von Sabine Schretter
Ein derartiger Konflikt schwelt schon länger in der Gemeinde Breitenwang: 1953 war in Breitenwang eine Landwirtschaftliche Lehranstalt mit angeschlossenem Hof samt Viehbestand errichtet worden. In späteren Jahren war im Gebäude eine Fachschule für ländliche Hauswirtschaft untergebracht, die 2011 geschlossen wurde. Die Gemeinde erwarb vom Land Tirol das Gebäude samt Grundstück und machte daraus das sogenannte „Notburgahaus“, das verschiedene Einrichtungen – unter anderem Räumlichkeiten für die Lebenshilfe, den Kinderhort Together, eine Seniorenbetreuung und weitere Institutionen – beherbergt. Das Notburgahaus ist ein Ort des Miteinanders und der Begegnung. Damit dies auch funktioniert, müssen bestimmte Regelungen getroffen und von den einzelnen Parteien auch eingehalten werden. Einige Mieter des Notburgahauses verfügen vor Ort über Garagen, andere stellen ihre Autos nicht unmittelbar vor dem Gebäude ab. Hier läuft das Miteinander reibungslos.
SCHON LÄNGER PROBLEME. Was von vielen Schulen und Kindergärten bekannt ist, bereitet auch in Breitenwang Kopfzerbrechen: Vor dem Haus ist oft alles zugeparkt – zu den Stoßzeiten, wenn Kinder gebracht oder abgeholt werden. Auch die Feuerwehrzonen sind davon nicht ausgenommen, selbst der Zugang zum Lift war für Klienten der Lebenshilfe und deren Betreuer oft schon versperrt. Mehrmals wurde seitens der Gemeinde Breitenwang verständigt und gebeten, doch die gemeindeeigenen Parkplätze in der Thermenstraße mit direktem Zugang zum Notburgahaus zu benutzen und den kurzen Fußweg (max. fünf Minuten) zum Notburgahaus zu nehmen. Dieser Parkplatz befindet sich auf Gemeindegrund, ist groß genug und für alle frei zugänglich.
Jetzt machte ein konkreter Anlassfall eine striktes Durchgreifen notwendig: Am 17. Juli wurde die Feuerwehr Breitenwang zu einem – Gott sei Dank glimpflich verlaufenen – Einsatz ins Notburgahaus gerufen. Eine Zufahrt zum Gebäude war nicht möglich, denn die Feuerwehrstellflächen waren zugeparkt. Auch ein schwierigerer Einsatz, der eine Drehleiter oder weitere Blaulichtorganisationen erfordert hätte, wäre nicht durchführbar gewesen. Genaues ist im Einsatzbericht der Freiwilligen Feuerwehr Breitenwang festgehalten. Die Konsequenz daraus: Bei den drei bereits bestehenden „Halten und Parken verboten“-Schildern wurden Zusatztafeln „Feuerwehr“ angebracht. Von Gemeindeseite hieß es gegenüber der RUNDSCHAU, dass diesbezüglich eine gesetzliche Verpflichtung für den Eigentümer besteht. Es muss dafür Sorge getragen werden, die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge jederzeit zu gewährleisten.
Der Fußweg zum Notburgahaus vom Parkplatz in der Thermenstraße gesehen. RS-Foto: Schretter
FASSUNGSLOS. Nicht für alle Betroffenen ist die Vorgehensweise der Gemeinde Breitenwang nachvollziehbar. Braucht es wirklich ein „Halten und Parken verboten“-Schild? Ließe sich nicht alles auch mit einem Parkverbotsschild lösen? Dann wäre „Halten“ erlaubt, was bedeutet, dass man sein Fahrzeug maximal für zehn Minuten abstellen und sein Kind in den Hort bringen oder kurze Erledigungen tätigen kann und darf. Ein betroffener Vater, dem bereits eine Anonymverfügung ins Haus geflattert ist, zeigt sich im Gespräch mit der RUNDSCHAU fassungslos. „Ich werde gestraft, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit mein Kind in den Kinderhort Together bringe und dafür ein paar Minuten mein Auto abstelle. Ich habe mit anderen Eltern und auch Hortbetreuern gesprochen, die die Vorgehensweise der Gemeinde auch nicht verstehen können.“ Zu bedenken bleibt, dass aus ein paar Minuten schnell ein paar mehr Minuten mehr und aus dem kurzen Halten ein Dauerparken werden können.
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen erweisen sich häufig als neuralgische Punkte. Und da sind wir wieder beim „grad noch schnell...“. In erster Linie gilt: Sicherheit geht vor. Ist der Einsatz der Feuerwehr, der Rettung oder einer anderen Blaulichtorganisation notwendig, muss die Zufahrt ausnahmslos und jederzeit gewährleistet sein. Wir alle sind froh, wenn uns im Notfall schnell geholfen werden kann. Selbstverständlich darf auch niemandem abgesprochen werden, sein Kind mit dem Auto zum Kinderhort, in den Kindergarten oder zur Schule zu bringen. Und da kommen wir wieder zum „sich begegnen und miteinander auskommen“, das doch nicht an ein paar Parkplätzen scheitern soll. Im Fall des Notburgahauses in Breitenwang ist absolut vertret- und zumutbar, einen verfügbaren großen und frei zugänglichen Parkplatz zu benutzen, der auf der hinteren Seite des Hauses liegt und wirklich nur ein paar wenige Gehminuten entfernt ist. Wer zur Parkplatzsituation vor dem Notburgahaus nähere Auskünfte möchte, kann sich jederzeit an die Gemeinde Breitenwang wenden.