Risiko erbringen. Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat und dies mit dem Absonderungsbescheid bzw. einer ärztlichen Bestätigung nachweisen kann, ist nach überstandener Erkrankung für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Für alle, die nicht an Covid-19 erkrankt waren, gilt die Testpflicht: Antigen-Selbsttests (erfasst in einem behördlichen Datenerfassungssystem) gelten 24 Stunden und können auch vor Ort und unter Aufsicht eines Betreibers vorgenommen werden. Antigentests, die an einer offiziellen Teststelle gemacht werden, gelten für 48 Stunden, PCR-Tests für 72 Stunden. Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, beim einmaligen Betreten einer Betriebsstätte (Freizeit, Kultur, Sport, Gastronomie, Veranstaltungen) einen sogenannten „Point-of-Sale-Test“ (direkt beim Dienstleister) zu machen. Geimpfte müssen nach dem ersten Pieks 22 Tage warten, bis die Impfung gilt. Nach der zweiten erhaltenen Impfdosis verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Monate. Ein Impfausweis belegt die Impfung.

Eckpfeiler der Normalität.
In einigen Bereichen gilt die „3G“-Regel – etwa in der Gastronomie, wo zudem Registrierungspflicht besteht. Im Innenbereich dürfen vier Erwachsene und sechs minderjährige Kinder an einem Tisch sitzen, im Gastgarten oder auf der Terrasse dürfen Gruppen mit maximal zehn Personen zusammen an einem Tisch Platz nehmen. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist einzuhalten, indoor gilt abseits des Sitzplatzes FFP2-Maskenpflicht. Auch für Beherbergungsbetriebe gilt die „3G“-Regel. Wer nur übernachtet, kommt mit einem Eintrittstest aus, für alle zusätzlichen Konsumationen gelten die gleichen Regeln wie in der Gastronomie. Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind ab zehn Personen anzeige- bzw. bewilligungspflichtig. „3G“-Regel sowie Registrierungs- und FFP2-Maskenpflicht gelten. Zudem ist ein Covid-19-Beauftragter zu nennen und der Zwei-Meter-Abstand muss eingehalten werden. Große Veranstaltungen müssen von der Gesundheitsbehörde genehmigt werden und sind nur mit zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt – indoor maximal 1.500 Personen, outdoor maximal 3.000 Personen. Seit 19. Mai sind alle Sportarten – auch Kontaktsport und Indoor-Sport – erlaubt. Die „3G“-Regel gilt und es müssen pro Person 20 m2 Platz zur Verfügung stehen. Während der Sportausübung und beim Duschen ist die FFP2-Maskenpflicht ausgesetzt. Außerhalb davon gilt diese ebenso wie die Abstandsregel von mindestens zwei Metern. Sport im Freien darf in Gruppen mit maximal zehn Personen ausgeübt werden. Hier gelten keine Masken- und Mindestabstandspflicht. Abweichungen gibt es im Leistungssport, wo indoor 100 und outdoor 200 Sportler gemeinsam trainieren dürfen. Freizeitbetriebe unterliegen der 20-Quadratmeter-, der „3G“-Regel und brauchen ein Präventionskonzept. Für den Arbeitsbereich gilt weiterhin, möglichst im Homeoffice zu arbeiten und ansonsten die Abstands- und Maskenregeln einzuhalten. Schulen befinden sich seit 17. Mai wieder im Präsenzbetrieb.  Voraussetzung dafür sind regelmäßige Schnelltests.
Wir dürfen also wieder auf einen Kaffee, mit der Familie ins Restaurant oder ins Fitnessstudio gehen. Wir können Kultur und gesellschaftliches Leben in Maßen genießen. Es gibt keine nächtliche Ausgangssperre mehr und der Blick in die Zukunft verheißt ab 1. Juli weitere Öffnungsschritte: Wenn es die Pandemie zulässt, dürfen ab dann auch wieder Hochzeiten und Feste gefeiert werden. In Regionen mit niedriger Inzidenz wird auch Reisen in Maßen möglich sein.

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